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Mehr InfosBachelorarbeit, 2012, 68 Seiten
Bachelorarbeit
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Zuerst soll geklärt werden, was das TARGET2-System ist (Kap. I.1) und anschließend wie es zu der Erzeugung der TARGET2-Salden gekommen ist (Kap. I.2). Anschließend werden die Salden in den Kontext einer Zentralbankbilanz gesetzt, um daraus haftungsrelevante und somit risikorelevante Implikationen abzuleiten. Außerdem soll gezeigt werden, dass sich neben den TARGET2-Salden auch noch andere ökonomisch relevante Parameter der Bilanz veränderten (Kap. I.3). Diese veränderten Positionen und die TARGET2-Salden werden anschließend im zahlungsbilanztheoretischen Rahmen betrachten und erste Verbindungen aufgezeigt (Kap. I.4). Abschließend soll der Fokus auf die gesamteuropäische Entwicklung der TARGET2-Salden ausgeweitet werden, um den Blick von der einzelfallorientierten bilanziellen bzw. zahlungsbilanziellen Sicht auf die gesamteuropäische Ebene zu erweitern und auf Kap. II überzuleiten (Kap I.5).
In diesem Kapitel wird zuerst definiert, was ein TARGET-System ist und wie es funktioniert, um dann anschließend die Gründe der Einführung des Systems zu erläutern (I.1.1). Im Anschluss soll die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des TARGET-Systems zum TARGET2-System dargelegt werden und kurz auf die Besonderheiten des neuen Systems eingegangen werden (I.1.2).
TARGET2 steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2 und es handelt sich um ein RTGS System.[1] Dieses Kürzel steht wiederum für Real-Time Gross Settlement. Dabei handelt es sich um ein „Zahlungsverkehrssystem, in dem Zahlungsaufträge zum Zeitpunkt ihres Entstehens einzeln verarbeitet [=“brutto bzw gross“] und unverzüglich abgewickelt [=“real-time“] werden.“[2] Die RTGS Systeme wurden in den meisten europäischen Nationen um 1980 (in Deutschland 1987) als Folge der stark gesunkenen Telekommunikations- und Computerkosten eingeführt.[3] Anfangs konkurrierte das RTGS System noch mit dem DNS (Deferred Net Settlement) System, das die Zahlungen nicht brutto sondern netto verrechnete. Der Hauptunterschied bestand darin, dass bei einem Nettozahlungssystem die unterschiedlichen Transaktionen einer Bank „fortlaufend verrechnet, ohne dass eine entsprechende Deckungsüberprüfung vorgenommen wird.“ Erst am Ende eines Arbeitstages werden die verrechneten und geschuldeten Salden an die jeweilige Gläubiger-Bank überwiesen.[4] Im Falle des Konkurses einer Bank und der Nichterfüllung von Zahlungen besteht das Risiko, dass Banken, deren Konten als Verrechnungskonten genutzt wurden, Ausfälle hinnehmen müssten. Daher könnten diese ebenfalls in Liquiditätsschwierigkeiten geraten und im schlimmsten Falle besteht die Möglichkeit, dass sich eine Pleite auch auf diese Institute ausweitet. Dies wiederum könnte zu neuen Ansteckungseffekten führen.[5] Es besteht also ein systematisches Risiko.[6] Bruttozahlungssysteme verrechnen die Zahlungen einzeln, d. h. wenn das Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist, wird die Transaktion abgewickelt ohne mit einer anderen Transaktion verrechnet zu werden.[7] Kurze Finanzierungsengpässe können mit der Hilfe von „Innertags-Überziehungskredite[n]“ ausgeglichen werden. Das systematische Risiko ist also deutlich geringer, aber es entsteht ein Kreditausfallrisiko. Dieses versuchten die europäischen Staaten zu reduzieren, indem Sie gegen die Aufnahme von Zentralbankgeld bzw. der Nutzung der Überziehungskredite Sicherheiten verlangten. Demgegenüber steht das Model der Amerikaner, die keine Sicherheiten verlangen, sondern die Zahlung einer Gebühr.[8] Wird eine Transaktion über das Bruttozahlungssystem abgewickelt, so kommt es zu einem Mittelabfluss für die Geschäftsbanken. Diese müssen folglich wieder neu finanziert werden, was auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann. Es nehmen dabei die vorhandenen Sicherheiten einer Bank ebenfalls eine wichtige Rolle ein. Diese Thematik wird noch vertieft in Kap. I.3.1 betrachtet, wenn die Zentralbankbilanzen genauer analysiert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-1: Struktur des TARGET Systems
(Quelle: Schaper (2007), S.59)
Jedes Land hatte bis zur Einführung der Gemeinschaftswährung ein eigenes RTGS System. In Folge der Einführung einer gemeinsamen Währung mussten auch diese nationalen Zahlungssysteme harmonisiert werden. Dieses Ziel wurde 1999 mit der Einführung des Systems TARGET verfolgt. Das neue gesamteuropäische System verknüpfte die einzelnen nationalen RTGS Systeme und erleichterte auf diesem Weg den innereuropäischen Kapitalfluss zwischen den einzelnen Staaten, die den Euro eingeführt hatten. Die immer noch dezentralisierten Nationalen Zentralbanken (NZB) führten jedoch ihre einzelnen Systeme weiter.[9] „Über ein Interlinking-System als Kommunikationsschnittstelle“ wurden die „15 Echtzeit-Bruttoverrechnungssysteme“ miteinander verbunden.[10] TARGET konnte somit als Schnittstelle zwischen den weiterhin bestehenden nationalen Abrechnungssystemen verstanden werden.[11] (s. Abbildung I-1)
Die Europäische Zentralbank (EZB) folgte den nachstehenden Hauptzielen für ein gesamteuropäisches Zahlungssystem. Es sollte das systematische Risiko gesenkt, die Effizienz gesteigert, sowie die sichere Abwicklung des Kapitalflusses gewährleistet werden, um das nötige Vertrauen der Systembenutzer zu erlangen. Des Weiteren war die Sicherstellung der Aufsichtspflichten der EZB ein wichtiges Kriterium. Sie benötigt genaue Informationen darüber, wie schnell das Geld zirkuliert und somit wie und ob sie selbst geldpolitisch aktiv werden muss.[12] Diese Ziele schienen auf den ersten Blick mit der Einführung des TARGET Systems erfüllt. Es gab jedoch noch einige Mängel hinsichtlich der dezentralen und komplexen Struktur des Systems. Die Effizienz war in jedem Fall noch zu steigern. Diese ersten Probleme sollte die überarbeitete Fassung TARGET2 beheben.[13] Es sollte außerdem die Harmonisierung der Gemeinschaftswährung weiter vorantreiben und eine einheitliche klare Preisstruktur anbieten.[14]
Deswegen wurde eine einheitliche technische Plattform geschaffen, die Single Shared Platform (SSP)[15], auf der jeder TARGET2-Teilnehmer sein eigenes Konto eröffnen und darüber seine Geschäfte abwickeln konnte[16] (s. Abbildung I-2). Direkt teilnehmen kann jedes Kreditinstitut, das seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat, unter Beaufsichtigung steht und ein Konto im TARGET2 System führt.[17] Werden die Voraussetzungen einer direkten Teilnahme jedoch nicht erfüllt, so ist es auch möglich über ein direkt an TARGET2 teilnehmendes Institut ebenfalls am System zu partizipieren. Befindet sich das Kreditinstitut, das sich für eine solche Transitlösung entscheidet, im EWR so spricht man von einer indirekten Teilnahme, andernfalls von einer „Adressierbare[n] BIC“s Lösung.[18] Wie die Teilnehmer Zahlungen über dieses System und ihre dafür geschaffenen Konten abwickeln, soll nun Gegenstand des nächsten Kap. I.2 sein.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-2: Struktur des TARGET2 Systems
(Quelle: Schaper (2007), S.60)
In Kapitel I.1.2 wurde erarbeitet, dass das TARGET2-System den innereuropäischen Kapitalfluss erleichtert und harmonisiert soll. Wie dies praktisch aussieht und funktioniert, soll mithilfe des folgenden Beispiels verdeutlichen werden. Dieses besteht aus dem Kauf von Gütern und der damit verbundenen Bezahlung der Güter (s. Abbildung I-3). Dabei werden drei unterschiedliche Szenarien der Bezahlung betrachtet. In dem stark vereinfachten Beispiel sind 2 Akteure aktiv, wobei B von A Güter kauft. Der Güterstrom ist in allen Szenarien gleich und in Abbildung I-3 für jedes Szenario mithilfe eines grünen Pfeils gekennzeichnet. Die roten Pfeile stellen die jeweiligen Geldströme dar. Im ersten Szenario werden die Güter bar bezahlt. Es findet ein einfacher Tausch statt. Im Falle einer nationalen Überweisung (2.Szenario in Abbildung I-3) kommt ein dritter Akteur ins Spiel, die Bank. Diese bucht B Guthaben vom Konto ab bzw. gewährt ihm gegen Sicherheiten einen Kredit und verbucht A den entsprechenden Betrag auf sein Konto.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-3: Drei verschiedene Szenarien eines Güterkaufs
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Homburg (2011), S.527 und Jobst et alteri (et al.) (2012), S. 88. )
Im letzten Szenario und im Folgenden als „ Modelllösung Gütererwerb“ bezeichnet überweist B den fälligen Betrag zu A mithilfe einer innereuropäischen Überweisung, also einer Geldtransaktion von Land B zu Land A. Ohne es zu wissen werden in diesem Falle beide indirekt Benutzer des TARGET2 Systems. Bank 2 wird B den entsprechenden Betrag von seinem Konto abziehen und eine TARGET2 Transaktion in Auftrag geben. Wie schon im Kapitel I.1.1 diskutiert, benötigt ein Bruttozahlungssystem die ausreichende Deckung des TARGET2-Kontos oder die kurzfristige Inanspruchnahme eines Überziehungskredites für die Durchführung dieser Transaktion. Ist das TARGET2-Konto der Bank 2 bei ihrer NZB 2 gedeckt oder nimmt sie einen Überziehungskredit in Anspruch, so wird der fällige Betrag vom entsprechenden TARGET2-Konto abgebucht. Die NZB 2 wird dann eine Transaktion des Betrages zu NZB 1 vornehmen. Anschließend wird NZB 1 den erhaltenen Betrag auf dem TARGET2-Konto bei Bank 1, in der A sein Konto führt, um den entsprechenden Betrag bereichern.[19] Dieser Vorgang ist visualisiert in Abbildung I-3 (3.Szenario) und umfasst die mit „1“ gekennzeichneten roten Geldströme. Zu demselben Prozess kommt es, wenn Kapital aus einem Land mittels einer Geldtransaktion abgezogen wird („ Modelllösung Kapitalabzug“). So könnte bspw., um im Beispiel zu bleiben, B beschließen sein Konto bei Bank 2 aufzulösen und stattdessen ein Konto bei Bank 1 im Land des A zu eröffnen. B wird dazu ebenfalls eine Transaktion seines Geldes vom Konto der Bank 2 auf ein neues Konto bei Bank 1 veranlassen. Es kommt zum selben Szenario, wie oben beschrieben, nur das keine Güter transferiert werden (s. Abbildung I-3).[20] Es kann also auch über den Abzug von Kapital eine Belastung des TARGET2-Systems entstehen.[21] Es kann auch zu einer Benutzung des TARGET2-Systems aufgrund eines Kredites kommen („ Modelllösung Kreditinanspruchnahme“). Entscheidet sich B dazu, A Geld für eine bestimmte Periode zur Verfügung zu stellen und führt eine Überweisung aus, so kommt es ebenfalls zu einer Beanspruchung des TARGET2-Systems nach dem oben geschilderten Muster.
Die Geldströme zwischen den einzelnen NZB über TARGET2 werden täglich saldiert und sollten einander ausgleichen. Ist dies jedoch nicht der Fall, so kommt es zu der Entstehung eines TARGET2-Saldos, das „gemäß einem Abkommen im Eurosystem an die EZB übertragen und dort saldiert“ wird.[22] Normalerweise gleichen sich die Transaktionen über einen Tag aus. So könnte A von B eine Zahlung erhalten (Modelllösung Gütererwerb), dieses Geld bei der Bank anlegen, die es dann wiederum als Kredit weitergibt und zwar in das Land des B (Modelllösung Kreditinanspruchnahme in umgekehrter Richtung). Sind die Geschäftsfälle eines Tages jedoch nicht im Gleichgewicht, so entsteht ein TARGET2-Saldo, das an die EZB weitergegeben wird. Stark vereinfacht angenommen, dass entweder Modelllösung Gütererwerb, Kapitalabzug oder Kreditinanspruchnahme den einzigen Geschäftsfall am Tag darstellt, so kommt es zu einem TARGET2-Saldo. Für NZB 2 entsteht aufgrund des Mittelabflusses eine Verbindlichkeit gegenüber der EZB und NZB 1 verbucht eine Forderung gegenüber der EZB. Diese Geldströme sind in Abbildung I-3 (3.Szenario) grafisch aufbereitet und durch eine „2“ gekennzeichnet. Dieser TARGET2-Saldo wird jeden Tag fortgeschrieben und nicht durch einen in irgendeiner Art und Weise gearteten Zahlungsausgleich egalisiert.[23] Es gehen jedoch Zinszahlungen einher, die in Kap I.3.3 noch näher erläutert werden.[24]
Diese entstehenden TARGET2-Salden seien laut der Abteilung für volkswirtschaftliche Analysen der österreichischen ZB der dezentralen Organisationsstruktur der NZBen und der EZB geschuldet. Gebe es nur eine zentralisierte ZB und „hätten alle Zahlungsverkehrsteilnehmer ihre Konten bei dieser Zentralbank“, dann würden „alle Zahlungen […] sich dort ausgleichen.“[25] Zu diesem Schluss kommt auch die Untersuchung der Wissenschaftler Bindseil und König, die in ihrer Studie eine konsolidierte europäische Zentralbankbilanz erstellt haben. Das Ergebnis war das Gleiche. Sie entdeckten, dass sich alle Zahlungen aufgehoben haben.[26] Jedoch gibt es in Europa keine allein stehende zentrale Abwicklungsstelle für jegliche geldpolitische Aktivität, sondern ein dezentrales System, in dem TARGET2-Salden entstanden sind. Wie diese in der EZB und in den einzelnen NZB verbucht werden und welche Risiken damit verbunden sind, ist Thema des nächsten Kapitels.
In diesem Kapitel werden die Verbuchungen der TARGET2-Transaktionen in den einzelnen dezentralen Zentralbanken und in der Europäischen Zentralbank untersucht. Bevor diese Thematik in Kap. I.3.2 genauer evaluiert wird, werden zunächst der Aufbau einer Zentralbankbilanz und die darin enthaltenen Positionen Thema des Kap. I.3.1 sein. Abgeschlossen wird das Kapitel mit einer Betrachtung über die Risiken, die mit den TARGET2-Bilanzpositionen verbunden sind (Kap. I.3.3).
Eine auf ökonomisch wichtige Positionen vereinfachte Zentralbankbilanz ist mithilfe der Abbildung I-4 dargestellt. Die Zentralbankbilanz besteht wie jede Bilanz aus einer Aktiva und einer Passiva-Seite. Die linke Bilanzseite enthält Positionen, die dem Geldmarkt Liquidität bzw. Zentralbankgeld zuführen und wird deswegen auch „Entstehungsseite“ genannt. Die rechte Seite wird als „Verwendungsseite“ bezeichnet.[27]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-4: Vereinfachte Bilanz einer Zentralbank
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Weber (2012), S.6, Jarchow (2003), S.101 und Mussel (2011), S. 46. )
Die Entstehungsseite soll zunächst betrachtet werden. Der erste Posten umfasst die Währungsreserven und Auslandsforderungen. Unter erstere fallen Goldbestände und -forderungen, sowie der Reserveposten des Internationalen Währungsfonds, Devisenreserven und Sonderziehungsrechte. Die Auslandsforderungen sind „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und „Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“.[28]
Die Position Kredite an Geschäftsbanken beinhaltet das „Volumen und die Struktur der Refinanzierung der inländischen Kreditinstitute“ bei der Zentralbank.[29] Primär verläuft die Vergabe der Kredite auf dem Weg von Offenmarktoperationen. Diese werden „technisch zumeist über Pensionsgeschäfte abgewickelt.[30] Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um eine „zeitlich begrenzte Schaffung von Zentralbankgeld“. Dabei „erfolgt eine Übertragung von Eigentum an Vermögenswerten“. Auf der einen Seite übertragen die Geschäftsbanken der Zentralbank Aktiva in Form von Wertpapieren (Sicherheiten) und erhalten im Gegenzug Zentralbankgeld. Die EZB stellt jedoch spezifische Anforderungen, die die Papiere als Sicherheiten erfüllen müssen. Es wird zwischen marktfähigen und nicht-marktfähigen Sicherheiten unterschieden und dementsprechend die Zulassungskriterien und Risikokontrollmaßnahmen angepasst.[31] Allgemein dienen jedoch Ratings zur Einordnung der Wertpapiere in Risikoklassen. Bis zum 14. Oktober 2008 akzeptierte die EZB Sicherheiten ab einem Bonitätsschwellenwert mit einem Rating von mindestens A- für ein Wertpapier. Dies senkte sie jedoch zuerst in Folge der Finanzkrise 2008 und anschließend aufgrund der europäischen Schuldenkrise fortwährend ab.[32] Wie diese gelockerte Geldpolitik das Refinanzierungsverhalten der Länder beeinflusst hat, wird in Kap. I.3.2 noch näher betrachtet und eine erste Verbindung zu den TARGET2-Salden gezogen.
Der Bilanzposten Wertpapiere ist in der Bilanz der EZB und ihrer nationalen Zentralbanken im Gegensatz zur Zentralbank Amerikas, der Fed (Federal Reserve System), eher klein. Die Fed verlangt Wertpapiere eben nicht nur als Sicherheiten, sondern kauft diese am offenen Markt und fügt ihm so Liquidität zu.[33] Dies wird noch von Bedeutung sein, wenn in Kap. II.3.1 das amerikanische Abrechnungssystem vorgestellt wird. Die EZB erwirbt Wertpapiere zumeist „von inländischen öffentlichen Emittenten“ und kann „bei Bedarf auch Kurspflege für öffentliche Titel betreiben.“ Besonders in den Blickpunkt der Fokus ist dieser Posten im Frühjahr 2010 gekommen, als die EZB den Ankauf staatlicher Wertpapiere von Griechenland, Portugal, Spanien und Italien beschloss, um damit die Krise einzudämmen.[34]
Der vorletzte Aktivaposten umfasst die Kredite an öffentliche Haushalte. Darunter fallen Kredite an Staaten zur Unterstützung deren öffentlicher Finanzen. Allerdings ist diese Form der Staatsfinanzierung gemäß der Maastrichter Beschlüsse verboten.[35] Jedoch befinden sich unter diesem Posten in den einzelnen NZB der Eurozone immer noch Geldbestände. Diese entspringen jedoch noch aus der Zeit vor dem Maastrichter Abkommen. So geht der Posten der deutschen Bundesbank auf die Währungsreform 1948 zurück und bildet den „bilanziellen Gegenposten für die Erstausstattung der Kreditinstitute und öffentlicher Körperschaften mit Zentralbankgeld.[36] Eurozone bezeichnet in diesem Text alle europäischen Staaten, die den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben.[37]
Der letzte Posten der Entstehungsseite wird Sonstige Akiva genannt und enthält neben Gebäuden, Grundstücken und Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften etc. unter anderem auch den Posten „Forderungen innerhalb des Eurosystems“. Ihnen wurde bisher nicht sonderlich viel Aufmerksamkeit geschenkt, da sie „aus geldpolitischer und geldtheoretischer Sicht in der Regel keine große Bedeutung“ besäßen. Dies ändert sich jedoch zurzeit zumindest für den Euroraum, da unter dem Posten „Sonstige Forderungen“, ein Unterposten der eben angesprochenen „Forderungen innerhalb des Eurosystems“, die TARGET2-Forderungen (s. I.2) gegenüber der EZB verbucht werden.[38] Diese Thematik soll im nächsten Unterkapitel I.3.2 noch tiefer betrachtet werden. Ein weiterer interessanter Unterposten der Sonstigen Aktiva sind die Notfallkredite der nationalen Zentralbanken an nationale Kreditinstitute, die keinen Zugang mehr zu „regulären Refinanzierungs-Operationen“ bei der Zentralbank erhalten. Diese Notfallkredite werden auch als „Emergency Liquidity Assistance“ bzw. kurz ELA bezeichnet. Zwingende Voraussetzung für jeden ELA-Kredit ist die Genehmigung des EZB-Rates und die Verrichtung eines Strafzinses des Kreditinstitutes, das den Notfallkredit in Anspruch nimmt.[39] In der griechischen Bilanz tauchen die ELA-Kredite unter „Sundry“[40], einem Unterposten von „Other Assets“, auf.[41]
Die Verwendungsseite ist durch die folgenden 4 Posten gekennzeichnet. Der Bargeldumlauf ist ein Verweis auf das Notenmonopol der Zentralbank[42] und führt die zirkulierende Banknotengeldmenge auf.[43] Der Posten Einlagen von Kreditinstituten führt die abzuführende Mindestreserve der Geschäftsbanken und darüber hinausgehende Einlagen aus unverbrauchten Überschussreserven.[44] Diese Einlagen stiegen insbesondere in Folge der Finanzmarktkrise 2008 stark an, weil „Banken einander nicht einmal über Nacht Geld verleihen wollten, sondern zumindest einen Teil“ lieber bei der EZB einlagerten.[45] In der Position Einlagen von öffentlichen Haushalten werden „die Guthaben des Bundes, seiner Sondervermögen, der Länder und anderer öffentlicher Einleger erfasst.“[46] Auch die Passivaseite verfügt noch über weitere Posten, die aus geldtheoretischer und -politischer Sicht bisher als nicht weiter relevant galten, die sonstigen Passiva. Darunter fallen u.a. die Posten Grundkapital, Rücklagen, Neubewertungskonten aus Währungsreserven,[47] sowie die TARGET2-Verbindlichkeiten. TARGET2-Verbindlichkeiten fallen für ein Land mit negativen TARGET2-Salden an (s. I.2). Im Jahresabschluss der Bank of Greece werden sie bspw. unter der Bezeichnung „Nettoverbindlichkeiten aus TARGET2-Salden“ geführt. Dies ist ein Unterposten des Posten 9 „Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems“ der Abschlussbilanz der Bank of Greece.[48] Wie sich zurzeit herausstellt, ergibt sich aus diesem Unterposten der sonstigen Passiva eben doch eine geldtheoretische Relevanz, die im nachfolgenden Text noch näher eruiert werden soll.
Die ersten drei Posten der Verwendungsseite (Banknoten und Zentralbankeinlagen) werden auch als gesamte Zentralbankgeldmenge, „Geldbasis“, „monetäre Basis“[49] oder einfach als Geldmenge M0 bezeichnet.[50] Schon der Begriff soll die Funktion des Zentralbankgeldes als „Ausgangspunkt für die Geldschöpfung der Banken“ verdeutlichen. Dieses Zentralbankgeld kann nun entweder durch Banknoten (Posten 1) oder als Zentralbankeinlagen (Posten 2 und 3) geschaffen werden.[51] Neu ist in diesem Zusammenhang die Behandlung der TARGET2-Salden. Jedoch scheint die sich abzeichnende einhellige Meinung zu sein, dass die TARGET2-Salden zwar einen Einfluss auf die Geldbasis haben (so spricht Sinn von einer sogenannten (sog.) „sekundären Geldbasis“[52] ), selbst aber nicht dazugehören.[53] Der Einfluss auf die Geldbasis wird noch ausführlicher in Kapitel II.2.4.1 diskutiert. Im nächsten Abschnitt I.3.2 werden die TARGET2-Salden noch näher in der EZB-Bilanz betrachten.
In Kapitel I.2 wurde die Entstehung von TARGET2-Salden näher erläutert und in Kapitel I.3.1 die Verbuchungsposten in der EZB-Bilanz identifiziert. Mithilfe der Kombination beider Kapitel soll nun versucht werden die realen TARGET2-Salden besser zu verstehen. In Kapitel I.2 wurde ein Güterkauf des B von A thematisiert. Dazu war eine innereuropäische Überweisung erforderlich, weswegen, aufgrund der Annahmen, ein TARGET2-Saldo entstand. NZB 2 verbuchte ein negativen und NZB 1 einen positiven Saldo. Um dieses Beispiel mit Leben zu füllen werden die 2 nationalen Zentralbanken durch 2 beispielhaft herausgegriffene reale Staaten ersetzt. NZB 2, das TARGET2-Schuldnerland, sei Griechenland und NZB 1, das TARGET2-Gläubigerland, sei Deutschland. Die Bilanzen beider Länder durchlebten starke Veränderungen in den letzten Jahren. An der Entwicklung der vereinfachten Zentralbankbilanz der deutschen Bundesbank (s. Abbildung I-5) wird deutlich, wie stark der Aktiva-Posten „Forderungen innerhalb des Eurosystems“, der nahezu vollständig aus den entstandenen TARGET2-Forderungen der Bundesbank besteht, in den letzten Jahren zugenommen hat (s. rotgefärbte Fläche in Abb. I-5).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-5: Vereinfachte Bilanz der deutschen Bundesbank
(Quelle: Eigene Darstellung, zur genaueren Erklärung s. Appendix Nr.(1))
Im Jahre 2006 war dieser Posten noch nahezu eine marginale Randerscheinung (knapp unter 5% der gesamten Bundesbankbilanz).[54] Doch in den Folgejahren stieg dieser Posten kontinuierlich bis zu seinem vorzeitigen Höchststand im Jahre 2011 an (ca. 56% der gesamten Bundesbankbilanz).[55] Es wird auch ersichtlich, dass sich andere Größen der Bundesbank massiv verändert haben. So ging die Nachfrage der deutschen Banken nach Zentralbankgeld sehr stark zurück. Die Kredite an die Geschäftsbanken (s. Kap. I.3.1) verringerten sich von ca. 259 Milliarden € (2006)[56] auf ca. 64 Milliarden € (2011)[57]. Ob dies eine zufällige Korrelation oder einen kausalen Zusammenhang darstellt, ist auf den ersten Blick noch nicht ersichtlich. Einen ersten Aufschluss wird Kap. I.4 liefern, wenn die Zahlungsbilanzen der Länder genauer betrachtete werden.
Ein Blick in die vereinfachte Zentralbankbilanz der Bank of Greece offenbart einen noch dramatischeren Verlauf der TARGET2-Salden (s. Abbildung I-6). Die TARGET2-Verbindlichkeiten des TARGET2-Schuldnerlandes Griechenland wuchsen seit 2006 kontinuierlich stark (s. rotgefärbte Fläche in Abb. I-6). Machten sie im Jahre 2006 noch ca. 28% der gesamten Bilanz aus, so waren es 2011 bereits über 73%. Absolut betrachtet ist diese Entwicklung noch dramatischer. So stiegen die TARGET2-Verbindlichkeiten von ca. 9 Mrd. (2006) auf ca. 123 Mrd. (2011). Die monetäre Basis (Bargeldumlauf und Zentralbankeinlagen, s. I.3.1) beträgt derzeit gerade einmal ca. 20% der Gesamtbilanz, obwohl diese seit 2006 relativ betrachtet kontinuierlich zunahm (von ca. 21 Mrd. € in 2006 auf ca. 34 Mrd. in 2011).[58]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-6: Vereinfachte Bilanz der Bank of Greece
(Quelle: Eigene Darstellung, zur genaueren Erklärung s. Appendix Nr.(2)))
Auch in diesem Fall gab es neben der Veränderung der TARGET2-Salden auch noch zusätzliche starke strukturelle Änderungen der Bilanzpositionen der Bank of Greece. Ins Auge stößt dabei die starke Zunahme der Vergabe von Zentralbankkrediten an Kreditinstitute (s. I.3.1) seitens der Bank of Greece. Sie wuchsen von ca. 5 Mrd. im Jahre 2006 auf ein Niveau von 97 Mrd. im Jahre 2010. Die scheinbare Abnahme der Kreditvergabe im Jahr 2011 ist realistisch betrachtet keine, da die Notfallkredite ELA (s. Kapitel I.3.1) zu einer starken Zunahme der sonstigen Aktiva führten. Rechnet man nun die gewährten ELA-Kredite in Höhe von ca. 53 Mrd. €[59] zu den gewährten Krediten (ca. 76 Mrd. €) an nationale Geschäftsbanken hinzu, so ergibt sich für 2011 ein neues Allzeithoch für die Ausgabe neuer Refinanzierungskredite in Höhe von (i. H. v.) ca. 129 Mrd. €.
Diese dramatische Entwicklung in den Bilanzen der nationalen Zentralbankbilanzen ist natürlich mit einem Risiko verbunden. Wie in jeder anderen Bilanz in der Geschäftswelt unterliegen einige Bilanzpositionen der Zentralbank natürlich auch Risiken, wie z.B. dem Ausfallrisiko. Gegen wen sich dieses Risiko richtet, wie es sich in Europa verteilt und wer am Ende für die Positionen haftet, wird im folgenden Unterkapitel näher analysiert.
Die vorangegangen Kapiteln zeigten, dass die TARGET2-Salden Bestandteil eines Postens in der Bilanz der jeweiligen nationalen Zentralbank des jeweiligen Mitgliedslandes der Eurozone sind (s. Kap. I.3.1 und I.3.2). Aus den Kapiteln I.1 und I.2 ging hervor, dass diese Posten nicht zwischen den einzelnen NZB, sondern gegen ein Konto bei der EZB verbucht werden. Somit haben Länder mit einer TARGET2-Forderung eine Forderung in dieser Höhe gegenüber der EZB. Die TARGET2-Forderungen sind also losgelöst von den TARGET2-Verbindlichkeiten. Dies impliziert, dass die TARGET2-Forderungen nur im Falle einer Auflösung der EZB strittig wären. Für den Zusammenbruch der Währungsunion und dem Ende der EZB gibt es derzeit noch keine Regeln. Der Umgang mit den TARGET2-Forderungen in diesem außergewöhnlichen Fall wäre somit reine Spekulation.[60]
Anders verhält es sich bei Nationen mit einer TARGET2-Verbindlichkeit. Diese richten sich ebenfalls gegen die EZB, welche somit eine Forderung gegenüber der jeweiligen Zentralbank des Schuldnerlandes hat (s. I.3.1 und I.3.2). Für den Fall eines Euro-Austritts eines TARGET2-Schuldnerlandes und der damit verbundenen Rückkehr zur nationalen Währung gibt es keine genaue Regelung für den weiteren Verlauf. In der Wissenschaft wird eine komplette Tilgung der Schulden jedoch als unrealistisch angesehen und somit müsste dann wahrscheinlich die TARGET2-Schuld teilweise abgeschrieben werden.[61] Diese Abschreibungen würden zu einem Verlust im Jahresabschluss der EZB führen. Laut den Statuten der EZB würde dann jede nationale Zentralbank gemäß (gem.) des sog. adjustierten Kapitalschlüssels haften.[62] Der Kapitalschlüssel ist eine feste Größe und entspricht „dem Anteil des jeweiligen Landes an der Gesamtbevölkerung und dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union“[63]. Jede NZB eines EU-Landes ist in Höhe dieses Kapitalschlüssels an der EZB beteiligt. Die Verluste der EZB werden jedoch nur von den Staaten geteilt, die auch tatsächlich den Euro eingeführt haben. Somit wird der Kapitalschlüssel „adjustiert“ und es werden nur die Länder der Eurozone berücksichtigt.[64] Die nationalen Zentralbanken müssen somit gem. ihres Anteils (adjustierte Kapitalschlüssel) an der EZB für deren Gewinne/Verluste haften. Da die NZB wiederum im Besitz der Nationalstaaten sind, müssen in letzter Instanz die Nationalstaaten der Eurozone haften.[65]
Nachdem das Konzept des adjustierten Kapitalschlüssels erarbeitet wurde, werden auch die Zinszahlungen verständlicher. Wie in Kap. I.2 erläutert wurde, geht jeder TARGET2-Saldo immer mit einer Zinszahlung einher. Sie werden zum Hauptrefinanzierungssatz der EZB verszinst, gehen jedoch nicht in die Gewinne/Verluste einer nationalen Zentralbank ein, da sie über den adjustierten Kapitalschlüssel auf alle NZB in der Eurozone verteilt werden.[66] Diese müssen somit gemeinsam die Zinslasten und -gewinne tragen.[67]
Um nun noch einmal Bezug zu der Diskussion am Ende des Kapitels I.2 zu nehmen, in der Bindseil und König eine gesamte europäische konsolidierte Zentralbankbilanz erstellten und feststellten, dass sich alle Zahlungen aufhoben. Dies mag zwar der Fall sein, jedoch besteht diese Institution nicht und mit dem dezentralen System der Zentralbanken entsteht, wie eben erarbeitet wurde auch ein gewisses Risiko in Folge der TARGET2-Salden. Wie im letzten Kapitel (I.3.2) gezeigt wurde, scheint es mit der Erhöhung der TARGET2-Salden auch zu anderen volkswirtschaftlichen Entwicklungen zu kommen, die ebenfalls mit Risiken einhergehen. Die Refinanzierungsaktivitäten der Euroländer schienen sich stark verändert zu haben. Dies kann ebenfalls zu Abschreibungen der EZB führen, wie in Kap. II.3 noch gezeigt wird, die dann wiederum Verluste auslösen können und dann über den adjustierten Kapitalschlüssel in Europa verteilt würden. Darauf soll jedoch erst in II.3 näher eingegangen werden. Der Zusammenhang zwischen TARGET2 und dem veränderten Refinanzierungsverhalten soll im nächsten Kapitel hergestellt werden.
Oftmals wird bei der Betrachtung und ökonomischen Interpretation der TARGET2-Salden auf die Zahlungsbilanz verwiesen. Aus diesem Grund wurde einleitend das Konzept der Zahlungsbilanz mit den sich daraus ergebenden ökonomischen Folgen aufgezeigt (Kap. I.4.1). Anschließend werden die TARGET2-Salden in diesem Konzept identifiziert und mit der Hilfe der in Kap. I.2 entwickelten Modelle näher betrachtet (Kap. I.4.2).
Eine Zahlungsbilanz ist die Bezeichnung für eine „Aufzeichnung aller ökonomischen Transaktionen zwischen den Einwohnern, Regierungen und Institutionen des Inlands (Inländer) und denjenigen des Auslands (Ausländer) für eine bestimmte Periode.“[68] Ziel ist es die „wirtschaftliche Verflechtung des Inlandes mit dem Ausland“ darzustellen und zu analysieren.[69] Genau in diesem Gebilde soll versucht werden, die TARGET2-Salden zu identifizieren und die dazugehörige Gegenposition zu finden. Dies ist theoretisch möglich, da in einer Zahlungsbilanz jeder Geschäftsvorgang doppelt verbucht wird. Das System der doppelten Buchführung kommt auch hier zum Tragen. In der Grundidee wird davon ausgegangen, dass einem bestimmten Wertstrom ins Ausland (z.B. Güterstrom) immer auch ein entgegen gerichteter Wertstrom ins Inland (z.B. Bezahlung und somit Geldstrom) gegenüber steht.[70] Dies impliziert jedoch auch, dass eine Zahlungsbilanz „niemals einen Saldo ausweisen kann.“[71] In der Realität ist dies aufgrund der Komplexität der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch nicht der Fall und alle Zahlungen gleichen sich nicht immer aus. Es entsteht eine gewisse „statistische Diskrepanz“, die vor allem aufgrund von Messfehlern[72], nicht erfassbare Bestechungsgelder oder Steuerhinterziehung,[73] aber auch durch den anomalen Abfluss von Kapital, in dem nicht gleichzeitig zwei simultane Buchungen in der Zahlungsbilanz vorgenommen werden können, („Kapitalflucht“) zustande kommt. Unter die Kapitalflucht fielen bisher vor allem illegale Abflüsse um Kapital bspw. vor der Steuer zu schützen. In diesen Fällen war die Verwendung des Geldes (z.B. Direktinvestition als Gegenbuchung) unbekannt. Neben dieser illegalen Form der Kapitalflucht gibt es eine legale Form.[74] In dieser wird Geld aus dem Inland ins sog. sichere Ausland gebracht, ohne das ein Gegengeschäft eingegangen wird. Dazu mehr in Kap. I.4.2. Des Weiteren werden in einer Zahlungsbilanz Zuflüsse (Warenexporte, Kapitalimporte) bei der Darstellung mit Hilfe eines Kontensystems auf der linken Habenseite oder bei der Aufführung in Tabellenform mit einen „Plus“ verbucht. Demgegenüber werden Abflüsse (Warenimporte, Kapitalexporte) entweder auf der rechten Sollseite oder mit einem „Minus“ verbucht.[75]
In der Grobstruktur besteht die Zahlungsbilanz aus Leistungsbilanz, Kapitalbilanz, Vermögensübertragungsbilanz und der statistischen Diskrepanz. Wie man mit Hilfe der Abbildung I.7 am Fallbeispiel Deutschland erkennen kann, weist Deutschland einen hohen Leistungsbilanzüberschuss und ein hohes Kapitalbilanzdefizit aus. In der Leistungsbilanz werden alle Güter- und Dienstleistungsströme[76] (Handels- und Dienstleistungsbilanz)[77], sowie die „sogenannten Erwerbs- und Vermögensströme [sind Faktoreinkommensströme, wie z.B. unselbstständige Arbeit im Ausland] und die laufenden Übertragungen [z.B. Export ohne Gegenleistung]“ dargestellt.[78] Dieser Punkt soll nicht weiter vertieft werden, da er für die TARGET2-Salden nicht von zwingender Relevanz ist. Abschließend lässt sich feststellen, dass Leistungsbilanzüberschussländer (z.B. Deutschland) deutlich mehr Leistungen ausführen als einführen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-7: Entwicklung der deutschen Zahlungsbilanz (in Mio. €)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesbank (2012f), S.1)
Die Vermögensübertragungsbilanz beinhaltet einmalige Übertragungen von Vermögen. Darunter fallen bspw. Vermögensmitnahmen von Ein- bzw. Auswanderern oder Erbschaften aus dem Ausland. „Die quantitative Bedeutung dieser Teilbilanz ist eher gering“[79] (s. Abb. 1.7) und wird daher im Folgenden nicht näher thematisiert. Die Kapitalbilanz ist wiederum von hoher Relevanz und beinhaltet „alle Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten der Inländer gegenüber den Ausländern.“[80] In dieser Rubrik sind nun auch die TARGET2-Salden zu finden. Die Kapitalbilanz ist funktional untergliedert in die Bilanz der Direktinvestitionen, sowie der Wertpapier-, der Finanzderivate- und der Kreditverkehrsbilanz. Die Devisenbilanz wird teilweise ebenfalls in diese Rubrik gefasst[81], aber in manchen Lehrbüchern auch losgelöst betrachtet.[82] Direktinvestitionen umfassen Kapitalflüsse, „denen ein besonderes unternehmerisches Interesse zugrunde liegt“. In den Wertpapier- und Derivatebilanzen werden alle verbrieften Forderungen zusammengefasst, die unter „10% des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens“ ausmachen. Andernfalls würde ein „unternehmerisches Interesse“ vermutet und sie würden dementsprechend in der Direktinvestitionsbilanz verbucht werden. Die für uns interessante Unterbilanz ist die des Kreditverkehrs. Dort werden „alle Änderungen der Kreditbeziehungen zwischen In- und Ausländern“ festgehalten. Diese werden jedoch wieder unterteilt in verschiedene Fristigkeiten und nach den beteiligten Institutionen. Unterschiedliche Institutionen sind monetäre Institute, Privatpersonen/Unternehmen, Staat und Zentralbank.[83] Die Zentralbank bildet nun das Hauptaugenmerk des Interesses, da in ihr neben den „Guthaben Gebietsfremder bei der Bundesbank“ eben die TARGET2-Salden enthalten sind.[84] Dieser Posten wird nun noch vertieft in Kap. I.4.2 betrachten.
Wie in Kap. I.4.1 beschrieben, sind die TARGET2-Salden in einem Unterposten der Kreditverkehrsbilanz enthalten. Dieser Posten lautet in der genauen Bezeichnung der Zahlungsbilanz Deutschlands „4.4 Bundesbank“. Dieser ist mit Hilfe der Abbildung I-8 in Relation zum Kapitalbilanzsaldo der deutschen Bundesrepublik im Zeitablauf dargestellt und man erkennt auch hier die dramatische Entwicklung der TARGET2-Forderungen der Bundesbank. Zum besseren Verständnis der Beziehung zwischen TARGET2-Salden und der Zahlungsbilanz soll nochmals das Beispiel, aus Kapitel I.2 zur Entstehung der TARGET2-Salden aufgegriffen werden. Dabei kaufte ein Konsument B von einem Güteranbieter A Güter und bezahlte diese im dritten Szenario per innereuropäischer Überweisung (Modelllösung Gütererwerb). Aufgrund der in I.2 gewählten Annahmen kam es zu einem TARGET2-Saldo. Zahlungsbilanztheoretisch betrachtet, kommt es durch diesen Geschäftsfall zu zwei Buchungen jeweils im Land von A und B. Zunächst soll Land A betrachtet werden. Auf der einen Seite erhöht sich das Handelsbilanzsaldo und somit auch das Leistungsbilanzsaldo aufgrund des Güterexports von A zu B. Auf der anderen Seite generiert der Bezahlungsvorgang und der damit verbundene Kapitalexport einen negativen Kapitalbilanzsaldo.[85]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-8: Entwicklung des dt. Kapitalbilanzsaldos und des Postens 4.4 (in Mio. €)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesbank (2012e),S. 29; Bundesbank (2011b), S. 27; Bundesbank (2008b), S. 25; Bundesbank (2005), S. 38)
Zu einem ähnlichen Vorgang kommt es, wenn B sich entscheiden sollte, sein Konto im eigenen Land aufzulösen und ein neues im Land von A zu eröffnen (Modelllösung Kapitalabzug). B exportiert dazu sein Geld aus Land B in Land A per innereuropäischer Überweisung. Wie bereits in der Modellierung Güterkauf geschildert, kommt es zu einem Kapitalexport für Land A. Dieser wird jedoch durch kein Gegengeschäft egalisiert und es kommt zu der in Kap. I.4.1 angesprochenen legalen Form der Kapitalflucht.[86]
Die in Modelllösung 3 beschriebene Kreditgewährung kann ebenfalls in das doppelte Buchungsschema der Zahlungsbilanz eingeordnet werden. Auf der einen Seite wird der mit dem Kredit verbundene sofortige Mittelabfluss als Kapitalexport in der Kapitalbilanz gebucht und auf der anderen Seite wird der Kredit als „kurzfristige sonstige Investition“ angesehen, die erworben wird. Dies stellt zahlungsbilanztheoretisch einen Zufluss dar und wird somit als Kapitalimport in der Kapitalbilanz verbucht.[87]
Alle drei Modellierungen würden, wenn sie wie in I.2 beschrieben den einzigen Geschäftsfall am Tag darstellen, einen TARGET2-Saldo auslösen. Der Kapitalzufluss für Land A in allen drei Fällen wird durch keinen Kapitalabfluss ausgeglichen. Wie aus Kap. I.2 ersichtlich wurde, wäre dies nicht der Fall, wenn zwei gegenläufige Kapitalbewegungen einander ausgleichen würden. Es wurde genannt, dass die Modellierung Güterkauf einen Kapitalexport für Land A und einen Kapitalimport für Land B darstellt. Würde A aus Land A das eingenommene Geld (also genau denselben Betrag) wieder an B in Land B verleihen, so würde die Modellierung Kreditgewährung mit umgekehrten Vorzeichen stattfinden. Kapitalzufluss und Kapitalabfluss wären ausgeglichen und es würde kein TARGET2-Saldo entstehen. Derselbe Zustand würde eintreten, wenn Modellierung Kapitalabzug und die umgekehrte Modellierung Kreditgewährung stattfänden.
In dem Beispiel in I.2 kommt es zu der Entstehung von TARGET2-Salden.[88] Die NZB 1 des Landes A baut nun höhere TARGET2-Forderungen auf und die NZB 2 des Landes B steigert ihre TARGET2-Verbindlichkeiten. Wie oben geschildert wurde, sind dabei die TARGET2-Salden ein Ausdruck für die fehlenden Kapitalimporte bzw. -exporte, die nötig gewesen wären, um den innereuropäischen Zahlungsverkehr auszugleichen. Ein TARGET2-Saldo repräsentiert also den Teil der Kapitalexporte, der über einen Tag nicht ausreichend (TARGET2-Forderung) oder übermäßig (TARGET2-Verbindlichkeit) von Kapitalimporten abgedeckt wird. Er spiegelt also ein Ungleichgewicht zwischen Kapitalimporten und -exporten wider. Eine hohe TARGET2-Verbindlichkeit repräsentiert für ein Land also einen geringeren privaten Kapitalzufluss aus dem Ausland[89] oder einen erhöhten privaten Kapitalabfluss in das Ausland[90], sodass das privat in dem Land befindliche Geld nicht ausreicht, um die gesamten Leistungen, die es aus dem Ausland bezieht, zu finanzieren.
Wenn ein Land mit dem erhöhten Kapitalabfluss oder der verringerten Kapitalzufuhr konfrontiert wird, muss es bzw. seine Banken andere Quellen der Finanzierung finden. Dies ist in der Eurozone vor allem in Form von neu aufgenommenen Refinanzierungskrediten bei der nationalen Zentralbank geschehen. Infolge der Krise verringerten die nationalen Zentralbanken ihre Sicherheitsanforderungen immer stärker, was die Akteure einzelne Länder nutzten und vermehrt Refinanzierungskredite aufnahmen (s. I.3.2).[91] Da dieses Geld größtenteils zum Ausgleich des Ungleichgewichts zwischen Kapitalzufluss und -abfluss eines Landes genutzt wurde, kann laut den Ökonomen der EZB ein TARGET2-Saldo in diesem Zuge auch als Abfluss (im Falle eines negativen Saldos) oder Zufluss (im Falle eines positiven Saldos) von im Inland geschöpftem Zentralbankgeld verstanden werden.[92] Die TARGET2-Salden sind also eine Folge aus einem Ungleichgewicht zwischen Kapitalimporten und -exporten, dass erst durch die gelockerte Refinanzierungspolitik der EZB ermöglicht wurde.
Ein Beispiel für den Aufbau hoher TARGET2-Forderungen wie in dem Musterbeispiel aus I.2 ist Deutschland (s. Abb. I-8). Diese dramatische Einzelfallentwicklung soll nun auf die gesamte Eurozone ausgeweitet werden, um die Länder zu identifizieren, die ähnliche Probleme haben. Dazu wird Kapitel I.5 die Entwicklung der TARGET2-Salden auf Basis der gesamten Eurozone im Zeitablauf betrachten.
Die Abbildung I-9 zeigt die TARGET2-Salden der gesamten Eurozone auf und es wird ersichtlich, dass bis ungefähr 2007 die TARGET2-Salden überhaupt kein Problem darstellten und um relativ kleine Beträge schwankten. Als Ganzes betrachtet, also über alle Länder der Eurozone hinweg, glichen sich die Salden ungefähr aus. Erst ab 2007 begannen die Salden einiger Staaten plötzlich scheinbar zu explodieren. Ab diesem Zeitraum konnte man Europa bezüglich der TARGET2-Salden in drei Gruppen einteilen. Es gab eine Gruppe, die überaus hohe positive TARGET2-Salden generierte. Zu dieser Gruppe gehören Deutschland, Niederlande, Finnland und Luxemburg (im Folgenden mit DNFL abgekürzt). Die DNFL-Staaten generierten bis zum April 2012 zusammen positive TARGET2-Salden i. H. v. ca. 963 Mrd. €. Den eindeutig größten absoluten Anteil davon generierte die Deutsche Bundesbank mit einer TARGET2-Forderung i. H. v. ca. 616 Mrd. € bis zum Monat April 2012. Zu beachten ist jedoch, dass im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt Luxemburg mit rund rd. 260% den größten positiven Wert annimmt, gefolgt von Finnland (35%), den Niederlanden (25%) und Deutschland (18%).[93]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. I-9: TARGET2-Salden der Eurozone (Angaben in Mio)
(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Institute of Empirical Economic Research - Universität Osnabrück (2012))
Demgegenüber stehen die Länder Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien (GIIPS), die allesamt durch sehr hohe negative TARGET2-Salden auffallen. Aggregiert erhält man eine TARGET2-Schuld der GIIPS-Staaten i. H. v. ca. 851 Mrd. €. Eine besondere Entwicklung hat in dieser Gruppe vor allem Italien durchlebt. Bis Mitte 2011 wies die italienische Republik nahezu durchgehende positive TARGET2-Salden aus. Erst im Juli kam der dramatische Umschwung und die TARGET2-Verbindlichkeiten wuchsen extrem stark an. Laut letzten Zahlen (April 2012) ist Italien derzeit das Land mit den zweitgrößten TARGET2-Verbindlichkeiten in Europa (ca. 279 Mrd. €). Übertroffen wird dieser Wert nur noch von Spanien (303 Mrd. €). Eine letzte relativ neutrale Gruppe bilden die restlichen Staaten der Eurozone. Diese weisen aggregiert zwar auch eine TARGET2-Verbinlichkeit auf, doch im Vergleich zu den GIIPS-Staaten ist ein negativer TARGET2-Saldo i. H. v. ca. 76 Mrd. € noch vergleichsweise gering. Somit können ist abschließend feststellbar, dass sich in Europa zwei große Gruppen gebildet haben, die seit 2007 mit plötzlich explodierenden TARGET2-Salden zu kämpfen haben. Auf der einen Seite die DNFL-Staaten mit hohen TARGET2-Forderungen und auf der anderen die mit hohen negativen TARGET2-Salden belasteten GIIPS-Staaten. Wie es zu dieser plötzlichen Explosion kommen konnte und welche Implikationen diese Entwicklung auf die einzelnen Volkswirtschaften hat, wird im anschließenden II. Kapitel eruiert.[94]
[...]
[1] Vgl. European Central Bank (2012a), S. 5.
[2] Vgl. Werdenich (2008), S. 261.
[3] Vgl. Fry (2005), S. 31.
[4] Vgl. Handschin (2012), S. 1.
[5] Vgl. Hagel (2005), S. 88.
[6] Vgl. van den Bergh et al (1994), S. 104.
[7] Vgl. Handschin (2012), S. 1.
[8] Vgl. Thieme et al (2011), S. 167f.
[9] Vgl. European Central Bank (2012a), S. 31.
[10] Vgl. Büschgen (2011), S. 11.
[11] Vgl. Garber (1998), S. 6.
[12] Vgl. European Central Bank (2000), S. 1.
[13] Vgl. European Central Bank (2012a), S. 31.
[14] Vgl. Schaper (2007), S. 59.
[15] Vgl. Bundesbank (2012a), S. 1.
[16] Vgl. Schaper (2007), S. 59.
[17] Vgl. Bundesbank (2012b), S. 1.
[18] Vgl. Bundesbank (2012b), S. 1.
[19] Vgl. Jobst et al (2012), S. 88.
[20] Vgl. Buiter et al. (2011a), S. 17.
[21] Vgl. Illing et al. (2012), S. 7f.
[22] Vgl. Bundesbank (2012c), S. 1.
[23] Vgl. Jobst et al (2012), S. 88f.
[24] Vgl. Burgold et al (2012), S. 10.
[25] Vgl. Jobst et al (2012), S. 88f.
[26] Vgl. Bindseil et al. (2012), S.11f.
[27] Vgl. Brunner et al. (2012), S.582.
[28] Vgl. Jarchow (2003), S. 101f..
[29] Vgl. Borchert (1992), S. 450.
[30] Vgl. Mussel (2011), S. 45f.
[31] Vgl. Mussel (2011), S.210ff..
[32] Vgl. Sinn (2012a), S.7.
[33] Vgl. Blanchard et al (2006), S.129.
[34] Vgl. Mussel (2011), S. 49.
[35] Vgl. Jarchow (2003), S. 102.
[36] Vgl. Bontrup (1998), S. 450.
[37] Vgl. Reineke et al. (2007), S. 122.
[38] Vgl. Bundesbank (2012), S. 150.
[39] Vgl. Doyle et al. (2012), S. 1.
[40] Vgl. Sinn (2012a), S. 8.
[41] Vgl. Bank of Greece (2012), S.1.
[42] Vgl. Jarchow (2003), S. 102.
[43] Vgl. Bontrup (1998), S. 452.
[44] Vgl. Jarchow (2003), S.102.
[45] Vgl. de la Motte et al. (2010), S. 65.
[46] Vgl. Bontrup (1998), S. 452.
[47] Vgl. Mussel (2011), S.49.
[48] Vgl. Bank of Greece (2012), S.1.
[49] Vgl. Mussel (2011), S.44.
[50] Vgl. Spahn (2011), S. 20.
[51] Vgl. Mussel (2011), S.44f.
[52] Vgl. Sinn et al (2011b), S. 20.
[53] Vgl. Sinn et al (2011b), S. 14.
[54] Vgl. Bundesbank (2007), S. 126.
[55] Vgl. Bundesbank (2012d), S. 138.
[56] Vgl. Bundesbank (2007), S. 126.
[57] Vgl. Bundesbank (2012d), S. 138.
[58] Vgl. Bank of Greece (2007) und (2012), jeweils S. 1.
[59] Vgl. Sinn (2012a), S. 8.
[60] Vgl. Sinn (2012a), S. 22.
[61] Vgl. Homburg (2011), S.8.
[62] Vgl. Buiter et al. (2011a), S. 19.
[63] Vgl. European Central Bank (2012b), S. 1.
[64] Vgl. Garber (2010), S. 4.
[65] Vgl. Gischer et al. (2005), S. 168.
[66] Vgl. Burgold (2012), S. 10.
[67] Vgl. Gischer et al. (2005), S. 168.
[68] Vgl. Dorn et al. (2010), S. 210f.
[69] Vgl. Brunner et al. (2012), S. 484.
[70] Vgl. Casper (2002), S. 7.
[71] Vgl. Brunner et al. (2012), S. 485.
[72] Vgl. Blanchard et al. (2006), S. 529.
[73] Vgl. Foster et al. (2009), S. 357.
[74] Vgl. Cencini (2005), S. 10.
[75] Vgl. Brunner et al. (2012), S. 485.
[76] Vgl. Kutschker et al. (2008), S. 147.
[77] Vgl. Caspers (2002), S. 5.
[78] Vgl. Kutschker et al. (2008), S. 147ff..
[79] Vgl. Weeber (2011), S. 49.
[80] Vgl. Kutschker et al. (2008), S. 147.
[81] Vgl. Brunner et al. (2012), S. 489ff.
[82] Vgl. Duwendag et al. (1974), S. 329.
[83] Vgl. Brunner et al. (2012), S. 489f.
[84] Vgl. Bundesbank (2012e), S. 33.
[85] Vgl. Nissen (2004), S. 208.
[86] Vgl. Buiter et al. (2011a), S. 17 und Cencini (2005), S. 10.
[87] Vgl. Farmer et al. (2008), S. 45.
[88] Vgl. Buiter et al. (2011a), S. 17.
[89] Vgl. Homburg (2011), S. 8.
[90] Vgl. Buiter et al. (2011a), S. 13.
[91] Vgl. Sinn et al. (2011b), S. 37.
[92] Vgl. Ulbrich et al. (2011), S. 69.
[93] Vgl. Bundesbank (2012d), S. 52.
[94] Eigene Datenauswertung in Anlehnung an Daten des Institute of Empirical Economic Research - Universität Osnabrück (2012), Data Sheet.
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