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Mehr InfosDiplomarbeit, 2010, 62 Seiten
Diplomarbeit
2,7
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Bilanzpolitik als Indikator für Prüfungsqualität
2.1 Einführung
2.2 Identifikation mittels diskretionärer Periodenabgrenzungen
3 Einfluss ausgewählter Faktoren auf die Prüfungsqualität
3.1 Wechsel von Big4 zu second-tier
3.1.1 Einführung
3.1.2 Darstellung der Studien
3.1.3 Vergleich der Ergebnisse und kritische Würdigung
3.2 Anlegerschutz
3.2.1 Einführung
3.2.2 Darstellung der Studien
3.2.3 Vergleich der Ergebnisse und kritische Würdigung
3.3 Beschäftigungsdauer
3.3.1 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
3.3.1.1 Einführung
3.3.1.2 Darstellung der Studie
3.3.1.3 Kritische Würdigung
3.3.2 Audit-Partner
3.3.2.1 Einführung
3.3.2.2 Darstellung der Studie
3.3.2.3 Kritische Würdigung
3.4 Charakteristika unternehmensinterner Prüfungsausschüsse
3.4.1 Einführung
3.4.2 Darstellung der Studien
3.4.3 Vergleich der Ergebnisse und kritische Würdigung
4 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Effekt des Wechsels von Big4 zu second-tier auf diskretionä- re Periodenabgrenzungen
Tabelle 2: Einfluss von Big4 und second-tier auf diskretionäre Perio- denabgrenzungen
Tabelle 3: Ausmaß der Bilanzpolitik in Länderclustern
Tabelle 4: Einfluss des Anlegerschutzes auf die Bilanzpolitik
Tabelle 5: Einfluss des Anlegerschutzes auf diskretionäre Periodenab- grenzungen
Tabelle 6: Einfluss der Beschäftigungsdauer von Wirtschaftsprüfungs- gesellschaften auf diskretionäre Periodenabgrenzungen
Tabelle 7: Einfluss der Beschäftigungsdauer von Audit-Partnern auf diskretionäre Periodenabgrenzungen
Tabelle 8: Einfluss von Charakteristika unternehmensinterner Prüfungs- ausschüsse auf diskretionäre Periodenabgrenzungen I
Tabelle 9: Einfluss von Charakteristika unternehmensinterner Prüfungs- ausschüsse auf diskretionäre Periodenabgrenzungen II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Funktionalität von Märkten hängt stark von den Informationen ab, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Kapitalmärkte, da ökonomisch sinnvolle Entscheidungen nur getroffen werden können, wenn die wirtschaftliche Lage von Unternehmen verlässlich dargestellt wird. Hierbei kommt den Wirtschaftsprüfern eine zentrale Bedeutung zu. Sie sollen dazu beitragen, dass die Informationsasymmetrien zwischen dem Management und den verschiedenen Stakeholdern durch die Veröffentlichung von Bilanzen abgebaut werden und die tatsächliche Performance der Unternehmen nicht verschleiert wird. Hierzu bestehen Anreize für die Manager, beispielsweise aufgrund der Trennung von Leitung und Eigentum insbesondere bei Kapitalgesellschaften und des daraus resultierenden Agency-Konflikts. Zur Motivation der Manager werden diese oftmals leistungsabhängig vom erzielten Gewinn entlohnt, so dass es für sie von Interesse sein kann, die Zahlen des Unternehmens zur Maximierung des eigenen Nutzens zu gestalten. Dies kann zu einer Täuschung der Bilanzadressaten führen und deren Entscheidungseffizienz stark beeinträchtigen.[1]
Die zahlreichen Bilanzskandale der letzten Jahre (Enron, Worldcom, Parmalat etc.) haben das Vertrauen in die finanzielle Berichterstattung erschüttert. Etablierte Unternehmen mussten trotz erhaltener uneingeschränkter Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer Insolvenz anmelden, so dass diese bei ihrer originären Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Erstellung der zu veröffentlichenden Abschlussberichte zu gewährleisten, scheinbar versagt haben. Dies wirft ein schlechtes Licht auf die Branche der Wirtschaftsprüfer und deutet auf eine zu geringe Qualität der Abschlussprüfung hin. Weltweit wurden verschiedene Gesetze verabschiedet (beispielsweise der Sarbanes-Oxley Act in den USA 2002), um diese Qualität zu erhöhen und so das verlorengegangene Vertrauen in die Unternehmenspublizität, das für effizient funktionierende Kapitalmärkte von großer Bedeutung ist, zurückzugewinnen.[2]
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst in Kapitel 2 die Bilanzpolitik (Earnings Management) als Möglichkeit vorgestellt, oben genannte Anreize der Manager zu verfolgen. Weiterhin wird das Ausmaß der Bilanzpolitik als Indikator für Prüfungsqualität veranschaulicht. Da Bilanzpolitik an sich unbeobachtbar ist, wird nachfolgend auf die diskretionären Periodenabgrenzungen als in der entsprechenden empirischen Forschung am häufigsten verwendeter Proxy eingegangen und das Jones-Modell von 1991 sowie eine Modifizierung dieses Modells als Möglichkeiten zu deren Berechnung vorgestellt.[3] Anschließend wird in Kapitel 3 anhand von empirischen Studien, in denen der erläuterte Indikator als abhängige Variable in Regressionsmodellen eingesetzt wird, der Einfluss ausgewählter Faktoren auf die Prüfungsqualität untersucht. Zu diesen zählen der Wechsel von Big4 zu second-tier, Anlegerschutz, Beschäftigungsdauer von sowohl gesamten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als auch einzelnen Audit-Partnern und schließlich verschiedene Charakteristika von unternehmensinternen Prüfungsausschüssen. Die Gründe für die Auswahl dieser Faktoren werden zu Beginn jedes Kapitels erläutert. Die Studien werden zusammengefasst dargestellt und deren Ergebnisse kritisch gewürdigt. Der Fokus liegt hierbei aufgrund der einschlägigen Literatur auf dem US -amerikanischen Kapitalmarkt. Die Resultate der Studien können bei der Entwicklung und Beurteilung von Ideen und Maßnahmen zur Verbesserung der Prüfungsqualität nützlich sein. Abschließend wird in Kapitel 4 eine Schlussbetrachtung durchgeführt.
Healy und Wahlen (1999) definieren Bilanzpolitik wie folgt:
„Earnings Management occurs when managers use judgment in financial reporting and in structuring transactions to alter financial reports to either mislead some stakeholders about the underlying economic performance of the company or to influence contractual outcomes that depend on reported accounting numbers .“[4]
Bilanzpolitik, auch Creative Accounting oder Window-Dressing genannt, bietet dem Management Möglichkeiten zu opportunistischem Verhalten.[5] Werden Manager beispielsweise abhängig vom erzielten Gewinn entlohnt, bestehen Anreize, die Rechnungslegungsstandards so auszulegen, dass der Gewinn möglichst hoch ist. Ähnliches gilt im Falle eines management buyouts, nur dass hier die Anreize auf den Ausweis eines möglichst geringen Gewinnes abzielen, um so den Unternehmenswert zu senken.[6] Im Gegensatz dazu können Manager auch bilanzpolitische Maßnahmen nutzen, um den Informationsgehalt der Abschlussberichte zu erhöhen.[7] Die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer wird in der Einschränkung opportunistischer Bilanzpolitik gesehen, so dass eine höhere Prüfungsqualität mit einem weniger opportunistischen Verhalten der Manager assoziiert wird.[8]
Diskretionäre Periodenabgrenzungen deuten auf die Auslegung von Rechnungslegungsstandards bei der Bewertung von Periodenabgrenzungen hin, die durch Manager zu ihrem eigenen Vorteil erfolgt und zu einer Verzerrung von Gewinnen führt. Somit können sie als Indikator für opportunistisches Verhalten betrachtet werden.[9] Mit anderen Worten wird der Bereich der Periodenabgrenzungen als diskretionär bezeichnet, der die bilanzpolitischen Maßnahmen der Manager repräsentiert. Der restliche Teil wird als nichtdiskretionär charakterisiert und ergibt sich aus der normalen betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens.[10] Es sollte hier ebenfalls erwähnt werden, dass diskretionäre Periodenabgrenzungen von Managern manchmal auch zur Erhöhung des Informationsgehalts der Abschlussberichte genutzt werden können.[11] Diese werden im Rahmen dieser Arbeit jedoch sinngemäß wie oben dargestellt betrachtet, so dass bei der mittels diskretionärer Periodenabgrenzungen gemessenen Bilanzpolitik verstärkt von opportunistischem Verhalten (siehe dazu Kapitel 2.1) ausgegangen wird. Daher wird angenommen, dass eine Reduzierung der diskretionären Periodenabgrenzungen auf eine Einschränkung opportunistischer Bilanzpolitik und somit eine höhere Prüfungsqualität hindeutet.[12]
Aus einer Reihe von Modellen zur Berechnung der diskretionären Periodenabgrenzungen heben sich vor allem Varianten basierend auf dem Modell von Jones (1991) als besonders effizient hervor.[13] Die Gemeinsamkeit der Modelle liegt darin, dass zunächst der nichtdiskretionäre Teil der Periodenabgrenzungen (NPA) berechnet wird. Dieser wird dann mit den gesamten Periodenabgrenzungen (GPA) verglichen und anschließend die Höhe der diskretionären Periodenabgrenzungen (DPA) als Differenz ermittelt.[14] Im Jones-Modell von 1991 werden die nichtdiskretionären Periodenabgrenzungen berechnet als:
(1) NPAit = α1(1 / Ait-1) + α2(∆REVit / Ait-1) + α3(PPEit / Ait-1).
Hierbei stellt ∆REV die Veränderung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr dar (REVit – REVit-1), während PPE das Bruttosachanlagevermögen repräsentiert. Die Variable Ait-1 dient zur Skalierung mit dem Gesamtvermögen zu Beginn des Geschäftsjahres.[15] Sowohl die Umsatzerlöse als auch das Bruttosachanlagevermögen werden in dieser Formel berücksichtigt, um wie oben erwähnt die normale betriebliche Tätigkeit des Unternehmens widerzuspiegeln. Im Hinblick auf Umsatzerlöse können dies beispielsweise Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sein. Durch das Bruttosachanlagevermögen werden in diesem Sinne gewöhnliche Abschreibungen dargestellt.[16] Die Koeffizienten α1, α2 und α3 repräsentieren unternehmensspezifische Parameter und werden in folgendem Modell geschätzt:
(2) GPAit / Ait-1 = a1(1 / Ait-1) + a2(∆REVit / Ait-1) + a3(PPEit / Ait-1) + εit.
Hierbei kennzeichnen a1, a2 und a3 die Schätzwerte von α1, α2 und α3.[17] Die Formel wird anschließend nach dem Residuum des Modells εit aufgelöst, welches den diskretionären Teil der Periodenabgrenzungen darstellt:
(3) εit = DPAit = GPAit / Ait-1 – NPAit.[18]
Ein Kritikpunkt am Jones-Modell ist die unvollständige Abbildung der Bilanzpolitik durch die diskretionären Periodenabgrenzungen. Daraufhin wurde das modifizierte Jones-Modell konzipiert, das eine exaktere Bestimmung der bilanzpolitischen Maßnahmen aufgrund der Berücksichtigung der Netto-Forderungen (REC) ermöglicht. Diese stehen im Verdacht, Ermessensspielräume bei der Umsatzbestimmung zu eröffnen. Daher wird die Veränderung der Umsatzerlöse bei der Berechnung des nichtdiskretionären Teils der Periodenabgrenzungen um die Veränderung der Netto-Forderungen korrigiert:
(4) NPAit = α1(1 / Ait-1) + α2[(∆REVit - ∆RECit) / Ait-1] +α3(PPEit / Ait-1).[19]
Des Weiteren wird das modifizierte Jones-Modell üblicherweise als Branchenmodell (cross-sectional) angewendet, so dass die Parameter α1-α3 nicht unternehmens-, sondern branchenspezifisch geschätzt werden.[20] Die Ermittlung der diskretionären Periodenabgrenzungen erfolgt anschließend analog zum originalen Jones-Modell.[21]
Die Fähigkeit der dargestellten Modelle zur Aufdeckung bilanzpolitischer Maßnahmen ist jedoch auch unter weiteren Aspekten umstritten. So sind die erzielten Ergebnisse zwar generell plausibel, doch weist beispielsweise ein Unternehmen in der Stichprobe eine extreme finanzielle Performance aus, wird die Aussagekraft der Modelle verfälscht. Des Weiteren ist eine hohe Anzahl von Beobachtungen nötig, um Bilanzpolitik überhaupt identifizieren zu können.[22] Auch die falsche Klassifizierung von Teilen der nichtdiskretionären Periodenabgrenzungen als diskretionär erweist sich als problematisch.[23] Die Annahme, dass die geschätzten Parameter im Zeitablauf stationär bleiben, stellt noch einen zusätzlichen Nachteil des Jones-Modells dar.[24]
Das Jones-Modell und dessen Modifizierung können sowohl als Querschnitts- als auch als Zeitreihenmodell angewendet werden. Erstgenanntes scheint statistisch besser geeignet zu sein, da es im Gegensatz zu Zeitreihenmodellen auch die Untersuchung von jungen Unternehmen erlaubt und Schätzfehler aufgrund zeitlich nichtstationärer Parameter ausschließt.[25]
In den letzten Jahren ist die Zahl der Unternehmen, die von einer Big4 - zu einer second-tier -Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt haben, angestiegen. Gründe dafür könnten in der Konzentration auf profitablere Mandanten seitens der Big4 oder der Trennung von Mandanten, die nicht ihrem Risikoprofil entsprechen, liegen. Auch die Umverteilung von Ressourcen durch die Big4 bedingt durch den Anstieg der Anforderungen an die Compliance unter dem in 2002 verabschiedeten Sarbanes-Oxley Act (SOX) könnte hierfür verantwortlich sein. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob Änderungen in der Prüfungsqualität zu erwarten sind, wenn ein Unternehmen von Big4 zu second-tier wechselt.[26] Generell wird angenommen, dass Big4 -Abschlussprüfungen von höherer Qualität sind.[27] Auch die Ergebnisse früherer empirischer Studien (Becker et al. 1998; Francis et al. 1999), die zeitlich vor dem SOX liegen, deuten hierauf hin.[28] Dies könnte zum einen auf das im Vergleich zu den Nicht- Big4 höhere Reputationsrisiko, dass Anreize zu einer glaubwürdigeren Berichterstattung bietet und zum anderen auf die ausgeprägtere Unternehmensgröße, die eine bessere Ausbildung in der Wirtschaftsprüfung und weiterhin eine geringere Abhängigkeit von individuellen Mandanten ermöglicht, zurückzuführen sein.[29] Alternativ ist es auch denkbar, dass ‚gute’ Unternehmen, in denen die Ausübung opportunistischer Bilanzpolitik von vornherein weniger wahrscheinlich ist, schlicht einen Big4 -Prüfer bevorzugen.[30]
In der Studie von Krishnan et alii (et al.) (2008) werden unter anderem (u. a.) zwei Fragestellungen analysiert. Zunächst wird untersucht, ob second-tier -Prüfungsgesellschaften eine gemessen an der Höhe der diskretionären Periodenabgrenzungen ausgeprägtere Bilanzpolitik tolerieren als die Big4. Unter der Annahme, dass Bilanzpolitik einen Indikator für Prüfungsqualität darstellt (siehe dazu Kapitel 2), könnte diese erste Forschungsfrage den Einfluss eines Wechsels von Big4 zu second-tier auf die Prüfungsqualität ergründen. Des Weiteren wird geprüft, ob der Zusammenhang zwischen den diskretionären Periodenabgrenzungen und dem Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Verabschiedung des SOX 2002 beeinflusst wird.[31]
Die primäre Stichprobe bei dieser Untersuchung besteht aus 743 Beobachtungen für Firmengeschäftsjahre von US -Unternehmen, wovon 624 Beobachtungen den Wechsel von Big4 zu second-tier repräsentieren. Die restlichen Beobachtungen beziehen sich auf Wechsel von Big4 zu kleineren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Unternehmen, die den Wirtschaftsprüfer gewechselt haben, wurden durch die Verwendung des Compustat -Datensatzes identifiziert. Als second-tier werden hier folgende Prüfungsgesellschaften betrachtet: Grant Thornton, BDO Seidman, McGladrey and Pullen und The Crowe Group LLP. Die Kontrollstichprobe enthält 41214 Beobachtungen für alle anderen nichtfinanziellen Unternehmen aus dem Compustat -Datensatz, die keinen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollzogen haben. Abgedeckt wird der Zeitraum 1998-2006, wobei beide Jahre in die Analyse mit einbezogen werden, das Jahr der Inkraftsetzung des SOX 2002, jedoch ausgeschlossen wird.[32]
Bei den verwendeten empirischen Modellen kommt zunächst ein modifiziertes Cross-Sectional -Jones-Modell zum Einsatz, um die diskretionären Periodenabgrenzungen zu berechnen (siehe dazu Kapitel 2.2). Als nächstes wird ein multivariates Modell benutzt, um die Forschungsfragen zu analysieren. Dieses erlaubt die Untersuchung der Beziehung zwischen den diskretionären Periodenabgrenzungen und dem Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Big4 zu second-tier unter Berücksichtigung verschiedener Kontrollvariablen:
(5) DPAit = β0 + β1BIG4toTIER2it + β2LN(MVE)it + β3LEVERAGEit + β4OCFit + β5ABSTACCit + β6MVBVit + β7LOSSi + β8LITIGATIONit + β9FINANCEit + β10ALTZSCOREit.
Die endogene Variable DPA stellt die diskretionären Periodenabgrenzungen dar. Die Dummy-Variable BIG4toTIER2 nimmt den Wert 1 an, wenn ein Unternehmen von Big4 zu second-tier wechselt (0 sonst). Die restlichen Variablen dienen zur Kontrolle für Faktoren, durch welche die diskretionären Periodenabgrenzungen zusätzlich beeinflusst werden können.[33] Tabelle 1 stellt die Ergebnisse der Regression dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
** signifikant auf dem 5%-Niveau
*** signifikant auf dem 1%-Niveau
Tabelle 1: Effekt des Wechsels von Big4 zu second-tier auf diskretionäre Periodenabgrenzungen (in Anlehnung an: KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 32 - 34)
Bei Verwendung der vollen Stichprobe über den gesamten Zeitraum ist der Koeffizient der Variable BIG4toTIER2 statistisch nicht signifikant.[34] Somit werden keine Anzeichen für eine Veränderung der diskretionären Periodenabgrenzungen bei einem Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefunden.[35] Dieses insignifikante Ergebnis wird auf zwei sich möglicherweise entgegenwirkende Effekte zurückgeführt. Zum einen die Tolerierung einer ausgeprägteren Bilanzpolitik in der Periode vor dem SOX (1998-2001) und zum anderen eine deutliche Einschränkung dieser in der Periode nach dem SOX (2003-2006).[36] Nach Aufteilung der Stichprobe in diese Perioden bestätigt sich die Interpretation der herausgestellten Insignifikanz. Der Koeffizient der Variable BIG4toTIER2 ist positiv (0.0378) und signifikant auf dem 5%-Niveau für den Zeitraum vor dem SOX, jedoch negativ (-0.0375) und signifikant auf dem 1%-Niveau für den Zeitraum nach dem SOX.[37] Dies deutet darauf hin, dass die Ausübung der Bilanzpolitik bei einem Wechsel von Big4 zu second-tier zwischen 1998-2001 zugenommen hat und zwischen 2003-2006 eingeschränkt wurde.[38] Somit suggerieren die Ergebnisse, dass solch ein Wechsel die Prüfungsqualität nach der Verabschiedung des SOX 2002 nicht beeinträchtigt und im Gegensatz dazu sogar zu erhöhen scheint.[39]
Die erzielten Resultate sind robust gegenüber einer Überprüfung eines möglichen self-selection bias (Heckman 1979) und einer alternativen Messung der diskretionären Periodenabgrenzungen gemäß Kothari et al. (2005). Sie sollten jedoch mit Vorsicht interpretiert werden, da die Gründe für den Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht untersucht werden. Eine solche Analyse könnte zu genaueren oder besser interpretierbaren Ergebnissen führen. Auch die Untersuchung von mit dem Wechsel assoziierten Kapitalmarkteffekten könnte die Interpretationsfähigkeit erhöhen.[40]
In der Studie von Boone et al. (2009) werden ebenfalls die Unterschiede bei der Prüfungsqualität zwischen Big4 - und second-tier -Gesellschaften untersucht. Hierbei ist insbesondere folgende Forschungsfrage im Rahmen der Di-plomarbeit hervorzuheben: Ist die anhand der diskretionären Periodenabgrenzungen gemessene Bilanzpolitik bei Big4 -Mandanten und Mandanten von second-tier -Prüfungsgesellschaften ähnlich?[41] Diesbezüglich wird folgende Nullhypothese aufgestellt:
H0: Die Bilanzpolitik der Big4 -Mandanten unterscheidet sich nicht von der Bilanzpolitik der second-tier -Mandanten.[42]
Die in der Studie verwendete Stichprobe basiert auf dem Compustat -Datensatz und umfasst 12726 Beobachtungen für Firmengeschäftsjahre von US -Unternehmen nach Ausschließung von Finanzdienstleistungsunternehmen, Versorgungseinrichtungen und Branchen mit weniger als 10 verfügbaren Beobachtungen.[43] Bei der Untersuchung stellt sich heraus, dass nicht alle Big4 -Mandanten durch second-tier -Gesellschaften prüfbar sind.[44] Daher wird diese Stichprobe gekürzt, da nur solche Big4 -Mandanten einbezogen werden sollen, für welche die second-tier brauchbare Wirtschaftsprüfer darstellen. Nach dieser Kürzung umfasst die Stichprobe 11849 Beobachtungen für die hier betrachtete Analyse.[45] Die second-tier werden durch Grant Thornton, BDO Seidman, McGladrey and Pullen und The Crowe Group LLP repräsentiert. Untersucht wird der Zeitraum 2003-2006, unmittelbar nach der Verabschiedung des SOX in 2002.[46]
Um die oben genannte Hypothese zu testen, wird eine Messgröße für Bilanzpolitik, die auf dem absoluten Wert der mittels eines modifizierten Cross-Sectional -Jones-Modells ermittelten diskretionären Periodenabgrenzungen (siehe dazu Kapitel 2.2) basiert, in Abhängigkeit von verschiedenen Test- und Kontrollvariablen in folgendem Modell untersucht:[47]
(6)ABAMit = β0 + β1BIG4it + β2MIDTIERit + β3AUDTENit + β4SIZEit + β5BVMVit + β6DISTRESSit + β7CFOit + β8GROWTH(REV)it + β9FINANCEit + β10LEVERAGEit + β11LITIGATION2it + β12IMPLICITit + β13SDSALESit + β14SDROAit + β15SDCFFOit + εit.[48]
Die abhängige Variable ABAM stellt die oben genannte Messgröße dar. Je höher dieser Wert ist, desto ausgeprägter ist die auf diskretionären Periodenabgrenzungen basierende Bilanzpolitik.[49] Die Testvariablen sind BIG4 und MIDTIER. Die Dummy-Variable BIG4 nimmt den Wert 1 an, wenn der Wirtschaftsprüfer eine Big4 -Gesellschaft ist (0 sonst), während die Dummy-Variable MIDTIER den Wert 1 annimmt, wenn der Wirtschaftsprüfer den second-tier angehört (0 sonst). Nehmen die Dummy-Variablen gleichzeitig den Wert 0 an, wird eine kleine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrachtet. Die restlichen Variablen werden zur Kontrolle für Faktoren verwendet, die gemäß früheren Studien einen Einfluss auf die diskretionären Periodenabgrenzungen haben können.[50] Tabelle 2 stellt die Ergebnisse der Regression dar.
Die Ergebnisse des Modells führen dazu, dass H0 nicht verworfen wird. Speziell sind die Koeffizienten beider Testvariablen BIG4 und MIDTIER signifikant negativ auf dem 1%-Niveau. Daraus lässt sich schließen, dass das Ausmaß der Bilanzpolitik bei Big4 - und second-tier -Mandanten ähnlich ist.[51] Dies wiederum impliziert, dass Big4 und second-tier Prüfungen von ähnlicher Qualität anbieten.[52] Das negative Vorzeichen beider Koeffizienten deutet auf einen im Vergleich zu kleinen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geringeren Grad von Bilanzpolitik hin.[53]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Einfluss von Big4 und second-tier auf diskretionäre Periodenabgrenzungen (in Anlehnung an: BOONE, J. P. et al. (2009), S. 41)
Die erzielten Ergebnisse sind robust gegenüber einer zusätzlichen Analyse, bei der die Gruppe der second-tier lediglich aus Grand Thornton und BDO Seidman besteht. Diese wird durchgeführt, da für die anderen beiden Unternehmen aus dieser Gruppe (The Crowe Group LLP und McGladrey and Pullen) deutlich weniger Beobachtungen vorliegen als für die oben erwähnten (125 aus 1361).[54]
Die Ergebnisse der dargestellten Studien liefern wichtige Schlussfolgerungen für verschiedene Interessengruppen, wie zum Beispiel Investoren, Manager und Mitglieder von Prüfungsausschüssen, die den Wechsel von Big4 zu second-tier erwägen.[55] Sie deuten darauf hin, dass dieser Wechsel die Prüfungsqualität nicht beeinträchtigt. Interessanterweise signalisiert die Studie von Krishnan et al. (2008) gar eine im Vergleich zu den Big4 höhere Prüfungsqualität der second-tier. Beides trifft jedoch nur für den Zeitraum nach Verabschiedung des SOX (2003-2006) zu, so dass dessen Vorschriften die second-tier dazu veranlasst haben könnten, die Ausübung opportunistischer Bilanzpolitik bei ihren Mandanten einzuschränken und somit eine höhere Qualität der Abschlussprüfung durchzusetzen. Insbesondere die Überwachung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch das im Rahmen dieses Gesetzes geschaffene PCAOB und die damit verbundenen Kontrollen und Sanktionen könnten hierfür verantwortlich sein.[56] Bei der Verwendung von Daten, die zeitlich vor dem SOX liegen, weisen die dabei erzielten Ergebnisse auf die schon in früheren Studien (siehe dazu Kapitel 3.1.1) herausgestellte, höhere Qualität der Big4 -Abschlussprüfungen hin.
Die Finanzierung von Unternehmen durch außenstehende Anleger ist mit einem Risiko verbunden. Es herrscht Unsicherheit darüber, ob die erwirtschafteten Gewinne der Unternehmen als angemessene Kapitalerträge an die Investoren zurückfließen oder von den Unternehmensinsidern zu ihrem eigenen Vorteil genutzt werden. Letzteres gefährdet die Funktionalität von Kapitalmärkten, die nur bei ausreichendem Schutz der Anleger gewährleistet werden kann.[57]
Möglichkeiten zu opportunistischem Verhalten der Manager eröffnen sich durch den bilanzpolitischen Spielraum bei der Auslegung von Rechnungslegungsstandards (siehe dazu Kapitel 2.1). In früheren Studien (Shleifer und Vishny 1997; La Porta et al. 2000) wird Anlegerschutz als institutioneller Schlüsselfaktor bei der Beeinflussung der unternehmerischen Auswahl von Richtlinien identifiziert und stellt somit einen bedeutenden Bestimmungsfaktor der Bilanzpolitik dar.[58] Die Funktion der Wirtschaftsprüfer ist die Gewährleistung der ordnungsmäßigen Anwendung der Rechnungslegungsstandards, eine Verletzung ihrer Aufgabe führt zur gesetzlichen Bestrafung und einer möglichen Rufschädigung. Die Stärkung des Anlegerschutzes soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine irreführende Berichterstattung der Mandanten aufgedeckt wird und somit Anreize für die Einschränkung opportunistischer Bilanzpolitik, die im Hinblick auf Kapitel 2 mit einer erhöhten Prüfungsqualität assoziiert wird, für Wirtschaftsprüfer bieten.[59]
Der Einfluss des Anlegerschutzes auf die Bilanzpolitik wird in der Studie von Leuz et al. (2003) analysiert. Es wird angenommen, dass in Ländern mit einem schwachen Anlegerschutz mehr Bilanzpolitik betrieben wird, da in solchen Ländern aufgrund einer stärkeren Kontrolle über das Unternehmen mehr Anreize für die Insider (Manager und Mehrheitsaktionäre) bestehen, die Performance des Unternehmens zu ihren Gunsten zu manipulieren.[60] Unter der Annahme, dass Bilanzpolitik ein Kriterium zur Messung von Prüfungsqualität ist (siehe dazu Kapitel 2), können aus den Ergebnissen der Studie Rückschlüsse auf die Wirkung des Anlegerschutzes auf die Prüfungsqualität gezogen werden.
Die Analyse basiert auf finanziellen Rechnungslegungsdaten aus der Worldscope -Datenbank. Die finale Stichprobe besteht aus 70955 Beobachtungen für Firmengeschäftsjahre von 8616 nichtfinanziellen, börsennotierten Unternehmen aus insgesamt 31 Ländern. Untersucht wird der Zeitraum 1990-1999.[61]
Anlegerschutz wird durch den Umfang der Rechte außenstehender Anleger und die Qualität der Rechtsdurchsetzung (legal enforcement) gemessen.[62] Der Proxy für die Rechte außenstehender Anleger ist der von La Porta et al. (1998) entwickelte antidirector rights´ index, der die Stimmrechte der Minderheitsgesellschafter erfasst.[63] Dieser nimmt Werte zwischen 0 und 5 an.[64] Das Maß für die Rechtsdurchsetzung wird anhand eines Durchschnittswerts von drei Variablen ermittelt, die sich auf die Effizienz des Rechtssystems, Rechtsgrundsätze und den Grad der Korruption beziehen.[65] Diese Variablen sind ebenfalls der Studie von La Porta et al. (1998) entnommen und nehmen Werte zwischen 0 und 10 an.[66]
Bilanzpolitik wird durch vier unterschiedliche Messgrößen determiniert. Sie beziehen sich auf verschiedene Möglichkeiten der Manager, von ihrem Ermessensspielraum bei der Gewinnermittlung Gebrauch zu machen. Im Rahmen der Diplomarbeit sei hierbei vor allem die Höhe der Periodenabgrenzungen als verwendete Messgröße hervorzuheben. Diese wird berechnet als länderspezifischer Median des absoluten Werts der unternehmensspezifischen Periodenabgrenzungen skaliert mit dem absoluten Wert der unternehmensspezifischen operativen Cashflows.[67] Die Messgröße wird bewusst anstelle der mittels eines Jones-Modells berechneten diskretionären Periodenabgrenzungen verwendet, u. a. aufgrund der Probleme des Modells bei internationalen Rahmenbedingungen.[68] Die Skalierung dient nicht nur zur Kontrolle für Unterschiede in der Unternehmensgröße und - performance, sondern ermöglicht es auch die Nähe der Periodenabgrenzungen zur gewöhnlichen operativen Tätigkeit des Unternehmens zu erfassen, um so die bilanzpolitischen Maßnahmen widerzuspiegeln.[69] Zudem wird ein aus diesen vier Messgrößen zusammengesetztes Maß, das als Durchschnitt der von den Ländern erzielten Werte bei den vier individuellen Messgrößen ermittelt wird, zur Messung der Bilanzpolitik verwendet.[70] Bei allen verwendeten Messgrößen werden einheitliche Ergebnisse hinsichtlich der Beziehung zwischen Anlegerschutz und Bilanzpolitik erzielt.[71]
Bei der empirischen Untersuchung der Wirkung des Anlegerschutzes auf die Bilanzpolitik kommt zunächst eine deskriptive Clusteranalyse basierend auf den in den Studien von La Porta et al. (1997; 1998) verwendeten institutionellen Variablen zum Einsatz. Mit Hilfe dieser Analyse werden Gruppen von Ländern, die neben anderen institutionellen Faktoren, wie zum Beispiel der Entwicklung des Aktienmarktes oder der Eigentümerstruktur, einen ähnlichen Grad von Anlegerschutz aufweisen, identifiziert, um anschließend zu untersuchen, ob Unterschiede beim Ausmaß der Bilanzpolitik zwischen diesen Länderclustern existieren. Unterschieden wird zwischen Ländern mit einem u. a. starken Anlegerschutz (outsider economies) und schwächeren Anlegerschutz (insider economies). Die outsider economies werden durch Cluster 1 repräsentiert, während Cluster 2 und Cluster 3 die insider economies darstellen. Der Unterschied zwischen Cluster 2 und Cluster 3 liegt in der besseren Rechtsdurchsetzung und damit einem stärkeren Anlegerschutz in Cluster 2. Die in Tabelle 3 dargestellten, statistisch signifikanten Ergebnisse dieser Analyse deuten darauf hin, dass in Ländern mit einem starken Anlegerschutz weniger Bilanzpolitik betrieben wird als in Ländern, in denen der Anlegerschutz schwächer ist. Des Weiteren ist das Ausmaß der Bilanzpolitik in Cluster 2 deutlich geringer als in Cluster 3. Dies signalisiert die Bedeutung der Rechtsdurchsetzung als Bestandteil des Anlegerschutzes bei der Einschränkung bilanzpolitischer Maßnahmen.[72]
[...]
[1] Vgl. DORIN, M. (2006), S. 1f. Die Bonuszahlungen können erheblich höher als das Grundgehalt sein. So beliefen sich beispielsweise die Gesamtbezüge des Vorstands der Deutschen Bank im Jahr 2009 auf 39 Millionen Euro, wovon 32.2 Millionen Euro auf variable Vergütungsbestandteile entfielen, vgl. DEUTSCHE BANK (Hrsg.) (2010), S. 307.
[2] Vgl. DORIN, M. (2006), S. 2 - 4.
[3] Vgl. LIN, J. W./HWANG, M. I. (2010), S. 58.
[4] HEALY, P. M./WAHLEN, J. M. (1999), S. 368.
[5] Vgl. SCHIPPER, K. (1989), S. 92; HEALY, P. M./PALEPU, K. G. (1993), S. 2; SUBRAMANYAM, K. R. (1996), S. 250.
[6] Vgl. XIE, B. et al. (2003), S. 297.
[7] Vgl. SUBRAMANYAM, K. R. (1996), S. 250; HEALY, P. M./WAHLEN, J. M. (1999), S. 369; LEUZ, C. et al. (2003), S. 510.
[8] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 26; LIN, J. W./HWANG, M. I. (2010), S. 60. Zur Assoziation zwischen Prüfungsqualität und opportunistischer Bilanzpolitik vgl. auch JOHNSON, V. E. et al. (2002), S. 644; FRANCIS, J. R. (2004), S. 353.
[9] Vgl. SCHIPPER, K. (1989), S. 99; FRANCIS, J. R. et al. (1999), S. 21; FRANCIS, J. R. (2004), S. 353. Im Rahmen der Diplomarbeit wird die anhand der diskretionären Periodenabgrenzungen gemessene Bilanzpolitik daher auch als „opportunistisch“ bezeichnet.
[10] Vgl. ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 76.
[11] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 510.
[12] Vgl. BECKER, C. L. et al. (1998), S. 17 - 19; FRANCIS, J. R. et al. (1999), S. 31f; FRANCIS, J. R. (2004), S. 353. Zur Assoziation zwischen Prüfungsqualität und opportunistischer Bilanzpolitik vgl. auch JOHNSON, V. E. et al. (2002), S. 644; BOONE, J. P. et al. (2009), S. 26.
[13] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 223; BARTOV, E. et al. (2000), S. 450; KLEIN, A. (2006), S. 13f.
[14] Vgl. ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 76.
[15] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 198; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 78.
[16] Vgl. JONES, J. J. (1991), S. 211f; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 78.
[17] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 198f; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 78.
[18] Vgl. JONES, J. J. (1991), S. 212; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 78f.
[19] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 199; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 79.
[20] Vgl. BARTOV, E. et al. (2000), S. 427; JOHNSON, V. E. et al. (2002), S. 649; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 79.
[21] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 199; JOHNSON, V. E. et al. (2002), S. 649.
[22] Vgl. DECHOW, P. M. et al. (1995), S. 223. Für die Analyse von 1% der Bilanzsumme sind bereits hunderte von Beobachtungen nötig.
[23] Vgl. BERNARD, V. L./SKINNER, D. J. (1996), S. 317; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 83.
[24] Vgl. LARCKER, D. F./RICHARDSON, S. A. (2004), S. 633; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 83.
[25] Vgl. BARTOV, E. et al. (2000), S. 450; LARCKER, D. F./RICHARDSON, S. A. (2004), S. 633; KLEIN, A. (2006), S. 14; ZIMMERMANN, R. C. (2008), S. 83.
[26] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 3.
[27] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 23.
[28] Vgl. BECKER, C. L. et al. (1998), S. 17 – 19; FRANCIS, J. R. et al. (1999), S. 31f; FRANCIS, J. R. (2004), S. 353; BOONE, J. P. et al. (2009), S. 1f.
[29] Vgl. DE ANGELO, L. E. (1981), S. 197; FRANCIS, J. R./WANG, D. (2006), S. 157; BOONE, J. P. et al. (2009), S. 1f.
[30] Vgl. FRANCIS, J. R. (2004), S. 354.
[31] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 3f.
[32] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 11f.
[33] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 8 – 11.
[34] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 16.
[35] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 23.
[36] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 5f.
[37] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 16.
[38] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 5f.
[39] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 24.
[40] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 24.
[41] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 1.
[42] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 7.
[43] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 19.
[44] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 3.
[45] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 19f.
[46] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 1.
[47] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 10.
[48] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 41.
[49] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 10f.
[50] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 13f.
[51] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 21f.
[52] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 26.
[53] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 21.
[54] Vgl. BOONE, J. P. et al. (2009), S. 25.
[55] Vgl. KRISHNAN, G. V. et al. (2008), S. 24.
[56] Vgl. NELSON, M. W. (2006), S. 34; BOONE, J. P. et al. (2009), S. 2f.
[57] Vgl. LA PORTA, R. et al. (2000), S. 4.
[58] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 506.
[59] Vgl. FRANCIS, J. R./WANG, D. (2006), S. 157.
[60] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 506f.
[61] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 511.
[62] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 507.
[63] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 518. f
[64] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 522.
[65] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 518.
[66] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 522.
[67] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 509f.
[68] Vgl. WYSOCKI, P. D. (2004), S. 464f; FRANCIS, J. R./WANG, D. (2006), S. 168.
[69] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 510; WYSOCKI, P. D. (2004), S. 465.
[70] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 511.
[71] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 508.
[72] Vgl. LEUZ, C. et al. (2003), S. 518f.
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