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Mehr InfosBachelorarbeit, 2008, 39 Seiten
Bachelorarbeit
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Um die verschiedenen, langfristigen Fremdfinanzierungsformen miteinander vergleichen zu können, ist es zunächst notwendig, die Kreditfinanzierung in der allgemeinen Finanzierungsstruktur zu identifizieren und zuzuordnen.
Quelle: Wöhe/Bilstein [Unternehmensfinanzierung 2002], S. 19 (leicht modifiziert)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Finanzierungsformen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, unterscheidet die Betriebswirtschaftslehre zum einen zwischen Außen- und Innenfinanzierung. Während bei der Innenfinanzierung der nötige Kapitalbedarf aus eigenen Mitteln gedeckt wird, welche die Unternehmen aus eigener Kraft aufbringen und daher keine Kapitalzuwendung von außen notwendig ist, muss bei der Außenfinanzierung die Mittelbereitstellung durch einen externen Kapitalgeber erfolgen. Dessen rechtliche Stellung ist ausschlaggebend, ob es sich in weiterer Folge um Fremd- oder Eigenfinanzierung handelt. Es handelt sich um Eigenfinanzierung, wenn sie einer Beteiligungsfinanzierung gleich kommt. Dies ist der Fall, wenn der Kapitalgeber Anspruch an einen Teil des Gewinnes bzw. des Liquidationserlöses hat, er Einfluss auf die Geschäftsleitung nehmen kann oder auch, wenn er für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften muss. Diesem Risiko stehen allerdings auch höhere Chancen auf Ertrag gegenüber, wenn die Investition Früchte zu tragen beginnt und daraus Gewinne erzielt werden können.[1]
Ein weiteres Kriterium, das dem Eigenkapital zukommt, ist die Mitbestimmung. Der Eigenkapitalgeber ist zur Mitbestimmung berechtigt, allerdings kann dieses Mitbestimmungsrecht durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden. Es ist auch anzumerken, dass das Eigenkapital im Grunde dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung steht oder die Beteiligung bei Bedarf verkauft oder andersartig gekündigt werden kann. Da aber ein, mit dem Unternehmen verbundener Eigenkapitalgeber, am Erhalt des Unternehmens sicher großes Interesse zeigt, werden diese Vorgangsweisen nur in außergewöhnlichen Situationen erfolgen.[2]
Anders ist die Situation bei der Fremdfinanzierung. „ Fremdkapital ist gegenüber anderen Positionen vorrangiges Kapital mit einer fixen Vergütung in Form eines festen oder variablen Zinssatzes. Die Verzinsung ist unabhängig vom Erfolg des Unternehmens.[3] “ Aus dieser Definition geht hervor, dass die Stellung des Fremdkapitalgebers im Unternehmen, im Vergleich zum Eigenkapitalgeber, eine sehr konträre ist. Grundsätzlich beschränken sich die Ansprüche des Fremdkapitalgebers auf die Höhe des zur Verfügung gestellten Kapitals. Da es keine Erfolgsbeteiligung darstellt, wird auch in Phasen sehr guter wirtschaftlicher Entwicklung nur die ursprüngliche Summe zurückbezahlt. In der Regel besteht für die gewährte Summe eine vereinbarte fixe oder variable Verzinsung, die auch in Verlustsituationen zu bezahlen ist. Daher wird bei Verlusten zuerst das Eigenkapital aufgezehrt. Erst wenn das Unternehmen in die Insolvenz schlittert, kann für den Fremdkapitalgeber das Risiko eines Ausfalles tragend werden.[4]
Die Hingabe von Fremdkapital stellt ein Schuldverhältnis dar, bei dem der Fremdkapitalgeber grundsätzlich am Erhalt seines hingegebenen Kapitals interessiert ist. Meist steht das Fremdkapital dem Unternehmen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung und der Fremdkapitalgeber hat im Unternehmen keine Mitbestimmungsrechte[5].
Es gibt viele unterschiedliche Arten, an Fremdkapital zu gelangen. In den folgenden Kapiteln werden allerdings nur das Darlehen, das Schuldscheindarlehen und die Obligationen näher betrachtet. In der Abbildung unten ist ersichtlich, dass für diese Finanzierungsformen vor allem Banken, andere Unternehmen und private Investoren von Bedeutung sind.
Quelle: Wöhe/Bilstein [Unternehmensfinanzierung 2002], S. 179 (leicht modifiziert)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Fremdkapitalgeber
Die Urform der Fremdfinanzierung verkörpert das Darlehen. Schon in der ersten Fassung des heute noch gültigen ABGB von 1811, ist in recht antiquierter Formulierung unter der Überschrift „Von dem Darlehensvertrage“ im § 983 ABGB zu lesen: „Wenn jemandem verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, daß (sic!) er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit ebensoviel von derselben Gattung und Güte zurückgeben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag.“ In § 984 ist weiters festgehalten, dass ein Darlehen entweder in Geld oder anderen verbrauchbaren Sachen, verzinst oder unverzinst, gegeben wird.
Das Wort „Kredit“ als solches leitet sich vom lateinischen „credere“ ab, was so viel wie „vertrauen“ oder „glauben“ bedeutet. Der Kredit- oder Kapitalnehmer bringt dem Kreditgeber Vertrauen entgegen um den Kredit zu erhalten. Der Kapitalgeber hofft und vertraut darauf, dass der Kreditnehmer den ausgeliehenen Betrag in der vereinbarten Zeit zurückbezahlt.[6]
Das Darlehen ist nur eine Form von Krediten. Aus der Grafik ist zu entnehmen, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Kreditarten gibt und das Darlehen im Wesentlichen die langfristige Form derer darstellt. Darlehen können nach Form der Tilgung, der Refinanzierungsform, nach der Art der Verzinsung und nach der Größe unterscheiden werden.
Quelle: Zantow [Finanzierung 2004], S. 131, (leicht modifiziert)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Kreditarten
Darlehen können auch noch nach der Risikotragfähigkeit unterteilt werden. Während der sogenannte Senior Loan (Senior Debt) vorrangiges Fremdkapital darstellt und im Normalfall der besicherte Bankkredit einen solchen verkörpert, handelt es sich beim Junior Loan (Junior Debt) um risikoreichere Kreditvergaben. Er wird allerdings noch vor nachrangigem Fremdkapital bedient.[7]
In Österreich stellt das Darlehen eine sehr beliebte Fremdfinanzierungsform dar. Nach Angaben der OeNB (Österreichische Nationalbank) war Ende 2006 ein Volumen von rund 225 Mrd. Euro an Euro-Krediten ausgegeben, wovon ca. 46% auf nichtfinanzielle Unternehmen entfiel. Das Volumen von Fremdwährungskrediten betrug umgerechnet ca. 54 Mrd. Euro, wovon ein Großteil an private Haushalte entfiel. Weiters konnte in den letzten Jahren eine stetige Zunahme des Volumens an Euro-Krediten beobachtet werden.[8]
Ein wichtiges Kriterium sowohl für Darlehensnehmer als auch für den Darlehensgeber stellt die Form der Rückzahlung, der sogenannten Tilgung dar. Ausschlaggebend für dessen Wahl sind die Ziele des Darlehensgebers in Bezug auf andere Kunden, sowie die finanziellen Möglichkeiten des Darlehensnehmers. Müssen mit den laufend bezahlten Annuitäten andere Kreditnehmer bedient werden oder sind die finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers eher eingeschränkt, wird die Wahl auf laufende Auszahlungen fallen. Steht eher die Langfristigkeit im Mittelpunkt, werden sich die Vertragspartner auf eine Rückzahlung am Ende der Laufzeit einigen. Ungeachtet der Fremdfinanzierungsform müssen bei der Planung der Tilgung immer die monetären Rückflüsse der Investition im zeitlichen Kontext bedacht werden.[9]
Die einfachste Art, ein Darlehen zu tilgen, ist die Rückzahlung des gesamten Betrages am Ende der Laufzeit vorzunehmen. In diesem Fall ist der Verwaltungsaufwand für beide Teile am geringsten.[10]
In den meisten Fällen werden aber über die gesamte Laufzeit kleine Teilbeträge, in welcher Form auch immer, angespart, um so am Ende der Laufzeit nicht die gesamte Summe des Darlehens auf einmal aufbringen zu müssen. Idealerweise kann so die gesamte Kreditsumme durch das angesparte Kapital getilgt werden. Man kann zu diesem Zweck auch Lebensversicherungen heranziehen, zu deren Laufzeitende der Auszahlungsbetrag zur Tilgung herangezogen wird. Das betrifft allerdings eher den privaten Finanzierungsbereich. Für Unternehmen empfiehlt es sich, Teile der Abschreibung dafür zu reservieren.[11]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Tilgungsplan Endfälliges Darlehen
Als Annuitätendarlehen oder auch Tilgungshypothek (bei Hypothekardarlehen) wird jene Form der Tilgung bezeichnet, bei der über die gesamte Laufzeit ein gleichbleibender Betrag, bestehend aus Zinsen und Tilgung, zurückgezahlt wird. Das impliziert, dass anfangs der Zinsanteil höher ist und gegen Ende der Laufzeit immer weiter abnimmt. Für den Schuldner besteht der Vorteil in der Tatsache, dass er immer mit gleichbleibenden Zahlungen konfrontiert ist und so eine Planung bezüglich der Rückzahlung einfacher ist. In der Praxis sieht man sich allerdings mit zwei Problemen konfrontiert. Zum einen ist die Höhe der Annuität nicht bekannt, zum anderen müssen die Anteile für Zinsen und Tilgung gesondert heraus gerechnet werden, um eine weitere Verzinsung des noch aushaftenden Kapitals zu ermöglichen. Anders ausgedrückt muss die Summe der Barwerte der zurückgezahlten Annuitäten, abgezinst zum Zeitpunkt der Rückzahlung, gleich dem Darlehensbetrag sein. Wird die Annuität als runder Betrag fixiert, so muss dazu die Laufzeit angepasst oder eine Restzahlung vereinbart werden, um das Darlehen in korrekter Höhe zurückzahlen zu können.[12]
Quelle: Perridon/Steiner [Finanzwirtschaft 2002], S. 428
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1: Annuität des Darlehens
Die Formel berechnet die Jahresannuität in der gängigen, nachschüssigen Methode, wobei das Kapital den Darlehensbetrag darstellt und der Bruch den Wiedergewinnungsfaktor unter Abhängigkeit der Determinanten Zinssatz (i) und Laufzeit (n).[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 2: Tilgungsplan Annuitätendarlehen
Ähnlich dem Annuitätendarlehen erfolgt auch beim Tilgungsdarlehen die Rückzahlung in laufenden Annuitäten während der gesamten Laufzeit. Bei dieser Form wird allerdings der Darlehensbetrag in linearer Form reduziert, was bedeutet, dass der Tilgungsanteil immer gleich groß ist, aber durch die abnehmende Höhe des zu verzinsenden Kapitals der Zinsanteil laufend abnimmt. Die Gesamtannuität variiert also, genauer gesagt ist sie zu Beginn der Tilgung am höchsten. Da in dieser Phase möglicherweise die Rückflüsse aus der durch das Darlehen finanzierten Anschaffung eher gering sind, muss beurteilt werden, ob diese Form der Tilgung auch vorteilhaft ist.[14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 3: Tilgungsplan Tilgungsdarlehen
Die Verzinsung ist unbestritten eine der wichtigsten Determinanten für den Debitor, stellt es doch einen Großteil der laufenden Kosten dar, mit denen kalkuliert werden muss. Im Darlehensvertrag werden immer der Normalzinssatz und die Periode, in denen die Zinsen verrechnet werden, angegeben. Die Angabe, ob es sich über eine dekursive oder eine antizipative Verzinsung handelt gibt Aufschluss darüber, ob die Zinsen im Voraus (antizipativ) oder im Nachhinein (dekursiv) verrechnet werden. Die Anzahl der Zinstage wird entweder als act/360 (mit 360 Tagen) oder mit act/act (tatsächliche Tagesanzahl) angegeben. Ob die Verzinsung zu einem fixen oder variablen Zinssatz erfolgen soll, ist von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig. Ist die Zinssituation der jeweiligen Währung, in der das Darlehen aufgenommen wird, verhältnismäßig hoch oder ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, in naher Zukunft von einer Senkung der Leitzinsen zu profitieren, wird man sich eher für eine variable Verzinsung entscheiden. Ist dies der Fall, ist die Währung des Darlehenskapitals ausschlaggebend, an welchem Referenzzinssatz sich die Verzinsung orientiert. Bei Euro-Krediten ist das der EURIBOR (European Interbank Offered Rate), welcher auf verschiedene Laufzeiten betrachtet, unterschiedlich hoch ist. Weiters gibt es auch beispielsweise den CHF-LIBOR (London Interbank Offered Rate) als Pendant für Darlehen in Schweizer Franken oder auch den USD-LIBOR für Darlehen in US-Dollar.[15]
Langfristige Darlehen mit variabler Verzinsung, werden Roll-Over-Kredite genannt. Es kann zwar nicht genau vorhergesagt werden, mit welcher Zinsbelastung in Zukunft der Kreditnehmer konfrontiert sein wird, der Zinssatz ist aber auf jeden Fall marktgerecht. Die vertragliche Anpassung an solche Referenzzinssätze werden Zinsgleitklauseln genannt.[16] Der Aufschlag des Darlehensgebers auf den variablen Referenzzinssatzes stellt dessen Gewinnspanne (Marge oder Spread) dar, ist aber in der Regel nicht sehr hoch bzw. hängt auch sehr stark von der Bonität des Kreditnehmers ab. Dieser Aufschlag erfolgt meist in Basis- oder Prozentpunkten und wird zum jeweiligen Referenzzinssatz einfach dazu addiert. Eine Unterart des Roll-Over-Kredites wäre der Revolvierende Roll-Over-Kredit, bei dem zusätzlich zur Verzinsung auch die Kredithöhe zu festgelegten Zeitpunkten angepasst wird. Beim Stand-by-Kredit handelt es sich um eine Liquiditätsreserve, die bereitgestellt, aber vom Kreditnehmer oft nicht ausgenutzt wird.[17]
Werden die verschiedenen Tilgungsarten miteinander verglichen, ist zu erkennen, dass sie einer unterschiedlichen Zinsbelastung unterliegen. Wie in den Tabellen oben ersichtlich, sind die Unterschiede vor allem zum endfälligen Darlehen beträchtlich. Es wird im konkreten Fall zu beurteilen sein, welche Form am idealsten ist. Die geringere Zinsbelastung einerseits steht andererseits dem Faktum gegenüber, die gesamte Laufzeit hindurch über das Kapital in voller Höhe verfügen zu können.
Besonders für junge Unternehmen mit neuen, innovativen Geschäftsideen ist es oft schwierig, die nötigen Geldmittel von der Hausbank zu erhalten. Daher versuchen öffentliche Institutionen in vielen Arten und Formen Unternehmungsgründungen bzw. innovative Projekte zu fördern, um so jungen Unternehmen eine Chance zu geben. In Kärnten wird dies unter anderem mit Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) bewerkstelligt. Mit seinem Förderprogramm „Start-Up“ stellt er technologieorientierten Kärntner Klein- und Mittelbetriebe ein Darlehen zur Verfügung. Diese Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Erfolgsaussichten des Projekts oder der Geschäftsidee erfüllen. In weiterer Folge werden Kosten in der Entstehung des Projektes geprüft und nach Genehmigung ein Darlehen gewährt, welches bis 400.000,- Euro betragen kann. Die Tilgung erfolgt in drei Phasen, wobei die erste Phase zwei Jahre Zins- und Tilgungsfreiheit darstellt. In der zweiten Phase, die wiederum zwei Jahre umfasst, werden nur die Zinsen berechnet und dem Kapital zugerechnet, wobei auch hier keine effektive Zahlung erfolgt. In der dritten und letzten Phase werden Kapital und Zinsen auf vier Jahre gleichmäßig verteilt zurückgezahlt. Hier wird besonders auf die Unterstützung in der häufig ertragsschwachen Anlaufphase von Projekten und jungen Unternehmen abgezielt.[18]
Neben der Normalverzinsung des Kapitals fallen bei einem Bankdarlehen noch eine Reihe anderer Kreditkosten an. Die einzig fix vorgegebene Kreditgebühr in Höhe von 0,8% der Darlehenssumme ist als Steuer zu verstehen und muss an das Finanzamt abgeliefert werden. Bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt diese Kreditgebühr 1,5%. Neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 – 2% können noch Bereitstellungs- und Überziehungsprovisionen, Gebühren für die Kontobereitstellung und diverse Barauslagen im Zuge der Prüfung von Bonität und Sicherheiten in Rechnung gestellt werden. Da diese Nebenkosten, abgesehen von der Kreditgebühr, abhängig von Bonität, Sicherheiten und des Verhandlungsgeschickes sind, sind sie individuell gestaltbar und auch von Fall zu Fall unterschiedlich hoch.[19]
Es ist möglich, dass bestimmte Kosten durch Abschlag der ausbezahlten Kreditsumme gedeckt werden. Dieser Abschlag wird Damnum oder Disagio genannt. Dieses Damnum sowie alle anderen oben genannten Kosten müssen bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt werden, um eine genaue Vergleichsmöglichkeit mit anderen Krediten, aber auch anderen Fremdfinanzierungsformen, vornehmen zu können.[20]
Durch die Bestimmungen von Basel II wurden Kreditinstitute verpflichtet, vor der Kreditvergabe den Kreditnehmer objektiv zu bewerten, um Risiken einschätzen und erkennen zu können. Dazu ist es notwendig, den Darlehensantragsteller einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Zu diesem Zweck wird er zunächst aus quantitativer, messbarer Sicht beurteilt, was bedeutet, dass versucht wird, das Unternehmen mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Kennzahlen zu bewerten und Daten des Rechnungswesen zu sammeln und auszuwerten. Weiters spielt es aber auch eine große Rolle, wie das Unternehmen mit dem Kreditgeber kommuniziert und auch, wie es innerhalb seiner Branche mit den Mitbewerbern in Konkurrenz steht. Diese Daten fließen in eine qualitative Beurteilung des Unternehmens ein und stellen so die zweite Säule der Kreditwürdigkeitsprüfung dar. Mögliche Informationsquellen können der Jahresabschluss, Planrechnungen, private oder öffentliche Register wie Kreditorenschutzverbände oder Grundbuch, aber auch bankinterne Beobachtungen und Aufzeichnungen sein. Die gesammelten Daten sind Basis, um das kreditansuchende Unternehmen in eine Risikoklasse einzuordnen. Um den Kredit in Folge auch vergeben zu können, werden von den Kreditinstituten in der Regel auch verschiedenste Sicherheiten verlangt, um einen eventuellen Ausfall abzusichern. Es besteht die Möglichkeit, eine sogenannte dingliche Sicherheit, also eine Sicherstellung durch eine Sache zur Verfügung zu stellen. In den meisten Fällen geschieht das durch Grundstücke (Hypothek) oder durch wertvolle Gegenstände oder Wertpapiere (Pfandrecht). Es ist auch üblich, eine Forderung als Sicherstellung an den Kreditgeber abzutreten (Zession). Neben Sachsicherheiten können auch Personalsicherheiten gestellt werden. Eine bekannte Form ist die Bürgschaft, bei der ein Dritter zur Zahlung verpflichtet werden kann. Bei Unternehmensverbänden kommt es auch oft vor, dass Muttergesellschaften eine Patronatserklärung abgeben, um die Kreditwürdigkeit einer Tochtergesellschaft zu verbessern. Jede Besicherung, egal in welcher Form, ist für das Unternehmen positiv, weil dadurch Risikozuschläge in der Verzinsung reduziert werden können.[21]
[...]
[1] Vgl. Gugglberger et. al. [Neue Unternehmensfinanzierung 2004], S. 128f.
[2] Vgl. Olfert/Reichel [Investition 2006], S. 21f.
[3] Jan [Finanzierung 2008], S. 96.
[4] Vgl. Wöhe/Bilstein [Unternehmensfinanzierung 2002], S. 178.
[5] Vgl. Olfert/Reichel [Investition 2006], S. 22.
[6] Vgl. Haumüller [Restrukturierung des Kreditgeschäftes 1997], S. 21.
[7] Vgl. Platzer/Riess [Neue Unternehmensfinanzierung 2004], S. 155f.
[8] Vgl. Böck [Euro-Kredite 2007], o. S.
[9] Vgl. Vormbaum [Finanzierung 1995], S. 336.
[10] Vgl. Vormbaum [Finanzierung 1995], S. 336.
[11] Vgl. Zantow [Finanzierung 2004], S. 131.
[12] Vgl. Wöhe/Bilstein [Unternehmensfinanzierung 2002], S. 212f.
[13] Vgl. Perridon/Steiner [Finanzwirtschaft 2002], S. 428.
[14] Vgl. Zantow [Finanzierung 2004], S. 131.
[15] Vgl. Platzer/Riess [Neue Unternehmensfinanzierung 2004], S. 159f.
[16] Vgl. Pernsteiner/Adeßner [Finanzmanagement 2007], S. 75.
[17] Vgl. Zantow [Finanzierung 2004], S. 139f.
[18] Vgl. o. V. [KWF – Programm 2007], S. 2ff.
[19] Vgl. o. V. [Bankkredit o.J.], o. S.
[20] Vgl. Perridon/Steiner [Finanzwirtschaft 2002], S. 425.
[21] Vgl. Geyer et. al. [Grundlagen der Finanzierung 2006], S. 231ff.
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