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Mehr InfosStudienarbeit, 2020, 24 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Studienarbeit
2,0
Aus den §§ 29 ff. BJagdG ergeben sich die wesentlichen Regelungen für die Ersatzpflicht von Wildschäden. Weitere Bestimmungen - insbesondere zum Verfahren - können in den jeweiligen Landesjagdgesetzen normiert sein.
Das von Jahr zu Jahr an Brisanz gewinnende Thema ist hinreichend Anlass zur Befassung mit Grundlagen und Verfahren des Wildschadensersatzes.
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