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Mehr InfosDiplomarbeit, 2009, 79 Seiten
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Diplomarbeit
1,3
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangsüberlegung
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Ziel der Arbeit und Forschungsfragen
1.4 Methoden
2 Das ‚impact model’ nach Klaus Peter Strohmeier
3 Familienpolitik in Deutschland und Frankreich
3.1 Entwicklung der französischen und deutschen Familienpolitik
3.1.1 Die Entwicklung der Familienpolitik in Deutschland
3.1.2 Die Entwicklung der Familienpolitik in Frankreich
3.2 Heutige Richtlinien der Familienpolitik in Deutschland und Frankreich
3.2.1 Deutsche Richtlinien
3.2.2 Französische Richtlinien
4 Die Erstellung der Selbstbilder
4.1 Was ist ein Selbstbild?
4.2 Aufbau der Fragebögen
4.3 Durchführung und Rücklauf der Umfrage
4.4 Auswertung der Fragebögen
4.5 Das deutsche Selbstbild als Ergebnis der Umfrage
4.6 Das französische Selbstbild als Ergebnis der Umfrage
5 Lebensmodelle in Deutschland und Frankreich
5.1 Begriffsklärung Wohlfahrtsstaat
5.2 Lebensmodelle in Deutschland und ihre Entwicklung
5.3 Lebensmodelle in Frankreich und ihre Entwicklung
6 Analyse von Familienpolitik und Selbstbildern
6.1 Analyse der deutschen Situation
6.2 Analyse der französischen Situation
6.3 Zusammenfassung der Ergebnisse
7 Resümee und Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Abb. 1: Wirkungsmodell „simple impact model“ ( Strohmeier 2002, 109)
Abb. 2: Wirkungsmodell ‚impact model’ in Anlehnung an Klaus Peter Strohmeier
Abb. 3: Deutscher und französischer Fragebogen Seite 1
Abb. 4: Deutscher und französischer Fragebogen Seite 2
Abb. 5: Deutscher und französischer Fragebogen Seite 3
Abb. 6: Deutscher und französischer Fragebogen Seite 4
Abb. 7: Die berufliche Situation der Mütter
Abb. 8: Kinderwunsch der Frauen
Abb. 9: Die berufliche Situation der Väter
Abb. 10: Rabenmuttergefühl der Frauen
Abb. 11: Rabenmuttergefühl der Frauen durch Umwelt
Abb. 12: Rabenmuttergefühl der voll beschäftigten Frauen
Abb. 13: Rabenmuttergefühl bei voll berufstätigen Müttern durch die Umwelt
Abb. 14: Bedeutung des Kindergartens für die Sozialisation
Abb. 15: Selbstbetreuung
Abb. 16: Bedürfnisbefriedigung bei mehr als 5,8 h Kindergartenbesuch
Abb. 17: Fremdbetreuung
Abb. 18: Weitere Betreuungspersonen von Kindern
Abb. 19: Schulzeit in Frankreich
Abb. 20: Berufliche Förderung von Frauen
Abb. 21: Karrierechancen von Frauen
Abb. 22: Entscheidung zwischen Karriere und Kind
Abb. 23: Vereinbarung von Mutterliebe und Beruf
Abb. 24: Familienfreundlichkeit des eigenen Landes
Abb. 25: Familienfreundlichkeit des jeweils anderen Landes
Abb. 26: Wünsche der Mütter vom Staat
Abb. 27: Berufsstände
Abb. 28: Alter des Kindes bei Wiederaufnahme des Berufs durch die Mutter
Abb. 29: Gründe für die Arbeit
Abb. 30: Arbeiten oder zuhause bleiben
Abb. 31: Karriere und Verzicht auf Familie
Abb. 32: Berufstätige Mütter in Frankreich, in Anlehnung an Fagnani 2003, 3
Tab. 1: Ganztägiger Kindergartenbesuch verhindert die Bedürfnisbefriedigung
Tab. 2: Fremdbetreuung der Kinder der zwölf deutschen Hausfrauen aus Tabelle 1
Tab. 3: Mütter bei Wiedereinstieg in Beruf, Kindesalter max. drei Monate
Tab. 4: Alter des ersten Kindes bei Wiederaufnahme des Berufs
Deutschland unterliegt einem gravierenden demographischen Wandel. Eine niedrige Geburtenrate und eine steigende Lebenserwartung führten zu einer Verschiebung der Alterspyramide hin zu einer überalterten Gesellschaft mit sinkender Zahl an Erwerbspersonen. Volkswirtschaftlich stellt dies ein großes Problem dar. Das Wachstumspotential einer Volkswirtschaft wird bestimmt durch die Qualität und die Quantität der erwerbstätigen Bevölkerung, vorhandenes Kapital und technischen Fortschritt. Dies bestätigt auch der ehemalige französische Familienminister Philippe Bas: „Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und demographischer Entwicklung ist unbestritten. Ein Land, das viele Kinder hat, genießt normalerweise ein höheres Wirtschaftswachstum“ (Appel/ Schubert 2006). Das Durchschnittsalter in Deutschland wird steigen, der prozentuale Anteil an erwerbstätigen Personen sinkt, wenn weiterhin zu wenige Kinder geboren werden. Deutschland hatte eine Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau im Jahr 2006 (Pötzsch 2007, 16). Diese ist deutlich niedriger als die natürliche Reproduktionsrate von 2,1 Kindern pro Frau. Letztere jedoch ist nötig, um eine konstante Bevölkerungszahl zu gewährleisten (Schaible/ Schweiger/ Kaul 2006, 19). Deutschlands niedrige Geburtenrate kann einer der Gründe für ein zukünftig niedriges Wachstumspotential sein. Deshalb ist der demographische Wandel eine große Herausforderung für die deutsche Familienpolitik. Die Erhöhung der Geburtenrate muss eines der Hauptziele sein. Weiterhin hat auch die Integration von Müttern auf dem Arbeitsmarkt positive Effekte, sowohl auf Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge als auch auf die Kaufkraft der Familien. Eine wichtige Voraussetzung, um die deutsche Familienpolitik hinsichtlich einer erhöhten Geburtenrate auszurichten, ist zu wissen, wie deutsche Mütter ihre eigene Rolle und die Rolle des Staates bezogen auf die Kinderbetreuung und Familienfinanzierung eigentlich einschätzen. Hierzu kann das Selbstbild von Müttern eine Hilfe sein. Wenn dieses Selbstbild und familienpolitische Maßnahmen analysiert werden, kann man feststellen, wo Probleme oder Hindernisse in der aktuellen Familienpolitik liegen. Um die Analyse effektiver zu gestalten, sollte sie für mehrere Länder durchgeführt werden. Durch einen Vergleich der Ergebnisse können genauere Schlüsse gezogen werden.
Frankreich charakterisiert sich durch eine der höchsten Geburtenraten Europas, einhergehend mit einer hohen Frauenerwerbstätigkeit und einem Ruf als familienfreundliches Land und bietet sich deshalb als zweites Land zur Analyse an.
Zu Beginn der Arbeit werden Aufbau, Forschungsfragen und Methoden der Forschung darlegt (vgl. Kapitel 1). Den Rahmen der Arbeit stellt das in Kapitel 2 erläuterte ‚impact model’ nach Klaus Peter Strohmeier dar. Es schließt sich eine Untersuchung wesentlicher Bestandteile der französischen und deutschen Familienpolitik an. Hierbei wird als erstes auf deren Entwicklung (vgl. Kapitel 3.1) eingegangen und zweitens auf heutige Richtlinien in beiden Länder (vgl. Kapitel 3.2). Kapitel 4 stellt die Forschungsarbeit in Orléans und in Regensburg dar. Nach einer Definition des Begriffs ‚Selbstbild’ (vgl. Kapitel 4.1) wird gezeigt, wie die, für die Forschung verwendeten deutschen und französischen Fragebögen aufgebaut sind (vgl. Kapitel 4.2). In der Folge wird darauf eingegangen, wie die Umfrage in den Vergleichsstädten Regensburg und Orléans verlaufen ist (vgl. Kapitel 4.3). Die von den Probanden ausgefüllten Fragebögen werden in Kapitel 4.4 ausgewertet und anhand deren Auswertung wird in Kapitel 4.5 das Selbstbild einer deutschen und in Kapitel 4.6 das Selbstbild einer französischen Mutter erstellt. In Kapitel 5 werden deutsche und französische Lebensmodelle, unter Berücksichtigung, dass beide Staaten Wohlfahrtsstaaten sind, dargelegt. Eine Analyse der Familienpolitik in Bezug auf das Selbstbild und die Lebensmodelle in Deutschland und Frankreich schließt sich in Kapitel 6 an. Es werden wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Staaten formuliert (vgl. Kapitel 6.3). Kapitel 7 rundet die Arbeit mit einem Resümee und einem Ausblick auf weitere Forschungsfelder ab.
Hauptziel der Arbeit ist es, ein Selbstbild deutscher und französischer Mütter zu erstellen. Darauf aufbauend soll herausgefunden werden, ob die jeweilige Familienpolitik der beiden Länder auf diese Selbstbilder eingeht. Es wird unterstellt, dass die Erhöhung der Geburtenrate eines der Hauptziele der Politik sein muss.
Es stellen sich folgende Forschungsfragen:
1. Wie gestalten sich die Selbstbilder der deutschen und französischen Mütter und welche Rolle spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
2. Inwieweit gehen die deutsche und die französische Familienpolitik auf diese Selbstbilder ein?
3. Worin bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland bezüglich der Beachtung des Selbstbildes?
Die Arbeit stützt sich zum einen auf das ‚impact model’ von Klaus Peter Strohmeier. Auf dieses Modell wird im folgenden Kapitel gesondert eingegangen. Zum anderen basieren die Ergebnisse der Arbeit auf einer Fragebogenumfrage, welche in Kindergärten in Deutschland und in écoles maternelles in Frankreich gemacht wurden.
Ausgangsüberlegung war es, einen geeigneten Zugang zu der Meinung von Müttern zu erlangen. Da für die Arbeit eine Verallgemeinerung des Selbstbildes von Müttern vorgesehen war, musste eine Methode gefunden werden, mit welcher eine repräsentative Zahl an Probandinnen in die Auswertung eingebunden werden konnte. Interviews gestalteten sich daher zu zeitaufwendig und es war damit zu rechnen, dass viele Mütter kein Interesse oder auch keine Zeit für ein ausführliches Interview haben. Somit fiel die Wahl auf den Fragebogen als geeignete Methode, mit möglichst vielen Müttern Kontakt aufzunehmen. Um die Fragebögen letztendlich auch direkt an Mütter zu richten, bot die Einrichtung Kindergarten in Deutschland bzw. die école maternelle als equivalente Einrichtung in Frankreich die beste Basis. Es konnte so vermieden werden, auch Fragebögen an Frauen zu verteilen, welche gar keine Kinder haben. Im Rahmen der Einrichtung war außerdem zu erwarten, dass die Mütter die Fragebögen eher beantworten und abgeben, als sie bei einem Fragebogen zum Beispiel aus ihrem Briefkasten getan hätten.
Für die Fragebogenaktion dienten Regensburg (Deutschland) und Orléans (Frankreich) als Vergleichsstädte. Regensburg ist eine westdeutsche Stadt mit 132.495 Einwohnern. Sie bot sich als Ort für die Forschung eher an als eine ostdeutsche Stadt, da das System der ehemaligen DDR dem französischen sehr ähnlich war. Somit wären beim Vergleich wahrscheinlich keine signifikanten Unterschiede festzustellen. Die Wahl einer französischen Stadt fiel auf Orléans, da sie mit 113.237 Einwohnern etwa ebenso groß ist wie Regensburg. In verschiedenen ‚écoles maternelles’ in Orléans und Kindergärten in Regensburg wurden Mütter mit Hilfe von Fragebögen zum Thema Mutterrolle, staatliche Unterstützung, Ganztagsbetreuung und Karriere befragt. Die Fragebögen wurden in der jeweiligen Landessprache verfasst. Es ist zu beachten, dass die Kindergärten in beiden Städten zufällig ausgewählt wurden. Zur Auswertung der Fragebögen wurde mit dem Microsoft-Office-Programm EXCEL gearbeitet. Nicht alle Fragen wurden bei der Auswertung verwendet. Nähere Erläuterungen zu den Fragebögen und deren Auswertung sind in Kapitel 4 zu finden.
In der Ausgabe ‚Familienpolitik und Familienstrukturen’ des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung werden die Ergebnisse der gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft und der Johann-Peter-Süßmilch-Gesell-schaft für Demographie erläutert, welche vom 21. bis 23. Juni 2001 in Berlin stattfand. In dieser Ausgabe stellt Klaus Peter Strohmeier ein selbst entwickeltes Modell vor: das „impact model“ (Strohmeier 2002, 109). Dieses soll die Zusammenhänge zwischen Familienpolitik, dem Leben von Familien und der Geburtenrate eines Landes verdeutlichen. Zu Anfang geht Strohmeier auf das von Politikern häufig angewendete „simple impact model“ (2002, 109) ein.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Wirkungsmodell „simple impact model“ ( Strohmeier 2002, 109)
Es besagt, dass eine politische Maßnahme einen daraus resultierenden Prozess anregt, in dessen Folge ein beabsichtigter Effekt erzielt wird (vgl. Abb. 1). Strohmeier kritisiert, dass Akteure in diesem Prozess zum Teil als „‚politikresistente’ soziale Gebilde“ (2002, 110) gesehen werden. Seiner Meinung nach sind die Akteure im familienpolitischen System als „[...] autonom und rational handelnde[n] Akteure[n]“ (2002, 110) zu behandeln, um sinnvolle Wirkungsmodelle zu erstellen. Ihn interessiert deswegen vor allem der ‚causal process’, in welchem die Familien der wichtigste Bestandteil sind. Er versucht, ein genaueres Wirkungsmodell aufzustellen, in welchem die Familienpolitik den Input und die, im besten Fall erhöhte Geburtenrate am Ende der Kette den Effekt des Prozesses darstellt. Durch eine Präzisierung des ‚causal process’ soll der Wirkungszusammenhang zwischen Familienpolitik und Geburtenrate aufgezeigt werden. Als Erstes stellt Strohmeier fest, dass es einen „[...] Zusammenhang zwischen dem Politikprofil [...] und der Struktur der privaten Lebensformen“ (2002, 113) gibt. Jedoch ist dieser Zusammenhang nur indirekt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Wirkungsmodell ‚impact model’ in Anlehnung an Klaus Peter Strohmeier
Durch die starke Individualisierung in den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts leben viele Menschen in Europa heute ihr selbst bestimmtes Leben, sie entscheiden sich für eine Lebensform, indem sie zwischen verschiedenen Handlungsalternativen wählen, welche im Modell unter dem Begriff ‚biografische Optionen’ zusammengefasst werden (vgl. Abb. 2). Beispiele hierfür sind die Entscheidung für oder gegen ein Studium, für oder gegen eigene Kinder und die Wahl der Arbeit. Individuen definieren ihre Situation, entscheiden sich nach einer bestimmten Logik für biografische Optionen und daraus entwickelt sich für sie eine private Lebensform, zum Beispiel als arbeitende Mutter, als kinderlose Karrierefrau oder etwa als verheiratete Hausfrau mit mehreren Kindern. Die Phase der Realisierung ist gekennzeichnet durch die Alltagsorganisation. Aus individuellen Lebensläufen mehrerer Personen muss unter den gegebenen Randbedingungen eine abgestimmte Lebensorganisation entstehen (Strohmeier 2002, 117). Diese wird von familienpolitischen Maßnahmen erleichtert oder erschwert (ebd., 117). Im Folgenden werden die Maßnahmen auf bundespolitischer Ebene die Hauptrolle spielen, da es um einen Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland als Länder geht. Strohmeier stellt die Geburtenrate als „[...] abstrahiertes [...] Aggregat“ (2002, 111) der privaten Lebensform von Frauen dar. Die Entscheidung für oder gegen eine biografische Option wird von der Familienpolitik beeinflusst (ebd., 115). Mit Hilfe familienpolitischer Maßnahmen kann deren Vielfalt erhöht werden.
Für die Wahl einer Option spielen nicht nur die von der Familienpolitik beeinflussten, sondern auch die von der Gesellschaft akzeptierten Möglichkeiten eine Rolle. Daher ist in beiden Fällen der Kultur besondere Bedeutung zu schenken.
Kultur ist etwas, was jeder hat. Sie prägt Individuen und Individuen prägen eine Kultur. Durch Interaktion zwischen Kulturmitgliedern wird Kultur permanent geschaffen. Sie ist identitätsstiftend und kann das Handeln steuern, bestimmt es aber nicht (Otten 2004, 7). Nünning definiert Kultur als „[...] die Gesamtheit der vom Menschen selbst hervorgebrachten und im Verlauf der Sozialisation erworbenen Voraussetzungen sozialen Handelns“ (2009, 2) und präzisiert, dass er damit die charakteristischen „[...] Arbeits- und Lebensformen, Denk- und Handlungsweisen, Wertvorstellungen und geistigen Lebensäußerungen einer Gemeinschaft“ (2009, 2) meint.
In der Folge wird die heutige Sichtweise deutscher und französischer Mütter auf ihre Rolle untersucht und ein Selbstbild dieser Mütter erstellt. Dieses soll hinsichtlich der, den Müttern zur Auswahl stehenden biografischen Optionen analysiert werden. Zum Verständnis des Selbstbildes und der heutigen Richtlinien der Familienpolitik in Frankreich und in Deutschland, wird auf die Entwicklung von Familienmodellen und auf familienpolitische Traditionen eingegangen. Damit wird deutlich, wie die im ‚impact model’ dargestellte Kultur Einfluss auf Politik und biografische Optionen nimmt.
Da Kultur typische Handlungsweisen und Wertvorstellungen darstellt, kann anhand der politischen Geschichte eines Landes gezeigt werden, ob aktuelle politische Maßnahmen auf Traditionen beruhen und somit von einer politischen Kultur gesprochen werden kann. Dies soll durch die in Kapitel 3.1 dargestellte Entwicklung der deutschen und französischen Familienpolitik und den in Kapitel 3.2 erläuterten heutigen Richtlinien in Deutschland und Frankreich aufgezeigt werden.
In Kapitel 5 wird thematisiert, wie sich die Kultur bezüglich der Familienmodelle in den letzten Jahrhunderten entwickelt hat und inwieweit sich die typischen Lebensformen und Denkweisen verändert haben. Da sich Kultur ständig wandelt (Otten 2004, 7), kann einem Land kein festes Familienmodell zugeordnet werden. Durch externe Einflüsse, veränderte Wahrnehmungen und Erfahrungen werden Ansichten geändert und durch die bereits erwähnte Sozialisation von Generation zu Generation weitergegeben. Somit verändern sich auch Familienmodelle. Wenn allerdings bestimmte Traditionen sehr fest in den Köpfen der Menschen verankert sind, kann es sein, dass sich ein kultureller Wandel nur schwer vollzieht, selbst wenn ihn viele Kulturmitglieder anstreben. Ob dies in Deutschland und Frankreich der Fall ist, wird in Kapitel 5 untersucht.
Ziel ist es, zu erörtern, ob die Familienpolitik in Deutschland und in Frankreich durch ihre Maßnahmen in der Lage sein kann bzw. in der Lage ist, die Geburtenrate des Landes zu erhöhen, indem sie auf das Selbstbild der Mütter eingeht.
In diesem Kapitel wird die Entwicklung der deutschen Familienpolitik erläutert, um zu zeigen, welche Traditionen den heutigen Richtlinien zugrunde liegen. Die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik spielt in dieser Arbeit keine Rolle.
Das entscheidende Jahr für die Entwicklung der Familienpolitik der Bundesrepublik Deutschland war das Jahr 1953. In diesem Jahr wurde beschlossen, ein Bundesfamilienministerium einzurichten, welches sich von nun an um familienpolitische Angelegenheiten kümmern sollte (Wingen 2003, 3). Das ausgewiesene Ziel des Bundesfamilienministeriums war die Wahrung der traditionellen Arbeitsteilung und Rollenwahrnehmung von Mann und Frau in der Gesellschaft (Gerlach 2008, 54). Der Mann sollte die Möglichkeit haben, seine Familie zu ernähren, arbeitende Frauen bzw. Mütter wurden als „Gefährdung der Funktionserfüllung von Familie“ (ebd., 54) angesehen. Um die Mutter zum Hausfrauendasein zu bewegen, wurde 1954 ein Kindergeld ab dem dritten Kind in Höhe von 25 DM im Kindergeldgesetz verankert, welches aus der Arbeitgeberkasse gezahlt wurde (ebd., 54). 1959 wurde es auf 40 DM ab dem dritten Kind erhöht (ebd., 54). Die Rollenverteilung wurde 1957 im Gleichberechtigungsgesetz durch den Bundestag definiert:
Es gehört zu den Funktionen eines Mannes, dass er grundsätzlich der Erhalter und Ernährer der Familie ist, während die Frau es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen muss, das Herz der Familie zu sein. (Pinl 2003, 6) 1961 erfolgte die Einführung des Kindergeldes für das zweite Kind einer Familie in Höhe von 25 DM, gezahlt aus Bundesmitteln (Gerlach 2008, 54). Laut Gerlach begann die Familienpolitik in den 1960er Jahren langsam, sich vom traditionellen Mutterbild zu lösen (2008, 54). Die öffentliche Kritik an arbeitenden Müttern sank und die Politik begann sich gegenüber einem variableren Mutterleitbild zu öffnen (ebd., 55). In den folgenden Jahrzehnten wurde vor allem die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern ausgebaut. Von 1959 bis 2002 wurde in regelmäßigen Abständen das Kindergeld angepasst und belief sich 2002 auf 154€ für das erste und zweite Kind (Gerlach 2008, 60). Ebenso stiegen die Kinderfreibeträge von 600DM im Jahr 1949 auf 3.648€ im Jahr 2002 (ebd., 60). Bis Ende der 1960er Jahre lag die Familienpolitik in den Händen der CDU. Als 1969 mit Käthe Strobel die sozial-liberale Koalition die Regierung übernahm, erfolgte eine Öffnung des bis dahin stark begrenzten Familienbegriffs (Onnen-Isemann 2003, 36). Durch Kleinkinderpädagogik und Ganztagsschulen sollte die beginnende Erwerbstätigkeit von Müttern unterstützt werden (ebd., 36). Die Gegner dieser liberalen Politik kritisierten im Zweiten Familienbericht[1] 1974 die durch die Zunahme von erwerbstätigen Müttern entstehenden Sozialisationsstörungen und Erziehungsmängel der Kinder (ebd., 36f.). In den Augen der Politiker war diese Entwicklung ein Funktionsverlust der Familie und somit versuchte man, die Mütter wieder zur Hausarbeit zu bewegen, indem die Hausarbeit im Ansehen aufgewertet wurde (ebd., 37). Als Reaktion auf den dritten Familienbericht 1979, welcher von „Konfliktsituationen der Mutter“ (Onnen-Isemann 2003, 57) sprach, sollte die Hausfrauenarbeit erneut durch Anerkennung der Leistung der Mütter und weiterer finanzieller Unterstützung aufgewertet werden (ebd., 37). Dennoch sind in diesem Bericht auch erste Ansätze zu finden, wonach „[...] eine Ausdehnung und Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes – auch in der Nähe der Arbeitsstätten – und eine Änderung der Arbeitszeiten“ (Sachverständigenkommission 1979, 7) von Bedeutung seien. Die Politiker mussten einsehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation einiger Familien ein zweites Einkommen notwendig war (Pinl 2003, 6). Jedoch ist in den nächsten Jahren nicht zu erkennen, dass diesen Vorsätzen wichtige politische Maßnahmen folgten. Das Hauptaugenmerk lag immer noch auf der finanziellen Unterstützung durch Kindergeld und Kinderfreibetrag (Sickinger 2005, 3). Was die arbeitenden Mütter betrifft, so betrachtet Gerlach die Einführung des Mutterschaftsurlaubs 1979 als ersten Schritt zur Vereinbarung von Familie und Beruf (2008, 55). Kritiker sagen jedoch, dass diese Maßnahme weniger dazu gedacht war, die Doppelbelastung dieser Mütter zu verringern, als sie zur Senkung der zu diesem Zeitpunkt hohen Arbeitslosenzahlen nach Hause zu locken (Pinl 2003, 7). Die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit der CDU, Rita Süssmuth, setzte 1985 das „Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub“ (Gerlach 2008, 57) in Kraft, wonach seit dem 1.1.1986 alle Mütter oder Väter von einem Erziehungsgeld über 600DM und Erziehungsurlaub profitieren konnten (ebd., 57). Der qualitative und quantitative Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten fand in den 1970er und 1980er Jahren in Westdeutschland wenig Berücksichtigung. Obwohl schließlich im Zweiten Gleichberechtigungsgesetz von 1994 im Artikel 1, Abschnitt 1, Paragraph 2 unter anderem festgelegt wird, dass „[...] die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu fördern“ (Bundesgesetzblatt 1979, Teil 1 S. 1406) ist, wurde erst mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 1996 im Sozialgesetzbuch das Recht auf einen Kindergartenplatz für alle Dreijährigen eingeführt (Gerlach 2008, 59). Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 soll bis 2010 ein Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder erfolgen, bei welchem vor allem auf eine Qualitätssteigerung Wert gelegt werden soll (Gerlach 2008, 61).
Es ist zu erkennen, dass der Ausbau der finanziellen Unterstützungen und Vergünstigungen für Familien bis 2005 die typische Handlungsweise der deutschen Familienpolitik war. Auf den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder wurde wenig Wert gelegt, die familienpolitische Tradition Deutschlands bestand vor allem aus finanziellen Maßnahmen.
Schon 1914 sind in Frankreich die ersten Anzeichen der pronatalistischen[2] Familienpolitik festzustellen, da für die Einkommenssteuer Kinderfreibeträge festgesetzt wurden. Mit dem ‚Code de la famille’ wurde im Jahr 1939 das Kindergeld massiv angehoben, was einen Geburtenboom mit sich zog (Onnen-Isemann 2003, 35). Im Gegensatz zur westdeutschen Politik machte sich die französische Familienpolitik auch gleich nach dem Zweiten Weltkrieg viele Gedanken um das Wohlergehen von Mutter und Kind (Fagnani 2003, 1). Es wurde eine ‚Allocation de Salaire Unique’ festgelegt, eine Hilfe, welche unabhängig vom Einkommen einer Familie zukam und die ab dem zweiten Kind erhöht wurde. Da diese staatliche Hilfe den Hintergrund hatte, die demografischen Probleme, welche durch den Zweiten Weltkrieg entstanden sind, zu beseitigen, waren auch ausländische und uneheliche Kinder nicht von dieser Hilfe ausgeschlossen (ebd., 2). Laut Onnen-Isemann wurde in dieser Zeit auf eine rückgängige Zahl an Drei- bzw. Mehrkinderfamilien mit gezielter finanzieller Unterstützung reagiert, unter anderem in Form von Familienzulagen und einer Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf 26 Wochen (2003, 35). Bis Ende der 1960er Jahre war somit das gängige, geförderte Familienmodell das des arbeitenden Ehemanns und der Hausfrau. Jedoch hielt der niedrige Satz der ‚Allocation de Salaire Unique’ die Frauen nicht lange zurück, sich eine Arbeit zu suchen.
Im Vergleich zu Deutschland begann schon Ende der 1960er Jahre ein Umdenken unter den französischen Familienpolitikern:
Ainsi, à la fin des années soixante, si les responsables politiques ne cherchaient pas encore à aider les mères à s’investir dans la sphère économique, ils ne cherchaient plus à les en dissuader. (Fagnani 2003, 2) Trotzdem hofften die Politiker laut Onnen-Isemann noch bis Ende der 1970er Jahre, dass man die Geburtenrate erhöhen könnte, indem man Frauen forciert, zuhause zu bleiben (2003, 35). An dieser Stelle ist zu sagen, dass sich laut der Erklärung von Kultur (vgl. Kapitel 2) vor allem in diesem Zeitraum ein offensichtlicher Wandel dieser familienpolitischen Kultur vollzog. Vor allem durch die 1968er Bewegung veränderte sich das Denken und Handeln der Menschen (vgl. Kapitel 5.3). Die Frau ist nicht länger die Hausfrau und Mutter, sondern beginnt, ihre gesellschaftliche Position ausbauen zu wollen. Fagnani zeigt auf, dass seit Anfang der 1970er Jahre Frauen geholfen wurde, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen (2003, 2). Dies geschah unter anderem durch die 1972 in Kraft getretenen Gesetze zur Angleichung der Löhne zwischen den Geschlechtern und zur staatlichen Beihilfe für die Kinderbetreuung. 1971 wurde ein Steigerung der Vergütung während des Mutterschaftsurlaubs beschlossen und bis 1975 wurde die Kinderkrippenkapazität auf 47.000 Plätze erhöht (ebd., 2). Seit 1977 ist die Qualität der Kinderbetreuung von hoher familienpolitischer Bedeutung. In diesem Jahr bekamen Kindermädchen den Status einer Arbeitnehmerin und auch in Kinderkrippen wurden ausgebildete Betreuerinnen eingesetzt (ebd., 3). Diese Maßnahme führte zu einer stetigen Verbesserung des Rufs der Kinderkrippen unter arbeitenden Eltern.
Ce type d’établissement, où la qualification et la compétence du personnel d’encadrement avaient été largement reconnues, était gratifié d’un indice de satisfaction élevé par ses usagers. (Fagnani 2003, 3) Auch dieser Schritt führt zu einer weiteren kulturellen Entwicklung: Kindermädchen und Kinderkrippen werden Teil der französischen Kultur. Fagnani resümiert, dass somit schon Mitte bis Ende der 1970er Jahre eine Tendenz zu einer Politik zu erkennen ist, welche sich der Notwendigkeit einer Integration arbeitender Mütter bewusst ist (2003, 3). Anfang der 1980er Jahre führt die Entwicklung der Einstellung zu Arbeit von Frauen und die Förderung von arbeitenden Müttern zu einer signifikanten Steigerung des Anteils berufstätiger Mütter von 26% im Jahr 1968 auf 54% im Jahr 1982 (Fagnani 2003, 3). Dieser Anstieg rückt die Kleinkindbetreuung in das staatliche Interesse. Durch die Förderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Dienstleistungsbereich streben in der Folge noch mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt, da diese Arbeitsplätze typische Tätigkeitsfelder von Frauen darstellen (Onnen-Isemann 2003, 35). Außerdem werden Leistungen zu Gunsten von Familien erweitert und angehoben, was das Familieneinkommen deutlich erhöht (ebd., 35). Um einer sinkenden Betreuungsgüte vorzubeugen wird weiter stark in Qualität und auch in Quantität investiert (ebd., 35). Die école maternelle, „[...] une vieille institution, spécifiquement française, créée en 1881“ (Fagnani 2003, 3), gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die positiven Meinungen von Experten, diese Betreuungseinrichtung sei gut für die Entwicklung der Kinder, sollten die Schuldgefühle von arbeitenden Müttern vermindern (ebd., 3). Mit Hilfe der ‚contrats crèches’ im Jahr 1983 zwischen Staat und Gemeinden versucht die CNAF[3] diese zu ermutigen, die Anzahl ihrer Krippenplätze zu erhöhen. Im Laufe von fünf Jahren sollten 40% der unter dreijährigen Kinder einen Krippenplatz bekommen. Durch angepasste Öffnungszeiten und auch einer Aufnahme von leicht behinderten Kindern wurden sowohl die Qualität der Kinderkrippen als auch deren Kapazität gesteigert (Gassier/ de Saint-Sauveur 2007, 140f.). Bis 1988 werden daraufhin ungefähr 20.000 neue Plätze geschaffen (Fagnani 2003, 4).
1988 wurden die ‚contrats crèches’ durch die ‚contrats enfance’ abgelöst. Um eine bessere Betreuung der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu gewährleisten, wurden die Gemeinden aufgefordert, mit Unterstützung der CAF[4] die Qualität der Betreuungseinrichtungen, den Informationsfluss zwischen Einrichtung und Eltern und die Personalausbildung zu steigern (Gassier/ de Saint-Sauveur 2007, 141). Die CAF diente dabei nicht nur zur finanziellen, sondern auch zur inhaltlichen Unterstützung und Kontrolle. Fagnani schreibt, es sei das Ziel der Familienpolitik der 1990er Jahre gewesen, die Betreuungskosten für Familien zu senken und individuelle Betreuungsmöglichkeiten auszubauen, letzteres auch um gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen (2003, 4). Deswegen wurde eine Leistung für jene Eltern eingeführt, die ihr unter sechsjähriges Kind von einem Kindermädchen betreuen lassen: die AFEAMA[5]. Zudem erfolgte eine Professionalisierung dieser Kindermädchen mittels einer zusätzlichen Ausbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Grundausbildung (Fagnani 2003, 4). Resultat war ein Anstieg der Anzahl der Familien, welche ein Kindermädchen beschäftigten, von 110.000 Familien 1991 auf 580.000 Familien im Juni 2002 (ebd., 4). Die Kindermädchen hatten sich als Teil der französischen Kultur etabliert. Zudem subventioniert der Staat seit Anfang der 1990er Jahre Vollzeitarbeitsplätze in der Kinderbetreuung und –pflege (Onnen-Isemann 2003, 36). Durch die ‚Allocation de Garde d’Enfant à Domicil’, eine weitere finanzielle Hilfe, deckt der Staat auch einen Teil der Kosten für die Betreuung von Kindern zuhause. Durch die Entwicklung der Familienpolitik stieg der Anteil der dreijährigen Kinder, welche in eine ‚école maternelle’ gehen, von 61 % im Jahr 1972 auf 99 % im Jahr 2002 (Fagnani 2003, 8). Die Anzahl der Krippenplätze erhöhte sich im selben Zeitraum von 40.500 auf 240.000 Plätze (ebd., 8). Die der staatlich geprüften Kindermädchen wuchs von 130.000 im Jahr 1991 auf 384.000 im Jahr 2000 (ebd. 9). Seit 1994 wurde auch die „[...] orientation autour de l’idée de libre choix des parents“ (Gassier/ de Saint-Sauveur 2007, 141) zu einer Leitlinie der französischen Familienpolitik. Mit den ‚contrats temps libre’ wurden die Betreuungsmöglichkeiten in der Freizeit von über sechsjährigen Kindern ausgebaut (ebd., 141).
Diese Entwicklung im angegebenen Zeitraum bestätigen die Behauptung der Sozialwissenschaftlerin Mechthild Veil, dass es in Frankreich eine „[...] lange Tradition öffentlich unterstützter Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Krippen und Vorschulen)“ (Veil 2007) gibt. Die familienpolitische Tradition in Frankreich ist gekennzeichnet durch ein breit gefächertes Angebot für Familien.
Der Grundsatz der deutschen Familienpolitik ist im Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Grundsätzlich gibt der Bund die Basis der Politik vor, aber durch das föderale Regierungssystem in Deutschland haben die Länder die Möglichkeit, die Vorgaben auszugestalten bzw. zu ergänzen. Prinzipiell spielt in Deutschland die finanzielle Unterstützung die Hauptrolle in der Familienpolitik. Im Folgenden werden die wichtigsten Hilfen zusammengefasst.
Für alle Familien zugänglich ist das Kindergeld. Im Bundeskindergeldgesetz ist seit 1. Januar 2009 unter §6 Absatz 1 festgelegt, dass jedes Elternpaar für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 164€ erhält, für das dritte Kind 170€ im Monat und für jedes weitere Kind jeweils 195€ monatlich. Dieses Geld wird mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Sofern sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet und sich ein eventueller Zuverdienst des Kindes nicht oberhalb einer Einkommensgrenze von jährlich insgesamt 7.680€[6] beläuft, so wird das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt. Für April 2009 wurde von der Bundesregierung im BKGG unter §6 Absatz 3 eine Einmalzahlung in Höhe von 100€ pro Kind beschlossen. Eine weitere finanzielle Unterstützung für Eltern ist der Kinderfreibetrag. Wie im Einkommenssteuergesetz unter §32 Absatz 6 zu lesen ist, kann zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für jedes Kind ein Freibetrag von 1.932€ gewährt werden. Zudem gibt es einen Freibetrag von 1.080€ für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes.
Durch das Ehegattensplitting entsteht ein Steuervorteil für verheiratete Paare, bei welchen ein Ehepartner mehr verdient als der andere. Die größte Steuerersparnis erzielen Ehepaare, bei denen ein Ehepartner sehr viel verdient und der andere nicht berufstätig ist. Das Ehegattensplitting ist in §32a Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes definiert.
Weiterhin unterstützt der deutsche Staat einen Elternteil mit dem Elterngeld, welches im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgelegt ist. Laut §4 wird es für maximal 14 Monate gezahlt und das Kind darf während der Zahlungsperiode nicht älter als drei Jahre alt sein. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils. Unter §2 ist festgelegt, dass das Elterngeld als Entgeltersatz dient und nicht erwerbstätige Eltern Anspruch auf den Mindestbetrag haben. Bezugsberechtigt sind sowohl Väter als auch Mütter. Durch die Einschränkung des Zahlungszeitraums wird das Elternteil dazu bewegt, schneller wieder in den Beruf zurückzukehren. Gleichzeitig ist das bereits angesprochene Tagesbetreuungsausbaugesetz seit 1. Januar 2005 in Kraft, welches den qualitätsorientierten, bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zum Ziel hat. Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist unter §15 weiterhin zu lesen, dass Eltern in Deutschland Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Laut §18 besteht Kündigungsschutz und unter §15 Absatz 4 wird das Recht auf zusätzliche Teilzeitarbeit präzisiert.
Sowohl der Kinderkrippen- und Kindergartenausbau, als auch die Förderung von Tagespflege durch Tagesmütter fällt in Deutschland in den individuellen Aufgabenbereich von Ländern, Kreisen und Gemeinden (Wingen 2004). Somit gibt es keine einheitlichen Regelungen für die gesamte Bundesrepublik, was eine zentrale Steuerung der Entwicklung von Betreuungsqualität und -quantität sehr schwer macht. Die Richtlinien werden aber von der Regierung vorgegeben. Die Familienministerin Ursula von der Leyen möchte zukünftig vor allem Betreuungsplätze für Kinder, die jünger als drei Jahre alt sind, schaffen.
Bis 2013 sollen die Betreuungsplätze von derzeit 250 000 auf rund 750 000 verdreifacht werden. So könnten etwa 35 Prozent der Kleinkinder betreut werden, derzeit sind es rund zwölf Prozent. Streit gibt es jedoch über die Finanzierung. (Dewez 2007)
Die zukünftig angestrebte Familienpolitik in Deutschland heißt „nachhaltige Familienpolitik“ (Gruescu/ Rürup 2005, 3). Mit dieser rücken eine höhere Geburtenrate und eine gesteigerten Erwerbstätigkeit von Frauen in den Mittelpunkt (ebd., 3). Dies stellt eine komplette Richtungsänderung in der Politik dar, da bis heute vor allem durch eine Reduzierung der Frauenerwerbstätigkeit ein Anstieg der Geburtenrate angestrebt wurde. Langfristig soll einem Rückgang des Arbeitskräftepotentials entgegengewirkt werden, da sich dieser negativ auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands auswirken wird (ebd., 4). Die deutschen Familien müssen nicht auf die finanzielle Unterstützung des Staates verzichten, diese soll sogar noch ausgebaut werden (ebd., 3). Als weitere Instrumente zur Realisierung der Ziele sind der Ausbau der Kinderbetreuung und weiterer Dienstleistungsangebote für Eltern angedacht, doch auch das bereits angesprochene Elterngeld ist eines dieser Mittel (ebd., 3). Gruescu und Rürup erläutern, dass die Höhe des Elterngeldes sich an der Höhe der Opportunitätskosten[7] orientiert (2005, 3f.), das heißt, wie viel eine Frau vor der Geburt der Kinder verdient und auf wie viel Gehalt sie nach der Geburt durch ein Ausscheiden aus dem Berufsleben verzichten muss. Vor allem für qualifizierte Mütter soll versucht werden, diesen Einkommensverlust so gering wie möglich zu halten. Damit sowohl Mütter als auch Väter von diesem Elterngeld profitieren, sind für jedes Elternteil drei Monate vorgesehen, welche nicht übertragbar sind (Gruescu/ Rürup 2005, 5). Die restlichen Monate können zwischen den Partnern frei aufgeteilt werden (ebd., 5). Um Opportunitätskosten, einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf und auch die Gesundheit von Kind und Mutter zu gewährleisten, wurde dieses Elterngeld auf maximal 14 Monate angesetzt (ebd., 5). Eine unbezahlte Verlängerung der Elternzeit ist bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes möglich. Gruescu und Rürup weisen darauf hin, dass ein vorzeitiger Wiedereinstieg in den Beruf oft deshalb nicht möglich ist, da nicht genügend Kindereinrichtungen vorhanden sind, welche Kleinkinder schon im Alter von ein oder zwei Jahren aufnehmen können (2005, 5). Langfristig wird vorgesehen, ebendies anzubieten, um die Erwerbsunterbrechung von Müttern und Vätern möglichst kurz zu halten (ebd., 5).
Auf einer Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist von einem weiteren Projekt zu lesen, welches Einfluss auf die Familienpolitik hat: das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (Münch/ Schraml 2009). Ziel dieses Programms ist eine bessere Bildung für Kinder, aber auch die Möglichkeit zur Vereinbarung von Familie und Beruf für Eltern. „Ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsschulen entspricht [...] besser den heutigen Bedürfnissen an einer modernen Infrastruktur im Bildungsbereich“ (Münch/ Schraml 2009). Unterstützung erhält die Bundesregierung von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der PwC-Stiftung[8]. Die Ganztagsschulen sollen einen innovativen Unterricht, eine individuelle Förderung, eine Verbindung von Schule, Freizeit und Schulverpflegung ermöglichen (Münch/ Schraml 2009). Durch den gut organisierten Tagesablauf mit Hausaufgabenerledigung soll die Familienzeit erhöht werden.
Aufgrund der in Kapitel 3.1.1 erläuterten Entwicklung der deutschen Familienpolitik kann man von einer familienpolitischen Kultur in Frankreich sprechen, welche durch eine lange Tradition von finanzieller Unterstützung der Mütter gekennzeichnet ist.
Heutzutage wird Familienpolitik in Frankreich als eine „[...] öffentliche Angelegenheit betrachtet, die intensive staatliche Intervention rechtfertigt“ (Veil 2007). Ihr Prinzip ist die Wahlfreiheit. Ohne Frauen in ein bestimmtes System drängen zu wollen, schafft die französische Familienpolitik vielfältige Rahmenbedingungen für Familien und Mütter. Neben hohen finanziellen Zuwendungen existiert in Frankreich ein gut ausgebautes Betreuungssystem. Wie 2006 der ehemalige französische Familienminister Philippe Bas (2005-2007) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Interview erklärte, basiert die Familienpolitik Frankreichs auf drei Eckpfeilern.
Der erste Pfeiler ist die Aufnahme der Kinder in die Vorschule im Alter von drei Jahren [...]. Zweitens gibt es umfangreiche finanzielle Zuwendungen, und drittens ist die Einkommenssteuer sehr vorteilhaft für Familien mit Kindern ausgestaltet. (Appel/ Schubert 2006) Weiterhin weist er darauf hin, dass die Kinderbetreuung insofern eine große Rolle spielt, als dass sie jeder Mutter ermöglichen soll zu arbeiten, sofern diese das wünscht (Appel/ Schubert 2006). Veil erläutert, dass ein wichtiger Bestandteil dieser Politik die „[...] wirkungsmächtigen Instrumente“ (2007) sind und verweist dabei auf die CNAF, die nationale französische Familienbeihilfekasse. Diese CNAF ist die wichtigste Institution zur Koordination von staatlichen Hilfen in Frankreich. Zur höheren Effektivität hat sie mehrere regionale Familienkassen: die CAF.
Nachdem sie 1939 im Familien- und 1945 im Sozialversicherungsrecht verankert wurde, wurden die CNAF und ihre regionalen Kassen bis Anfang der 1990er Jahre allein von Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Seit 1991 geschieht dies zunehmend über Steuereinnahmen, 2003 finanzierte sich die CNAF zu fast 40 % aus Steuern (Veil 2003, 17). Neben Bündelung und Zahlung von Leistungen kümmern sich die CAF außerdem um die Verwaltung und die Ausführung spezieller Sonderprogramme (ebd., 17). Im Folgenden werden die aktuell wichtigsten finanziellen Hilfen des Staates zusammengefasst. Eine Familie hat unter anderem Anspruch auf Kindergeld (‚allocation familiale’). Dieses wird gezahlt, wenn mindestens zwei Kinder unter 20 Jahren Teil der Familie sind. Es beläuft sich zurzeit (bis 31.12.2009) bei zwei Kindern auf jeweils 123,92 € pro Monat, bei drei Kindern auf jeweils 282,70 € pro Monat und für jedes weitere Kind werden weitere 158,78 € pro Monat von der CAF gezahlt.[9] Für Kinder, welche jünger als sechs Jahre sind, können Familien die Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung (‚allocation de garde d’enfant à domicile’) oder auch die Beihilfe zur Beschäftigung einer Tagesmutter (‚aide à la famille pour l’emploi d’une assistante maternelle agréée’) beantragen (Veil 2003, 17). Diese beiden Beihilfen sind Teil der Kleinkindbeihilfe (‚Prestation d’acceuil du jeune enfant’), welche zum Beispiel auch eine Prämie für werdende Mütter beinhaltet (‚Prime à la naissance ou à l’adoption’).[10] Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit unterbricht, um sich zuhause um das Kind zu kümmern, so hat dieser Elternteil abhängig vom ursprünglichen Einkommen Anspruch auf Erziehungsgeld (‚allocation parentale d’éducation’) (Veil 2003, 17). Insofern eine Familie mindestens drei Kinder hat, welche alle älter als drei Jahre und jünger als 21 Jahre sind, kann auch Familienergänzungsbeihilfe (‚complément familial’) beantragt werden (ebd., 17). Dies wird auch Politik des dritten Kindes genannt. Die Beihilfe zum Schulbeginn (‚allocation de rentrée scolaire’) ist eine einkommensabhängige Zahlung, welche Kinder vom sechsten bis zum sechzehnten Lebensjahr bekommen können (ebd., 17). Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich ein Familiensplitting der Einkommenssteuer, wodurch Eltern mit Kindern aufgrund eines Familienquotienten Steuern sparen können.
[...]
[1] Seit 1968 werden von der deutschen Bundesregierung Familienberichte veröffentlicht. Diese sind eine wissenschaftliche Aufarbeitung und Zusammenstellung aktueller, familienspezifischer Themen und Entwicklungen. Die Berichte werden von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erstellt und zu jedem Bericht gibt es eine sich darauf beziehende Stellungnahme der Bundesregierung.
[2] pronatalistisch = geburtenfördernd
[3] CNAF = Caisse National d’Allocation Familiale; vgl. Kapitel 3.2.2
[4] CAF = Caisse d’Allocation Familiale; regionale Kassen zur Unterstützung der CNAF; vgl. Kapitel 3.2.2
[5] AFEAMA = Aide à la Famille pour l’Emploi d’une Assistante Maternelle Agréée
[6] Die aktuellen Werte sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden. http://www.arbeitsagentur.de
[7] vgl. auch Kapitel 6.1
[8] PwC-Stiftung = PricewaterhouseCoopers – Stiftung, Ziel ist die Förderung der kulturellen Bildung für Jugendliche
[9] Die aktuellen Angaben zur Höhe der einzelnen Leistungen sind unter www.caf.fr ersichtlich.
[10] vgl. hierzu: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje
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