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Mehr InfosBachelorarbeit, 2011, 56 Seiten
Bachelorarbeit
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Folgender Aufbau ergibt sich in dieser Bachelorarbeit, um die gestellte Frage zu beantworten.
Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel die themenrelevanten Begriffe rund um die Bachelorarbeit erläutert und ein Rückblick auf die Entwicklung bis dato beschrieben. Als Unterkapitel für den Bereich des Controllings werden die Anforderungen der Personalvermittlerinnen und Personalvermittler im Zusammenhang mit den Voraussetzungen und Profilbeschreibungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angeführt.
Das dritte Kapitel wird basierend auf Experteninterviews mit österreichischen Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern, die auf den Bereich des Controllings spezialisiert sind, erstellt. Das Kapitel der empirischen Untersuchung gibt einen Leitfaden über die Relevanz, Vorbereitung und Durchführung von qualitativen Leitfaden- bzw. Experteninterviews. Auf der Grundlage dieses Leitfadens wird der Informationsstand der Thematik bei Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern ermittelt, aber auch ihre Einschätzungen der Akzeptanz bei deren Kundinnen und Kunden hinterfragt. Ein Überblick über die Ausarbeitung der Fragenzusammenstellung sowie die Festlegung der Rahmenbedingungen werden in den darauffolgenden Unterkapiteln beschrieben. Der aktuelle Informationsstand über den betriebswirtschaftlichen akademischen Titel Bachelor und der Vertiefung bzw. Spezialisierung in den Bereich des Controllings wird in Kapitel 3.4 behandelt. Herausforderungen, die sich auf Grund der Umstellung auf das neue System der Studienordnung ergeben haben, werden im Gespräch diskutiert und die erhaltenen Informationen und Erfahrungen der Interviewpartnerin und des Interviewpartners im abschließenden Unterkapitel dokumentiert.
Diese Arbeit befasst sich vor allem mit Erfahrungswerten und Aussagen befragter Personen, die in österreichischen Unternehmen in der Branche der Personalvermittlung tätig sind. Die Aussagen werden sinngemäß vom Autor übernommen und niedergeschrieben. Es ist jedoch nicht Ziel dieser Arbeit einzelne Personen oder Unternehmen in der Branche der Personalvermittlung, deren Kundinnen und Kunden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Absolventinnen und Absolventen oder Studentinnen und Studenten zu bewerten.
Eine Zusammenfassung und Reflexion über die Akzeptanz des betriebswirtschaftlichen akademischen Abschluss Bachelor mit Schwerpunkt im Bereich Controlling bei österreichischen Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern beinhaltet das vierte Kapitel. In diesem Kapitel wird die gestellte Forschungsfrage anhand der erlangten Informationen der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner beantwortet und eine Einschätzung bzw. ein Ausblick über die zukünftige Akzeptanz des betriebswirtschaftlichen akademischen Bachelorabschlusses im Bereich Controlling gegeben. Eine persönliche Betrachtung des Autors über die Akzeptanz, aber auch die Relevanz dieser Arbeit zu diesem Thema, wird das letzte Kapitel und somit die Arbeit abschließen.
Im Jahre 1999 wurde die europäische Hochschulpolitik von Grund auf reformiert, die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von 29 europäischen Ländern kamen in Bologna zusammen, um die europäische Hochschulpolitik von Grund auf aneinander anzugleichen.
Verschiedenste Abschlüsse in Europa verursachten ein Chaos, ein Wechsel ins Ausland war erschwert, da ein gegenseitiges Anerkennen von Abschlüssen oft nicht gegeben war. Beispielsweise war es für einen deutschen Arzt nicht ohne zusätzliche Anforderungen möglich ohne weiteres in Großbritannien zu ordinieren und umgekehrt. Umzüge in andere Länder während des Studiums stellten eine große Herausforderung dar, nationale Hochschulpolitiken waren unterschiedlich. Eine Studentin oder eine Student einer deutschen Hochschule möchte ins Ausland wechseln und dort sein Studium beenden, stieß dabei aber auf großen Widerstand.
47 Länder, dazu gehören alle Mitgliedstaaten der EU, haben sich der Änderung in ihrer Hochschulpolitik angeschlossen. Diese Länder sind: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan (seit März 2010), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.[1]
Mit dem Bologna-Prozess soll ein System von besser vergleichbaren Hochschulabschlüssen eingeführt werden, die leichter anerkannt werden können. Durch die Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse soll eine hohe Qualität der Bildung sichergestellt werden. Die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Lehrkräften und Studierenden soll gefördert werden und die europäische Dimension in die Hochschulbildung einbezogen werden.[2]
Die Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 umfasst sechs Maßnahmen[3]:
- ein System von Abschlüssen, die leichter anzuerkennen und besser vergleichbar sind. Hierzu zählt die Einführung eines gemeinsamen, Diplomzusatzes, um die Transparenz zu verbessern;
- ein zweistufiges System von Studienabschlüssen: ein erster, berufsqualifizierender Zyklus von mindestens drei Jahren, und ein zweiter Zyklus (Master), der den Abschluss des ersten Zyklus voraussetzt;
- ein Leistungspunktesystem nach dem ECTS-Modell, das bei Austauschmaßnahmen im Rahmen von Erasmus zur Anwendung kommt;
- die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlern: Beseitigung von Mobilitätshemmnissen aller Art;
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung;
- die europäische Dimension in der Hochschulausbildung: Erhöhung der Zahl der Module, Studiengänge und Lehrpläne, deren Inhalt, Ausrichtung und Organisation eine europäische Dimension aufweist.
Die oben genannten Forderungen werden in der Sorbonne-Erklärung, vom Mai 1998, bereits genannt und mit dem Begriff „Harmonisierung“ zusammengefasst. Durch Einführung dieses einheitlichen Hochschulsystems sollten unter anderem die Probleme der internationalen Anerkennung von Studienabschlüssen abgebaut werden.[4]
Im Zuge der Konferenz in Prag im Jahr 2001 wurde ein Schritt in Richtung Förderung des lebensbegleitenden Lernens unternommen. Die Studierenden und Hochschulen wurden in den Bologna-Prozess miteinbezogen. Darauffolgend wurde in Berlin im Jahr 2003 das Doktorandenprogramm in das gestufte Studienmodell miteinbezogen. Relevante Punkte wie die Verknüpfung des Europäischen Hochschulraumes mit einem Europäischen Forschungsraum, die Forderung nach Fortschritten bei der Anerkennung von Abschlüssen durch die Mitgliedsstaaten, die Festlegung von Zuständigkeiten für die nationalen Qualitätssicherungssysteme, die Veröffentlichung der Evaluierung von Studienprogrammen und Institutionen, die Durchführung von Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren, die internationale Kooperationen und Vernetzung von Qualitätssicherungssystemen wurden in Berlin diskutiert und geregelt. Bei der MinisterInnenkonferenz im norwegischen Bergen im Jahr 2005 wurde die Ergänzung der DoktorandInnenausbildung um weitere arbeitsmarktrelevante Qualifikationen festgesetzt. Die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen, Förderung von Joint Degrees, Berücksichtigung sozialer Bildungsaspekte, Öffnung der Hochschulbildung für unterschiedliche Qualifikationswege und die Berücksichtigung der externen Dimension des europäischen Hochschulraumes waren die Eckpunkte dieser Konferenz. Im Jahre 2007 wurden im Zuge der Konferenz in London die Umsetzung von Standards zur Qualitätssicherung, die Einführung und Umsetzung von nationalen Rahmenbedingungen in Bezug auf neue Studienabschlüsse besiegelt. Darüber hinaus sind die Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen sowie von Joint Degrees (einschließlich der Promotionsphase), Schaffung flexibler Lehrangebote (einschließlich der Verfahren zur Anerkennung früher erworbener Kenntnisse) angesprochen und beschlossen worden. Im belgischen Leuven sind im April 2009 die vorausschauenden Schwerpunkte wie die soziale Dimension, das lebenslange Lernen, das studierendenzentrierte Lernen, die Förderung der Mobilität - bis 2020 sollen 20% der Graduierten einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben - angesprochen worden. Bei der letzten der Jubiläumskonferenz in Budapest und Wien im Jahr 2010 wurde die Eröffnung des europäischen Hochschulraums erweitert und umgesetzt.[5]
Die Absolventen des in Österreich eingeführten zweistufigen Systems von Studienabschlüssen wurden bis Mai 2007 Bakkalaurea bzw. Bakkalaureus genannt. Seit dem Wintersemester 2006/2007 wird der akademische Titel Bachelor verliehen (Novelle des Universitäts-Studiengesetzes 2002, BGBl. I Nr.: 74/2006). Beispiele hierfür sind der Bachelor of Arts (BA) für Absolventen der Sozial-, Sprach-, Kultur- und Wirtschaftswissenschaften und der Bachelor of Science (BSc) für Absolventen der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften.
Beim Bachelor handelt es sich um den Standardabschluss für die meisten Studiengänge, Ausnahmen wären ein Studium in den Bereichen Medizin oder Jura. Ein Bachelorstudium dauert drei bzw. manchmal auch vier Jahre. Es zählen in der Regel von Anfang an alle Prüfungen für die Endnote. In jedem Semester sind Seminare und Vorlesungen zu belegen. Jede dieser Vorlesungen und Seminare bringen Leistungspunkte, sogenannte ECTS-Punkte. Pro Semester sollten insgesamt 30 ECTS-Punkte erreicht werden. Um einen Bachelortitel zu erhalten müssen insgesamt 180 Leistungspunkte bzw. können in einem vierjährigen Studium bis zu 240 ECTS-Punkte erreicht werden. Am Ende des Studiums erhält man einen internationalen anerkannten und vergleichbaren Abschluss. Dieser Abschluss ist ein gutes Grundgerüst für den Beginn einer erfolgreichen Berufslaufbahn oder die Fortsetzung eines Studiums, einem Masterstudium. Zahllose Bachelorstudiengänge können Europaweit an Fachhochschulen und Universitäten von den Interessentinnen und Interessenten belegt werden. „Die Umstellung seitens der Fachhochschulen auf das zweistufige und international kompatible FH-Bachelor/FH-Master-Studium beläuft sich aktuell auf 97,5%; insgesamt sind bereits 269 von 276 FH-Studiengängen auf das neue System umgestellt worden. Die Werte für die Umsetzung an den Universitäten sind ähnlich hoch; rund 810 Studien von 969 Studien, also 83,6% wurden bereits nach Vorgaben des Bologna-Prozesses umgestellt. An den Fachhochschulen sind bereits 78,9% aller Studierenden in Studiengängen des neuen Systems inskribiert, an Universitäten 40,3%.“[6] Inzwischen hat sich der Bachelor auch europaweit als Standard durchgesetzt.[7]
Die Wurzeln des Controllings liegen im anglo-amerikanischen Bereich, bereits im 15. Jahrhundert fanden sich die ersten Controller in öffentlichen Institutionen. Im 15. Jahrhundert zeichnete der „Countroller“ die ein- und ausgehenden Gelder und Güter am englischen Königshof auf. Ähnliche Aufgaben nahm ab 1778 in den USA ein „Comptroller[8] “ wahr. Ab 1863 hatte ähnliche Aufgaben der Leiter der staatlichen Bankenaufsicht „Controller of the Currency“, sowie der Leiter der obersten Rechnungshofprüfungsbehörde, der „Comptroller General“, in den USA zu erfüllen.[9] Eine recht umfassende Definition beschreibt das Controlling wie folgt: „Controlling ist – funktional gesehen – dasjenige Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd ergebniszielorientiert koordiniert und so die Adaption und Koordination des Gesamtsystems unterstützt.“[10] Diese komplexe Beschreibung des Controllings wird durch die Aussage eines Interviewpartners vereinfacht: „Das Management benötigt das Controlling, um die ausreichende Beobachtung interner und externer Entwicklungen vor Augen geführt und Anregungen zu Handlungsalternativen aufbereitet zu bekommen.“[11]
Sozialrecht, Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Gewerberecht und Personalpraxis bilden zusammen die Grundlagen für die rechtliche Definition der Personalvermittlung.[12] Nun nach der rechtlichen Abgrenzung bzw. der Definition stellt sich nun die Frage: Welche Anforderungen werden an einen Controller gestellt? Grundsätzlich wird in vier Anforderungskriterien kategorisiert. Zu den inhaltlichen Anforderungen oder fachliche Anforderungen zählen erstens, Fähigkeiten wie Grundlagen in der KLR (Kosten- und Leistungsrechnung), der Investitionsrechnung, sowie der Planung und Kontrolle von Systemen, Prozessen und Instrumenten. Zu diesen Anforderungen werden auch Lösungen von Zielkonflikten und Zielbildung im Zielsystem des Unternehmens, sowie Kenntnis in Personalführung (zB. Führungsstile, Anreizsysteme, Bestimmungsgrößen menschlichen Verhaltens), vorausgesetzt. Zweitens wird Wert auf theoretische und methodische Anforderungen im fachlichen Bereich gelegt. Zu diesem Bereich wird das Erkennen von Beziehungen im Führungs- und Leistungssystem gezählt. Die Anwendung von Koordinationsinstrumenten und das Errechnen von Ziel- und Kennzahlensysteme wird vorausgesetzt. Wissen über Budgetierungssysteme, Früherkennungsmethoden, die Erfolgsplanung und die Erfolgskontrolle wird als fachliche Voraussetzung erwartet.
Die persönlichen Anforderungen werden für den Bereich Controlling in analytisches Denkvermögen, geistige Flexibilität, ausgeprägtes Sozialverhalten und Zuverlässigkeit zusammengefasst. Controllerinnen und Controller sollten im Falle ihres Verhaltens eine liebenswürdige Penetranz, viel Geduld (stets die gleichen Sachverhalte zu interpretieren) und eine bildhafte Ausdrucksweise vorweisen können. Unverdrossenheit und Contenance ist bei einer Controllerin und einem Controller eine bedeutungsvolle Eigenschaft - nicht jeder Sachverhalt sollte als enorm wichtig dargestellt werden.[13]
„Als Anforderungen werden Sollvorstellungen über die Voraussetzungen, die von einer Aufgabenstellung und der zugehörigen Arbeitssituation ausgehen und die von einer Person (Arbeitsplatzinhaber) erfüllt sein müssen, verstanden.“[14] Grundlegend werden die Kriterien durch Auftraggeberinnen und Auftraggeber als und/oder Voraussetzungen vorgegeben. Ein abgeschlossenes Studium, Bachelor, Master oder Magister, wird gewünscht. Idealerweise verfügt die Kandidatin oder der Kandidat zusätzlich über Erfahrung im gesuchten Bereich. Abgerundet wird das Anforderungsprofil üblicherweise durch Gehaltsrestriktionen.[15]
Im Großen und Ganzen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihren Anforderungen auf die fachlichen Voraussetzungen aber auch auf die persönlichen und sozialen Kompetenzen achten. Die Branche der Personalvermittlung geniest besonders in diesem Bereich das Vertrauen der Auftraggeberinnen und Auftraggeber, denn eine Kandidatin oder ein Kandidat passt nie zu hundert Prozent auf das vorgegebene Profil, aber neben Mängel im fachlichem Bereich kommt es vor, dass sie oder er auf Grund ihrer oder seiner starken Persönlichkeit optimal in das Unternehmen passt.[16]
„Als ein entscheidender Vorteil qualitativer Interviewverfahren gegenüber standardisierten Verfahren gilt denn auch zurecht ihre höhere Kontextsensitivität – sowohl was den Kontext selbst betrifft, in dem sich die Befragten in ihrem Alltagsleben mit ihren jeweiligen Relevanzstrukturen bewegen, als auch was den Kontext der Interviewsituation betrifft.“[17] Mittels Leitfadeninterview oder durch Erfahrungswiedergabe werden verbale Daten in einem Interview mit Experten aus dieser Branche gewonnen. Ein Leitfadeninterview dient als Grundlage für den Fokus auf konkrete Aussagen über einen Gegenstand. Der Leitfaden beinhaltet offene Fragen als Orientierung. Dieses Gerüst dient als Unterstützung, um nicht wesentliche Aspekte der Forschungsfrage im Interview zu übersehen.[18] Eine flexible Befragung ist zu empfehlen, um eine natürliche Gesprächssituation aufrecht zu erhalten. Bei Missverständnissen sollte umgehend einen Konsens gefunden werden.[19] Ein Experteninterview muss sorgfältig vorbereitet werden, diese Vorbereitung umfasst drei Bereiche, die inhaltliche, die organisatorische und die technische Vorbereitung. Die inhaltliche Vorbereitung umfasst die Zusammenstellung der Fragen, aber auch Recherche, um Fragen der Interviewpartner beantworten zu können. Bei der organisatorischen Vorbereitung ist, im Falle dieser Interviewart, ein Gespräch im Vorfeld empfehlenswert. Vorab kann so der Fokus im Interview ausschließlich auf die gestellt Frage gelegt werden, um Ausschweifungen der Interviewpartnerin bzw. des Interviewpartners zu verhindert.[20] Die technische Vorbereitung umfasst die Bereitstellung der optimalen technischen Ausstattung. Empfehlenswert ist eine Option zur Vermeidung technischer Ausfälle, beispielsweise funktioniert ein Handy oder Tonbandgerät nicht.
Der Interviewer erstellt zunächst einen Fragenkatalog (Anlage E: Fragenzusammenstellung). Dieser Fragenkatalog oder Leitfaden dient lediglich als Orientierungsrahmen für das Interview. Im Gespräch selbst kann es zu Umformulierungen und einem spontanen Nachfragen kommen. Grundsätzlich sollte der Expertin bzw. dem Experten zugehört und sie oder er nicht unterbrochen werden. Auch die Veränderung der Reihenfolge kann in einem Gespräch vorkommen, beispielsweise bei einer verfrühten Antwort einer später folgenden Frage.[21] Beispiel: „Es gibt ja täglich, ich seh nur es ist eine Frage weiter unten, im Gewinn war es eh jetzt ganz groß im letzten auch drinnen.“[22]
Nach einer kurzen Einleitung wurde die Fragenzusammenstellung mit der allgemeinen Frage der Beurteilung des Wissenstandes über die Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor-Studiengänge begonnen. Als Unterfrage wurde das Wissen dann auch überprüft, mit der Frage nach der Dauer eines Studiums zum Bachelor mit einer Vertiefung oder Spezialisierung in den Bereich des Controllings. Die darauf folgenden Fragen vertieften die Thematik, um das Gespräch auf einem entsprechenden detailierten Niveau zu halten und zu den relevanten Informationen zu kommen.[23]
Im Mittelteil wird auf die Forschungsfrage eingegangen und die Einschätzung der Akzeptanz bei allen beteiligten Personen des Personalvermittlungsprozesses erfragt. Vergleiche zu etablierten Abschlüssen, wie zum Beispiel HAK-Matura oder Magistra und Magister, werden gezogen und diskutiert. Die Regel der kurzen Nachbefragung ist relevant, damit der Leitfaden beibehalten wird und es nicht zu unnötigen Abschweifungen kommt. Hier ist ein kompetentes Auftreten gefragt, die Interviewpartnerin bzw. der Interviewpartner sollte keineswegs bewertet werden.[24] Beispiel einer detailierten Nachbefragung aus einem Interview:
„M: Und jetzt zu der Spezialisierung im Bereich Controlling? Das ist ja mein Hauptthema eigentlich. Ist da eine Spezialisierung anzustreben? Sie haben vorhin erwähnt, dass das Controlling ja weit-läufiger ist? Ist es gut ins Controlling zu gehen oder glauben Sie, dass der Bachelor in anderen Spezialisierungen auch “[25]
Der Expertin und dem Experten wurde mit der Frage sieben die Möglichkeit einer Beurteilung gegeben. Der relativ schwer bewertbare Abschluss des Bachelorstudiums wird mit einer eindeutigen, gängigen Schulbenotung einem Akzeptanzwert zugeordnet. Mit gezielteren inhaltlich ähnlichen Fragen wurde mit der Frage acht und den dazugehörenden Unterfragen die Glaubwürdigkeit der Expertinnen und Experten untermalt. Eine kurze und schnell beantwortete Schlussfrage beendet das Experteninterview.
Grundsätzlich sind für diese Arbeit die Aussagen und die Erfahrungswerte von Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern notwendig. Als erster Interviewpartner wurde Herr Christian Raitmayr, Partner des Personalvermittlungsunternehmen Dr. Pendl & Dr. Piswanger, am 10. Oktober 2011 konsultiert. Herr Raitmayr ist seit 1994 in der Branche der Personalvermittlung tätig. Die Interviews mit den anderen Expertinnen und Experten wurden im Laufe der Kalenderwoche 41 des Jahres 2011 geführt.
Über eine Anfrage via E-Mail (siehe Anlage D: E-Mailanfrage) bei spezialisierten Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern bestand die Möglichkeit der Vereinbarung zu einem persönlichen Gespräch. Interviewpartner bestätigten die Interviewtermine. Ein Interviewpartner konnte aus zeitlichen Gründen ein persönliches Gespräch nicht wahrnehmen, jedoch ist er der Bitte der schriftlichen Beantwortung nachgekommen (siehe Anlage C: Interview, schriftlich beantwortet). Im Vorfeld ist den Expertinnen und Experten die Zusammenstellung der Fragen (siehe Anlage E: Fragenzusammenstellung) per E-Mail als Vorbereitungsunterlage zugesandt worden. Im Falle dieser persönlichen Befragung musste der Autor die Erfahrung machen, dass sich lediglich ein Interviewpartner die Fragen auch tatsächlich durchlas. Allen Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern ist jedoch positiv einzuräumen, dass souverän, professionell und meist ohne Umschweife auf die Thematik eingegangen wurde.
In allen Interviewräumen wurde auf vollkommene Ruhe geachtet, um die im Nachhinein notwendige genaue Transkription zu gewährleisten. Generell waren alle Interviewpartnerinnen und Interviewpartner gezielt auf ein angenehmes Ambiente bedacht. Bevor die Interviews aufgezeichnet wurden, ist nochmals intensiv auf die Fragen eingegangen worden. So sind nicht themenrelevante Aussagen im Vorhinein in den Hintergrund gedrängt worden.
Als Aufnahmegerät diente ein Smartphone. Die ausgezeichnete Aufnahmequalität ermöglichte eine Transkription der einzelnen Interviews (siehe Anlage B: Interviews transkribiert).
Bei manchen Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern stellte sich ein eher oberflächlicher Wissenstand über den Abschluss eines Bachelorstudiums im Bereich Controlling heraus. Alle Interviewpartnerinnen und Interviewpartner sind seit mehreren Jahren in Branche der Personalvermittlung tätig. Ein Interviewpartner hatte bereits die Umstellung auf den Magister in den 1980er Jahren in Branche begleitet:
„Also der Bachelor wird an Akzeptanz gewinnen durch die Erfahrung. Ich erinnere mich vor 20 Jahren ist der Magistertitel für viele neu gewesen, sie denken nicht zurück an Goethe, zu diesen Zeiten war der Magister übersetzt Lehrer für verschiedene Richtungen gang und gebe, bis dann beispielsweise Diplomkaufmann durch Magister abgelöst wurde etc. Viele haben damals geglaubt jeder Magister sei ein Pharmazeut, das hat vielleicht zehn, fünfzehn Jahre gedauert, jetzt hat es glaube ich der Dümmste erfasst. Das ist eine Frage der Zeit, bis der Bachelor bekannt sein wird.“[26]
Die Expertinnen und Experten, die langjährige Erfahrung in der Vermittlung von Personal haben, sind der Umstellung positiver gestimmt. In der Branche der Personalvermittlerinnen und Personalvermittler hat sich der Abschluss eines Bachelorstudiums nicht nur bei jüngeren sondern auch schon bei gesetzteren Führungskräften durchgesprochen, welche Spezialisierungen es gibt. Ein Bachelorstudium mit einer Vertiefung in den Bereich des Controllings deckt die definierte Aufgabenstellung, die an das Anforderungsprofil abgepasst ist, ab.[27] Jedoch andererseits wird auch genannt, dass im Zweifel Unternehmen mit klassischen Strukturen bzw. größere Konzerne noch eher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit dem Titel Magister beschäftigen. Im KMU-Bereich ist die Einschätzung einer Interviewpartnerin betreffend der Akzeptanz des Bachelorstudiums ausgeglichen. In anderen Bereichen jedoch gibt es Kunden, die vor allem noch gewohnt sind auch mit Leuten zu arbeiten, die den Magisterabschluss haben und für die wird die Ausbildung zum Bachelor um einiges niedriger eingestuft.[28]
Auf die einleitende Fragen, wie lange ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit der Vertiefung in den Bereich Controlling denn dauert, antworteten alle Befragten eindeutig mit der korrekten Antwort: sechs Semester. Unterschiedliche Antworten gab es bei der Unterfrage, welche spezifischen Kenntnisse in einem derartigen Studium erzielt werden. Einerseits werden dem Studium analytische Kenntnisse bis hin zur selbstständigen Erarbeitung verschiedener kaufmännische Bereiche zugetraut. Im Bachelorstudium mit einer Spezialisierung in den Bereich Controlling werden relevante Kenntnisse erzielt, d.h. man ist der Meinung die Absolventinnen und Absolventen sind fähig mit Zahlen umgehen zu können. Eine Vertiefung in den Bereich des Controllings bedeutet nicht nur, dass der Umgang mit Zahlen beherrscht wird, sondern auch wird die Fähigkeit der Bearbeitung gewisser Kaufsituationen, gewisser vertraglicher Grundlagen oder juristische Ansätzen erzielt. Die Zahlenaffinität der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters lässt sich aber bei der Ausübung einer Tätigkeit im Bereich des Controllings nicht bestreiten.[29] Andererseits wurde die oberflächliche Behandlung des Bachelorstudiums mit einer Vertiefung in den Bereich des Controllings ersichtlich. Interpretationen im Bezug auf das Bachelorstudium waren die Folge. Die Verallgemeinerung des Themas mit Begriffen wie Salescontrolling, Marketcontrolling und Financecontrolling zeigte einen ungenauen Wissenstand einer Interviewpartnerin auf.[30]
In keinem Personalvermittlungsunternehmen der befragten Personen sind Bachelorabsolventinnen oder Bachelorabsolventen mit einer Vertiefung in den Bereich Controlling tätig. In der Branche der Personalvermittlerinnen und Personalvermittler ist eine Controllingabteilung selten vorzufinden, jedoch ist in einem Unternehmen ein Student mit besagter Vertiefung tätig.[31] Die Anforderungen an Bachelorabsolventinnen und Absolventen für diesen Bereich wurden bereits in den Punkten 2.2.1 und 2.2.2 behandelt. Einerseits wird das Anforderungsprofil vom Kunden übernommen und erfüllt[32] andererseits wird auch von Idealkombinationen geschwärmt, das bedeutet die Kandidatin bzw. der Kandidat bringt noch zusätzlich Berufserfahrung im Bereich des Controllings mit.[33]
Selbstverständlich sind bei der Selektion der Vermittlerin oder des Vermittlers des zukünftigen Personals die fachspezifischen Kenntnisse ein Schritt zur erfolgreichen Karriere einer Controllerin oder eines Controllers. Kenntnisse in Rechnungswesen, Kostenmanagement oder die Analyse einer Bilanz werden hier vorausgesetzt. Auch in der Branche der Personalvermittlung steht die Kundin und der Kunde, also zukünftige Arbeitgeberin und Arbeitgeber der Bewerberin oder des Bewerbers, im Vordergrund. Die Selektion wird aus der Sicht des freien Arbeitsplatzes bzw. des Anforderungsprofiles für die freie Stelle durchgeführt. Die Kundin bzw. der Kunde fordert das Wissen über Zusammenhänge im Controlling, d.h. eine Basis im Rechnungswesen, dass man auch weiß wie eine Bilanz aussieht, wie mache ich ein Budget, wie plane ich, wie mache ich einen Soll/Ist Vergleich, für diese Tätigkeit. Grundlagen im Bereich der Kostenrechnung wie das Definieren und Errechnen von Kennzahlen runden das vorausgesetzte Wissen für diesen Arbeitsbereich ab.[34] Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen werden beispielsweise im Unternehmen der schriftlich beantworteten Fragenzusammenstellung ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten mit Berufserfahrung zu Vorstellungsterminen eingeladen.[35]
Die interviewten Personalvermittlerinnen und Personalvermittler beurteilen die Akzeptanz des Bachelors im Bereich Controlling durchgehend positiv (siehe Anlage B, Transkripte A-E und Anlage C, jeweils Frage 7). Jedoch empfehlen alle Befragten ein aufbauendes Masterstudium, um den Marktwert als zukünftige Mitarbeiterin bzw. zukünftiger Mitarbeiter zu erhöhen (siehe Anlage B, Transkripte A-E und Anlage C, jeweils Frage 6).
[...]
[1] Vgl. Horndasch (2010) S. 11 f.
[2] Vgl. Europa (2010) online.
[3] Bologna Declaration (1999) online.
[4] Vgl. Brändle (2010) S. 20 f.
[5] Vgl. Universität Wien (2010) online.
[6] Venegas/Halwax (2010) S. 1.
[7] Vgl. Horndasch (2010) S. 12 ff.
[8] Etymologisch stammt die Bezeichnung „Comptroller“ aus dem lateinischen „contra rolatus“ (Gegenrolle), die Bezeichnung für eine zweite Aufzeichnung über ein- und ausgehende Güter und Gelder.
[9] Vgl. Barth/Barth (2004) S. 1.
[10] Horváth (1996) S. 141.
[11] Holzer u.a. (2010) S. 21.
[12] Vgl. Dumrese (2010) S. 7.
[13] Vgl. BVBC (2007) online.
[14] Berthel (1997) S. 119, zitiert nach: Holzer u.a. (2010) S. 320.
[15] Vgl. Anlage B, Transkript E, Zeile 39-41.
[16] Vgl. Anlage B, Transkript C, Zeile 36-42.
[17] Bogner u.a. (2005) S. 211.
[18] Vgl. Mayer (2009) S. 37 f.
[19] Vgl. Gläser/Laudel (2006) S. 168 f.
[20] Vgl. Bortz/Döring (2006) S. 310 ff, zitiert nach: Winter (2009) S. 113.
[21] Vgl. Vogt (2003) S. 223.
[22] Anlage B, Transkript A, Zeile 81-82.
[23] Vgl. Gläser/Laudel (2006) S. 170.
[24] Vgl. Gläser/Laudel (2006) S. 172.
[25] Anlage B, Transkript A, Zeile 103-106.
[26] Anlage B, Transkript E, Zeile 77-82.
[27] Vgl. Anlage B, Transkript A, Zeile 41-46.
[28] Vgl. Anlage B, Transkript D, Zeile 48-52.
[29] Vgl. Anlage B, Transkript A, Zeile 15-22.
[30] Vgl. Anlage B, Transkript B, Zeile 14-18.
[31] Vgl. Anlage B, Transkript A, Zeile 30-31.
[32] Vgl. Anlage B, Transkript B, Zeile 29-31.
[33] Vgl. Anlage B, Transkript C, Zeile 25-26.
[34] Vgl. Anlage B, Transkript D, Zeile 28-35.
[35] Vgl. Anlage C, Frage 3a.
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