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Mehr InfosBachelorarbeit, 2012, 60 Seiten
Bachelorarbeit
1,7
Diese Arbeit befasst sich mit dem Übersetzungsmanagement als Mittel zur zielgerichteten Planung und Durchführung von Übersetzungstätigkeiten die in einem Unternehmen anfallen. Der Begriff Übersetzungsmanagement beschreibt das Projektmanagement bei der Abwicklung komplexer Übersetzungsaufträge. Darüber hinaus wird dieser Begriff häufig mit der Verwendung eines TMS in Verbindung gebracht, das bei der Übersetzung verwendet wird um bei großen Übersetzungsaufträgen ein effizientes Ergebnis zu erzielen. Unter Übersetzungsprozess versteht man das Übersetzen als Tätigkeit [vgl. EN 15038:2006, Punkt 5.4.1]. Übersetzungsablauf im Sinne dieser Arbeit ist der Übersetzungsprozess und die damit verbundenen Tätigkeiten und Abläufe.
Ziel der Verbesserung des Übersetzungsmanagements ist die Ermittlung des optimierten Ablaufs bei Planung, Durchführung, Kontrolle und Abschluss des Übersetzungsprozesses und aller damit verbundenen Tätigkeiten. Ein optimierter Ablauf aus Sicht eines Unternehmens stellt vor allem das Vorgehen mit der höchstmöglichen Kosteneinsparung dar. Weitere bedeutende Faktoren sind Zeiteinsparung, Termintreue und Imagepflege. Die Kosten werden hauptsächlich durch die Dauer der Tätigkeiten die mit dem Übersetzungsprozess zusammenhängen beeinflusst. Dazu gehören: Formatierung des Ausgangsdokumentes, Dateiumwandlung, Auftragsplanung und Auftragsvergabe, Übermittlung der zu übersetzenden Dokumente an den Übersetzer, Kommunikation zwischen Auftraggeber und Übersetzer, die Übersetzungstätigkeit, Korrekturlesen und Prüfen auf fachliche Richtigkeit. Die Qualität der Texte und Arbeitsabläufe hat wiederum Einfluss auf den Korrekturbedarf und beeinflusst dadurch die Gesamtkosten. Ein gut organisiertes Übersetzungsmanagement hilft die Übersetzungskosten des Unternehmens besser zu durchschauen. Dies schafft mehr Sicherheit bei der Umsetzung und ermöglicht, bei zukünftigen Übersetzungsaufträgen besser planen zu können und die anfallenden Kosten möglichst gering zu halten.
Rechtliche Aspekte sind ein bedeutender Motivationsfaktor für die Anfertigung von Übersetzungen. Deshalb wird in diesem Kapitel die Bedeutung einschlägiger Gesetze und Verordnungen für Maschinenhersteller, die Übersetzungen in Auftrag geben oder selbst erstellen, herausgestellt. Das Produktsicherheitsrecht umfasst zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen). Im Wesentlichen sind dies das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie Gesetze und Verordnungen, die im Rahmen des EU-Harmonisierungskonzepts mit den „CE-Richtlinien“ umgesetzt werden. Von den auf die Heißkanalsysteme von Synventive angewandten EG-Richtlinien in Bezug auf die Dokumentation ist die Europäische Maschinenrichtlinie für das Übersetzungsmanagement von Bedeutung [vgl. KK09:7ff.].
Mit dieser Erklärung bestätigt der Hersteller oder ein Bevollmächtigter rechtsverbindlich, dass sein Produkt alle sicherheitstechnischen Anforderungen der auf dieses Produkt anwendbaren EG-Richtlinien erfüllt (vgl.[w1]). Die EG-Konformitätserklärung ist jedoch nur für vollständige Maschinen gültig. Unvollständige Maschinen müssen stattdessen eine Einbauerklärung enthalten.
Die Europäische Maschinenrichtlinie gibt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindliche Vorgaben in Bezug auf Übersetzung und Technische Dokumentation für Maschinen im Sinne dieser Richtlinie. Die von Synventive hergestellt und verkauften Heißkanalsysteme sind unvollständige Maschinen. Der Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie wird im Folgenden dargestellt. Zitate aus der Maschinenrichtlinie werden zur Differenzierbarkeit in Kapitälchen dargestellt. Unvollständige Maschinen werden nach Artikel1, Absatz (1) g) durch die Maschinenrichtlinie geregelt und in Artikel 13 der Maschinenrichtlinie genauer erläutert (vgl.[w2]). Demnach muss der Hersteller bzw. Inverkehrbringer unvollständiger Maschinen die Erstellung bzw. Mitlieferung folgender Unterlagen sicherstellen:
(1) a) Spezielle technischen Unterlagen
(Anhang VII, Teil B): „[...] in einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen [...].“ ([w2]).
1)b) Montageanleitung
(Anhang VI): „[...] in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft [...], die vom Hersteller der Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird.“ ([w2]).
1)c) Einbauerklärung
(Anhang II Teil 1, Abschnitt B) In Verbindung mit Anhang I Nummer 1.7.4.1, Buchstabe a):
„Die Betriebsanleitung muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein [...].“ und b): „[...] in mindestens einer Amtssprache des Verwendungslandes [...].“ (vgl.[w2]). „Ist keine Originalbetriebsanleitung in der bzw. den Amtssprachen des Verwendungslandes vorhanden, hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter oder derjenige, der die Maschine in das betreffende Sprachgebiet einführt, für eine Übersetzung in diese Sprache(n) zu sorgen. Diese Übersetzung ist mit dem Vermerk„Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen.“ ([w2]).
(2) Gemäß Artikel 13 sind die Montageanleitung und die Einbauerklärung der Maschine beizufügen (vgl.[w2]).
Zu 1) a): Spezielle technische Unterlagen: Deutsch und Englisch sind Gemeinschaftssprachen der EU, erfüllen also die Vorgabe. Es müssen keine weiteren Übersetzungen spezieller technischer Unterlagen angefertigt werden.
Zu 1) b): Montageanleitung: Die Sprache muss vom Anwender akzeptiert werden. Wenn man beispielsweise davon ausginge die Montageanleitung nur in Englisch und Deutsch zu erstellen, müsste man mit jedem Kunden einzeln verhandeln und vertraglich festlegen, dass ihm diese Sprachen ausreichen. Den Kunden, die auf eine Übersetzung bestehen, muss man eine Übersetzung liefern, um konform der Maschinenrichtlinie zu handeln.
Zu 1) c): Einbauerklärung: Deutsch und Englisch sind Amtssprachen der EU-Gemeinschaft, erfüllen also die Vorgabe. Für die Länder in denen weder Deutsch noch Englisch Amtsprache ist, ist vom Hersteller eine Übersetzung der Originalbetriebsanleitung anzufertigen.
Demnach muss der Hersteller und Inverkehrbringer von unvollständigen Maschinen die Montageanleitung in eine der Amtssprachen des Verwendungslandes übersetzen, wenn der Kunde dies wünscht. Spezielle technische Unterlagen müssen nicht in weitere Sprachen übersetzt werden. Die Einbauerklärung ist in einer Sprache des Verwendungslandes zu liefern. Die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der Übersetzung liegt, auch wenn ein externer Übersetzer mit der Übersetzung beauftragt wurde, stets beim Hersteller bzw. bei dem der das Produkt in das Sprachgebiet einführt [vgl. Kli07:75ff.]. Die Verpflichtung für die Übersetzung der Betriebsanleitung in die Sprache des Verwendungslandes gilt auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG), so wie für Beitrittskandidaten für die Europäische Union, die bereits vor dem EU-Beitritt die Maschinenrichtlinie in nationales Recht integriert haben [vgl. Kli07:76]. Es sei noch hinzugefügt, dass falls Synventive vollständige Maschinen herstellen möchte, andere Paragraphen und Vorgaben gelten.
Produkthaftung ist die umgangssprachliche Beschreibung für die gesetzliche Haftung eines Herstellers für Schäden und Folgeschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt hervorgerufen wurden. „Die Verbindung zwischen Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht ergibt sich [...] dadurch, dass die Produkthaftung unter einem „fehlerhaften Produkt“ im Wesentlichen ein Produkt mit einem Sicherheitsmangel versteht.“ [KK09:14]. Anspruchsgrundlagen für die Produkthaftung in Deutschland sind die „Haftung nach BGB §823 Schadensersatzpflicht“ und die „Haftung nach Produkthaftungsgesetz.“ [KK09:14]. „Hat also jemand durch ein fehlerhaftes Produkt einen körperlichen oder sachlichen Schaden erlitten, so kann er sich gewissermaßen aussuchen, welche dieser Anspruchsgrundlagen ihm günstiger erscheint für die Durchsetzung seiner Ansprüche.“ [KK09:15].
Das Produkthaftungsgesetz ist ein Gesetz für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind. Eine fehlende oder fehlerhafte Übersetzung einer Betriebsanleitung ist nicht als Fehler am Produkt anzusehen. Der §823 Schadensersatzpflicht des BGB behandelt als Verkehrssicherungspflicht die „Instruktionspflicht des Herstellers“ hier sind die genannten Fälle anzusiedeln. Laut Rechtssprechung zählt eine mangelhafte Betriebsanleitung als Instruktionsfehler eines Produkts. Kommt es aufgrund dieses Mangels zu einem Personen- oder Sachschaden durch das Produkt, haftet der Hersteller, unabhängig davon, ob er bei der Erstellung der Betriebsanleitung schuldhaft gehandelt hat oder nicht (vgl.[w5]).
Das deutsche Strafrecht richtet sich grundsätzlich nur gegen natürliche Personen, juristische Personen können strafrechtlich nicht belangt werden. Wenn sich aufgrund eines fehlerhaften Produkts ein Unfall ereignet oder gar ein Mensch getötet wird, kann dies einen Strafbestand darstellen. Das strafrechtlich relevante Verhalten von Personen kann sich nur darin äußern, dass sie „das fehlerhafte Produkt in Verkehr gebracht haben bzw. dafür mitverantwortlich waren (aktive Handlung) oder aber eine erforderliche Gefahrenabwendungsmaßnahme nicht durchgeführt haben bzw. dafür mit verantwortlich waren (unterlassene Handlung).“ [KK09:19]. Dabei können nicht nur Vorstände oder leitende Angestellte belangt werden, ebenso können Mitarbeiter aller Positionen strafrechtlich verfolgt werden. [vgl.KK09:19]. Wie hoch die Strafen bei strafrechtlich relevantem Verhalten sein können, muss an dieser Stelle nicht erörtert werden. Hervorzuheben ist, dass aufgrund einer fehlerhaften oder fehlenden Übersetzung strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen kann. Denn eine Montageanleitung, die nicht in der vereinbarten Sprachversion im Verwendungsland vorliegt, stellt faktisch eine fehlende Montageanleitung dar. Es sei darauf hingewiesen, das einige Industrieversicherer Leistungen im Schadensfall ausschließen, wenn die Übersetzung durch Personal des Herstellers und nicht durch speziell ausgebildetes Übersetzungspersonal durchgeführt wird [vgl. Kli07:75].
Die Kosten für eine Übersetzung lassen sich bereits bei der Erstellung des zu übersetzenden Textes beeinflussen. Es lassen sich Einsparungen erzielen, indem man den Ausgangstext im Hinblick auf die Arbeitsweise von TMS (siehe Kap.2.6) erstellt und dadurch die Berechnungsgrundlage des Textpreises beeinflusst. Darüber hinaus wird die Zeit reduziert, die man aufwenden muss um den Übersetzer bei Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Beim Übersetzungsgerechten Schreiben könnte man auch von der Verwendung einer „Kontrollierten Sprache“ sprechen. Ein Beispiel für Kontrollierte Sprachen ist „Simplified English“. Darin werden neben den terminologischen Fachausdrücken auch Vokabular, Stil, Grammatik und Satzbau vorgegeben. Kontrollierte Sprachen sind eine Vereinfachung und Standardisierung natürlicher Sprachen was die Verständlichkeit verbessert und dadurch die Übersetzbarkeit erleichtert [vgl. VDMA07:13]. Im Folgenden werden Möglichkeiten des Schreibens und Formatierens genannt, die später schneller zu einem zufriedenstellenden Resultat bei der Übersetzung führen und dadurch Kosten reduzieren.
Der Verfasser eines Textes sollte sachlich schreiben und einfache, kurze Sätze bilden. Diese sind leichter übersetzbar als verschachtelte Satzkonstruktionen (vgl.[w4]). Satzstrukturen sollten, der Satzfunktion entsprechend, möglichst identisch aufgebaut sein. So sollten z.B. Handlungsanweisungen stets mit ähnlicher Satz- und Wortstellung geschrieben werden, damit diese als solche erkennbar sind. Rückbezüge über das Satzende hinaus sollten vermieden werden, da beim Übersetzen mit einem TMS Satz für Satz übersetzt wird und der Zusammenhang zwischen mehreren Sätzen manchmal umständlich nachvollziehbar ist und deshalb das Übersetzen erschwert wird. Ein Satz sollte nicht mehr als eine Handlungsaufforderung enthalten.
Passive Satzkonstruktionen sollten vermieden werden, stattdessen sollte der Imperativ bevorzugt werden, dies verbessert die Verständlichkeit. Füllwörter sollten weitestgehend vermieden werden, da diese den Ausgangstext unnötig verlängern und dadurch die Übersetzungskosten erhöhen. Sätze sollten stets nach dem gleichen Schema gebildet werden, dies hat Auswirkungen auf die Übersetzungskosten, da bereits übersetzte Sätze wieder verwendet werden können. Neue Benennungen und Abkürzungen sollten erläutert werden, um dem Übersetzer das Verständnis zu erleichtern. Der Nominalstil sollte vermieden werden, da dieser die Verständlichkeit erschwert (vgl.[w4]). Unbestimmte Wörter wie „verhältnismäßig“, „übermäßig“, „eigentlich“ sind zu vermeiden [vgl. FH08].
Die vorgegebene Terminologie sollte konsistent verwendet werden. Synonyme sollten nicht verwendet werden. Für jeden Term in der Ausgangssprache sollte es nach Möglichkeit nur einen entsprechenden Term in der Zielsprache geben. Dies spart Übersetzungskosten, da Wiederholungen bei TMS i.d.R. nicht berechnet werden. Die verwendete Terminologie sollte eindeutig sein um Fehlinterpretationen möglichst auszuschließen. Es empfiehlt sich insbesondere bei schwieriger Fachterminologie eine Erläuterung für den Übersetzer zu liefern, so dass sich Rückfragen erübrigen.
Sätze mit identischer Satzfunktion sollten auch identisch formatiert sein. Dabei sollten Wörter und Absätze nicht manuell formatiert werden sondern mit Hilfe von Formatvorlagen. Bei korrekt angewandter, template-basierter Formatierung der Ausgangstexte sind TMS in der Lage diese nach dem Import und der Bearbeitung mit nahezu identischer Formatierung zu exportieren. Darüber hinaus können TMS bei template-basierter Formatierung effizienter genutzt und damit Übersetzungskosten eingespart werden [vgl. VDMA07:13ff.]. Jede Formatvorlage sollte eine eindeutige Bezeichnung erhalten und idealerweise auch die Funktion des formatierten Segments ausdrücken (Warnung, Anweisung usw.). Dies kann für den Übersetzer hilfreich sein, da die Funktion des Segments die Übersetzung beeinflusst. Die Verwendung von Leerzeichen als Abstandshalter ist zu vermeiden, da Leerzeichen bei der Abrechnung häufig als Text gezählt werden, stattdessen sind unvermeidbare Leerstellen durch Tabstopps zu realisieren. Zeilenumbrüche durch Eingabe der Enter-Taste können zu zeitaufwendigen Umformatierungsarbeiten führen. Deshalb sollten Zeilenumbrüche alleine durch die Begrenzung des Textes durch den Textrahmen zustande kommen. Absätze sollten durch Absatzendemarken realisiert werden.
Zu beachten ist, dass der Ausgangstext in den meisten Fällen eine andere Länge haben wird als der Zieltext. Übersetzt man einen deutschen Text ins Englische, benötigt der Zieltext i.d.R. 10% weniger Platz als der deutsche Ausgangstext, bei der Übersetzung des gleichen Textes ins Französische, benötigt der Zieltext i.d.R. 30% mehr Platz als der deutsche Ausgangstext. Aufgrund dieser Tatsache ist bei der Erstellung des Ausgangstextes darauf zu achten, dass genügend Platz für die Übersetzung vorhanden ist, sonst könnten umständliche Umformatierungen nötig sein [vgl. HHT02:371]. Bilder, Grafiken und Illustrationen sind sprachneutral zu gestalten, so lassen sich diese für jede Sprache verwenden und zusätzliche Anfertigungen vermeiden. Beschriftungen sollten ggf. außerhalb des Bildes mittels einer Legende angebracht werden [vgl. HHT02:373]. Wenn Sätze in Tabellen platziert sind, sollten diese nicht zerteilt werden, um sie etwa in der nächsten Zeile oder Spalte weiterzuführen. Solch eine Formatierung wird durch ein TMS nicht erkannt und die Sätze im TMS werden ggf. in falscher Reihenfolge angezeigt und deren Zusammengehörigkeit ist dann nur noch schwer rekonstruierbar. Um unnötige Umformatierungsarbeiten durch den Übersetzer zu vermeiden, sollte man nachfragen, mit welchen Dateiformaten gearbeitet wird und diese nach Bedarf selbst umwandeln [vgl. HHT02:371].
Der Redaktionsleitfaden stellt ein firmenspezifisches Regelwerk für stilistische und terminologische Vorgaben und Richtlinien dar. Regeln bezüglich des Layouts, der Typografie und sprachliche Festlegungen sichern die Einheitlichkeit der Dokumente und auch ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens nach außen. Um mitarbeiterübergreifend die Umsetzung einheitlicher Formatierungen von Dokumenten zu gewährleisten und das angesammelte Wissen im Unternehmen zu verankern, ist es sinnvoll einen Redaktionsleitfaden zu erstellen. Dabei haben verschiedene Dokumente verschiedene Funktionen z.B. müssen in Betriebsanleitungen für interne Mitarbeiter, die über Fachwissen und -vokabular verfügen, standardisierte Benennungen nicht näher erläutert werden. Wohingegen Betriebsanleitungen die sich an Kunden mit unterschiedlichen Vorkenntnissen richten, ausführlich und allgemein verständlich formuliert sein müssen. Ein Kapitel im Redaktionsleitfaden sollte beschreiben wie Aktualisierungen umgesetzt werden sollen und welche Personengruppen im Unternehmen dafür verantwortlich sind [vgl. VDMA07:16ff.].
Neben der Rechtschreibprüfung, die bei gängigen Texterstellungsprogrammen heute standardmäßig vorhanden ist, gibt es weitere hilfreiche Programme um die Qualität von Texten zu verbessern und die Effizienz bei der Texterstellung zu steigern. Man spricht hierbei von der „Standardisierung“ von Texten [vgl. VDMA07:11].
Zur Unterstützung der übersetzungsgerechten Texterstellung beim Verfassen von technischen Texten bieten sich sogenannte Authoring-Memory-Systeme an. Diese Programme helfen dem Technischen Redakteur optimierte Anleitungstexte zu erstellen. Dem Übersetzer werden bei der Ausgangstexterstellung die bereits übersetzten Segmente aus dem Übersetzungsspeicher angezeigt. Diese Vorschläge lassen sich dann per Mausklick übernehmen und ggf. abändern, was die Zeit für die Erstellung der Dokumentation verringert und die Vorübersetzungsquote bei der späteren Übersetzung mit einem TMS erhöht (vgl.[w17]).
Solch eine Software kontrolliert die korrekte Verwendung der Terminologie so wie die Einhaltung von Rechtschreib-, Grammatik-, und Stilregeln. Diese Software erkennt Regelverstöße automatisch und zeigt sie dem Übersetzer an. Die angewandten Regeln lassen sich auch bedarfsspezifisch verändern bzw. erstellen. Die Regeln helfen beim übersetzungsgerechten Schreiben, unterstützen die Einhaltung einer „Kontrollierten Sprache“ und fördern die Verständlichkeit des Textes. Diese Optimierung führt zu günstigeren Übersetzungskosten durch die Erhöhung der Vorübersetzungsquoten (vgl.[w4]).
Die Entscheidung für den Einsatz eines Controlled-Language-Checkers sollte vor der Übersetzung eines Dokumentes in mehrere Sprachen gefällt werden. Wenn Dokumente bereits übersetzt wurden und solch eine Software erst anschließend eingesetzt wird, kann danach die Matchrate im TMS drastisch sinken (vgl.[w17]).
Ein Content-Management-System (CMS) speichert Texte in modularisierten Einzelbausteinen zur späteren Wiederverwendung. Gemäß dem Single Source Publishing werden diese Textbausteine nur an einer einzigen Stelle im System gespeichert, gepflegt und aktualisiert. So wird vermieden, dass eine Information redundant im System vorhanden ist. Diese Textbausteine lassen sich später beliebig zu unterschiedlichen Dokumenten zusammenstellen und wieder verwenden. Texte können dadurch effizienter und kostengünstiger erstellt werden. Das gleiche gilt für die Übersetzung, denn einmal übersetzte Textbausteine müssen nicht erneut übersetzt werden. Dies spart Übersetzungskosten und führt zu kürzeren Übersetzungszeiten. Allerdings bringt die Einführung eines CMS erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich und erfordert die Erarbeitung eines individuellen Standardisierungskonzeptes. Der Nutzen solch eines Systems muss deshalb dem Aufwand für Verwaltung und Standardisierung gegenübergestellt werden [vgl.VDMA07:12].
Die Terminologiearbeit soll die Qualität der Texte verbessern, die Sicherheit für den Nutzer und den Produzenten erhöhen und durch Vereinfachung der Arbeitsprozesse zur Kostensenkung beitragen [vgl. Hen08:7]. Die Terminologiearbeit regelt die Verwendung von Termini in einer oder mehreren Sprachen. Es können dabei firmenintern zu verwendende Benennungen festgelegt werden. Die erarbeitete Terminologie sollte konsequent von allen Abteilungen, wie z.B. Übersetzung, Technische Redaktion, F&E, Marketing, Service, Vertrieb, usw. verwendet werden. Besonders bei der Übersetzung in mehrere Sprachen ist die mehrsprachige Terminologiearbeit ein Mittel um ökonomisch mit Fachbegriffen zu arbeiten. Hier stehen die Vermeidung von Missverständnissen und Mehrfachübersetzungen von Begriffen im Vordergrund. Dem Übersetzer können Informationen zu Fachbegriffen geliefert werden, welche die Übersetzung vereinfachen. Terminologiearbeit wird i.d.R. mit einem Terminologieverwaltungssystem durchgeführt, welches in TMS häufig als Terminologiekomponente integriert ist.
Um zu erklären was Terminologie ist, bedarf es einer grundlegenden Definition, die sich am semiotischen Dreieck veranschaulichen lässt. Das semiotische Dreieck stammt von den Linguisten Odgen und Richards [vgl. APM2004:38].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.1.: Darstellung des semiotischen Dreieckes
Das semiotische Dreieck drückt aus wie der Mensch auf geistiger Ebene einen Gegenstand benennt. Ein Gegenstand kann hierbei sowohl materiell („Haus“, „Maschine“) als auch nichtmateriell („Verfahren“, „Höhe“) sein. Eine Bennennung ist die Bezeichnung, die aus einem oder mehreren Wörtern besteht. Ein Begriff ist eine gedankliche Vorstellung, die man mit der Benennung verbindet. Diese Vorstellung ist lediglich abstrakt, d.h. eine Verallgemeinerung von Eigenschaften die man einem Gegenstand aufgrund von Erfahrungen zuordnet. Der Begriff ist also eine gedankliche Verbindung aufgrund von Eigenschaften, die man nutzt um dem Gegenstand einer Benennung zuzuordnen [vgl. APM2004:38].
Bei der Terminologiearbeit erfolgt eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Benennungen. Benennungen sind i.d.R. Fachwörter. Begriffe werden definiert und Benennungen werden den Begriffen zugeordnet. Dadurch können Überschneidungen erkannt werden [vgl. Hen08:58]. Wenn z.B. mit verschiedenen Termini der gleiche Begriff gemeint ist, z.B. „justieren“ und „einstellen“, so spricht man von Synonymie. In diesem Fall ist zu überlegen, ob eines der beiden Wörter verboten werden kann. Dieses Vorgehen verbessert unter anderem die Verständlichkeit des Textes und erhöht die Wiederholungsrate bei Übersetzungen, dies hilft die Übersetzungskosten zu senken. Wenn eine Benennung mehrere Gegenstände bezeichnet, spricht man von Polysemie. Die Benennung ist dann mehrdeutig, was zu Missverständnissen beim Leser führen kann, z.B. Zug (Zughebel, ziehende Bewegung). Hier ist zu überlegen, ob und wie die Benennunge durch eine eindeutige Benennung ersetzt werden kann. Dies sind nur einige Beispiele für die Themen, die bei einer Terminologiearbeit anfallen. Eine Schwierigkeit der mehrsprachigen Terminologiearbeit liegt darin, dass Begriffsysteme, verschiedener Sprach- und Kulturgemeinschaften erarbeitet, miteinander verglichen und harmonisiert werden müssen [vgl. Hen08:56ff.]. Im Idealfall wird bei der mehrsprachigen Terminologiearbeit die Methodik der einsprachigen Terminologiearbeit auf jede Einzelsprache angewandt und die Ergebnisse im Anschluss aufeinander projiziert und verglichen. Im Unternehmen wird jedoch oftmals auf diese methodisch einwandfreie Vorgehensweise verzichtet und stattdessen eine einfachere Lösung bevorzugt, die zwar methodische und qualitative Kompromisse erfordert, aber weniger zeit- und kostenaufwendig ist [vgl. Hen08:57ff.].
Dieser Abschnitt enthält eine grobe Übersicht über die Tätigkeiten, die bei einer Terminologiearbeit anfallen. Dabei kann die Arbeit eines Terminologen nur umrissen werden.
Zielsetzung und Planung
Zuerst wird der verantwortliche Terminologe ernannt, der für die Terminologiearbeit zuständig sein wird. Alle Personen, die bei der Mitgestaltung der Terminologie von Belang sein könnten, sollten über das Projekt informiert und ggf. involviert werden [vgl. Hen08:57].
Bestandsaufnahme vorhandener Terminologie
Vorhandene ein- oder mehrsprachige Datenbestände werden gesammelt und zusammengeführt. Terminologie wird ggf. aus vorhandenen Texten extrahiert [vgl. Hen08:57ff.].
Begriffliche Ordnung und Bewertung der Terminologie
Durch den Vergleich von Benennungen und der Zuordnung der Benennungen zu Begriffen werden Synonyme, Polyseme usw. oder auch Falschbenennungen entdeckt und können bereinigt werden. Vorzugsbenennungen für jeden Begriff werden festgelegt. Verbotene Benennungen werden aufgenommen. Gelegentlich sind neue Benennungen zu Bilden. Hierfür werden ggf. firmeninterne Benennungsmuster festgelegt, nach denen die Be-nennungsbildung erfolgt [vgl. Hen08:58].
Verwaltung der Terminologie in einer Terminologiedatenbank
Die Terminologiebestände werden in eine Terminologiedatenbank übernommen. Hierbei werden in der Datenbank bestimmte Felder ausgefüllt, welche die Benennung genauer beschreiben, z.B. Definition, Kontext, Fachgebiet. Hierbei ist es sinnvoll für jeden Begriff eine Abbildung in die Datenbank einzufügen [vgl. Hen08:64].
Verbreitung der Terminologie
Je nach Bedarf wird die Terminologie im Unternehmen verbreitet. Es bieten sich hierfür verschiedene Medien an wie elektronisch im Intra- oder Internet oder gedruckt in Form eines Glossars [vgl. Hen08:67].
Pflege der Terminologie
Die Terminologie wird regelmäßig aktualisiert und erweitert, um die Aktualität und Richtigkeit der Daten sicherzustellen [vgl. Hen08:67].
Kontrolle der Terminologieverwendung
Die Einhaltung der Terminologievorgaben wird kontrolliert, um die korrekte und konsistente Verwendung sicherzustellen. Dies geschieht i.d.R. entweder durch einen Technischen Redakteur oder durch ein Prüfprogramm [vgl. Hen08:67ff.].
Viele Faktoren beeinflussen die Qualität einer Übersetzung. Prüfungsmerkmale der Qualitätssicherung sind unter anderem Vollständigkeit, richtige Formatierung, übersetzerische und fachliche Korrektheit und die rückblickende Analyse des Projekts nach dessen Abschluss.
Es stehen verschiedene Maßstäbe zur Verfügung, um die Qualität einer Übersetzung zu ermitteln. Einer dieser Maßstäbe ist die Kundenzufriedenheit. Diese ist jedoch schwer messbar. Ein nach professionellen Maßstäben durchgeführter Übersetzungsprozess gemäß EN 15038:2006 liefert als Ergebnis eine hochwertige Übersetzung und führt damit zur Kundenzufriedenheit. Die genannte Europäische Norm regelt Arbeitsprozesse für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und Mehrwertdienstleistungen, die mit dem Übersetzungsprozess zusammenhängen, wie z.B. die DTP-Arbeit oder die Erstellung und Verwaltung einer Terminologiedatenbank. Des Weiteren werden grundlegende Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Übersetzungsablauf wie Infrastruktur, Qualitäts- und Projektmanagement behandelt. Mit Inkrafttreten der EN 15038 im Jahre 2006 wurde die „DIN 2345 Übersetzungsaufträge“ abgelöst und verlor damit ihre Gültigkeit (vgl.[w6]).
Die Anwendung der Norm ist für Übersetzungsdienstleister nicht vorgeschrieben. Wird die Norm jedoch Grundlage für Verträge zwischen Auftraggeber und Dienstleister, so wird die Einhaltung der Norm verpflichtend [vgl. VDMA07:8].
Unter diesem Gliederungspunkt sind Inhalte aus der Norm EN 15038:2006 aufgeführt, die für die Firma Synventive von besonderem Interesse sein könnten.
Personelle Ressourcen
Gemäß der Norm muss der Übersetzungsdienstleister dafür Sorge tragen, dass das eingesetzte Übersetzungspersonal die beruflichen Kompetenzen zur Erfüllung des Auftrags aufweist. Dazu gehören übersetzerische Kompetenz, sprachliche und textliche Kompetenz in Ausgangs- und Zielsprache, Recherchekompetenz bei der Informationsgewinnung und -verarbeitung, kulturelle und fachliche Kompetenz. Diese sollen belegt werden durch entweder einen Hochschulabschluss als Übersetzer, eine vergleichbare Ausbildung in einem Fachbereich mit mindestens zwei Jahren Übersetzungserfahrung oder mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung [vgl. EN 15038:2006, Punkt 3.2].
Qualitätsmanagementsystem
Der Übersetzungsdienstleister muss über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem verfügen, das an dessen Größe und Organisationsstruktur angepasst ist. Dieses muss mindestens folgende Punkte enthalten: Die Zielsetzung des Qualitätsmanagementsystems, ein Verfahren zur Überwachung der Qualität und Korrekturmaßnahmen, ein Verfahren zur Handhabung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen [vgl. EN 15038:2006, Punkt 3.4].
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